Düsseldorfer Tabelle 2024 neue Erhöhung

  • Guten Morgen,


    ab Januar 2024 gelten neue Erhöhungen und scheinbar neue Richtlinien!? Meine Exfrau machte mich darauf aufmerksam, daß ich nach der neuen Berechnung eine Stufe höher angesetzt werde, als das eigentliche Gehalt hergibt? Laut neuer Regelung wird man automatisch eine Einkommenstufe höher angesetzt wenn man nur ein Kind hat! Hat da jemand schon von gehört und ist das tatsächlich rechtens? Ich persönlich würde dann von Stufe 2 auf der 3 gesetzt. Das fände ich schon eine seltsame Regelung! Quelle ist übrigens https://www.haufe.de/thema/duesseldorfer-tabelle/

  • Hallo Sterniblaugrana,


    zahlst du nur für das Kind Unterhalt oder auch für sie Betreuungsunterhalt/nachehelichen Unterhalt?

    Wer hat die Höhe des bisherigen Unterhaltes ausgerechnet? War das Jugendamt involviert? Existiert ein Titel?


    Die Höherstufung bei nur einer unterhaltsberechtigter Person ist in den Anmerkungen zur DDT geregelt, und auch in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLG Bezirkes (einfach mal googlen).

  • Hallo grogu,


    ich zahle nur für das Kind Unterhalt und es existiert die Unterhaltsurkunde vom Jugendamt! Dort ist auch vermerkt, daß die Zahlung dynamisch angepasst ist!

  • Sterniblaugrana :

    Dann würde ich mal genau gucken, was in der Urkunde steht.

    Willkürliche Hochstufungen durch die Mutter sind dann evtl. nicht drin.


    DSX :

    Ja, das könnte so sein.

    Aber dann bist du auch haarscharf am Selbstbehalt von 1370 €.

  • Hallo grogu,


    ich zahle nur für das Kind Unterhalt und es existiert die Unterhaltsurkunde vom Jugendamt! Dort ist auch vermerkt, daß die Zahlung dynamisch angepasst ist!

    Dann besteht für dich kein Handlungsbedarf die Stufe anzupassen. Der Titel behält seine Gültigkeit. Dynamisch bedeutet, dass der Zahlbetrag jährlich auf Basis der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle angepasst werden muss, jedoch nicht die Stufe. Im Titel steht wahrscheinlich nicht die Stufe sondern 105% (was Stufe 2 entspricht). Und es könnte ja sein, dass die Stufe 2 bereits auf Basis von nur einem Unterhaltsberechtigten angepasst ist und du eigentlich in Stufe 1 wärst.

    -> Füße still halten, die Ex auf den bestehenden Titel verweisen und Unterhalt gem. diesem bezahlen. Sollte die Ex eine Anpassung haben wollen, muss sie über das JA tätig werden.