Hallo Charly,
der Unterschied zwischen Gesamteinkommen und zu versteuernden Einkommen kann schon erheblich sein.
Ob das Amt dann diese Posten anerkennt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Ehepaar oder LPartG) wird es auch kompliziert, da der Bescheid oft diese Aufwendungen zusammen erfasst und berücksichtigt.
Gruß
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