HAllo, tolle Diskusssion.
Darf ich mal einhaken und fragen ?!
Bei Antrag auf Hilfe zur Pflege:
Eine RWA wird gerne früh verschickt auch wenn evt. gar keine Anhaltspunkte beim SA vorhanden sind die ein Einkommen über 100K vermuten lassen ?
Ist das evt. so ?
Wenn ansich gar nicht offensichtlich ist das man mehr wie 100K verdient.
Müssen nicht belastbare Anhaltpunkte vorliegen um überhaupt eine RWA zu verschicken ?
Muß man dann nach Zustellung der RWA Angaben machen oder kann man den Ball zurückspielen, und erstmal die Grundlage für die Annahme eines Höhereinkommen verlangen und die Angaben solange verweigern ohne Rechtsfolgen befürchten zu müssen ?
Bei der wohl ersten Stufe der Erhebung , der 100K Einkommen-Grenze, gilt dann wohl nur das Einkommen, das zur Zeit relevant/aktuell ist. bzw. die relevante Einkommensuituation des betreffenden Kalenderjahres der Zustellung der RWA . Ist das korrekt ?
Berücksichtigt werden müßten dann für eine ordentliche Auskunft die zu erwartenden Einnahmen dieses Kalenderjahres.
Das Kalenderjahr davor würde nicht mehr zur Berechnung relevant sein. Ist das so korrekt ?