100.000,00 € Jahresbruttoeinkommen Fragen

  • Hallo zusammen

    ich hatte vor längerer Zeit bereits mal hier im Forum eine Topic geöffnet. Nun ist das Jahr vergangen ohne das ich, Gott sei Dank, etwas zum Thema meines leiblichen Vaters gehört hatte (im April kam er wohl ins Pflegeheim wie mir zu Ohren gekommen war). Nun kam ein Anruf und es meldete sich der gestellte gesetzliche Betreuer, der wohl irgendwie irgendwo meine Nummer und Namen in Unterlagen gefunden hatte. Ich hatte ihn dann nett darauf hingewiesen, dass ich nicht kontaktiert werden will da ich zu dem Herren zwecks seiner massiven Alkoholsucht in den letzten 45 Jahren keine Beziehungen habe. Er war nett und sagte, dass er dies versteht und akzeptiert und ja bisher nicht wusste. Er fragte mich ob ich irgendwie etwas wüsste wie die anderen 4 Kinder heißen und seine Ex Frauen usw da er im Pflegeheim wohl gehört hat, dass es 5 Kinder gibt wohl (woher auch immer man das weiß. Ggf durch den Herren selbst). Dies habe ich verneint. Ist auch die Wahrheit. Jedes Kind hat eine andere Mutter und ich habe nie einen dieser Halbgeschwister kennengelernt. Kenne auch keine Namen. Wohnen, so wie ich weiß, auch alle woanders in Deutschland und ein Kind im Ausland. Keine Ahnung. Er sagte dann noch, dass er vermutet dass ich ihm meine Adresse nicht heraus gebe. Dies habe ich mit Ja beantwortet. Ich habe dann gefragt warum er mich das fragt und er sagte dann, dass er mittlerweile die Wohnung des Herren geräumt hat etc und nun für die Anträge beim Sozialamt Infos bräuchte, wenn möglich, da er die Familiendaten dort in die Anträge eintragen muss. Da die Rente ja nicht ausreicht um für die Heimkosten aufzukommen. Danach hat er sich nett verabschiedet und gesagt, dass ich nichts mehr hören werde und er die Situation verstanden hat.


    Nun der Grund meiner "Angst". Genau dieses Jahr habe ich ja wegen einer Sonderzahlung (Provision wegen Großprojekt) die 100.000,00 € brutto an Jahresgehalt gerissen. Werde bei ca 108.000,00 € auskommen. Knapp drüber somit. Lässt sich auch nicht mehr ändern nun. Nun habe ich aufgrund des Anrufs Angst, dass eine Auskunftsanfrage des Amts doch kommt da ja anscheinend jetzt erst alles in die Gänge kommt dort....


    Fragen:

    muss die Stadt dann erstmal alle 5 Kinder samt Namen und Adressen ausfindig machen und verschickt es dann? Dies macht es doch wahrscheinlich eher unwahrscheinlich, dass das Amt diese Zeit hat oder? Also das Amt sieht ja, dass er 5 Kinder von 5 Fragen gibt. Sofern die verpflichtet sind alle Kinder anzuschreiben (ist dies so???), wissen die ja welches Chaos und Aufwand das mit sich bringt?

    Wenn jetzt noch ein Brief ankommt im Dezember, wäre ich ja dennoch nur für den Dezember aus 2023 haftbar. Korrekt? Ich habe nie offiziell was erhalten oder gehört. Sprich keine RWA erhalten. Ab diesem Tag kann doch erst für ab diesem Monat Unterhalt rückwirkend dann verlangt werden. Korrekt?

    Ich habe hier eine Seite gefunden (siehe Link) welche die 100.000,00 € anders berechnet als ich es bisher verstanden habe. Könnt ihr euch das mal ansehen. Dort wird von der Gesamtsumme (in meinem Fall 108.000,00 €) einige Summen abgezogen wie z.B Altersvorsorge 5% und berufsbedingte Aufwendungen und dann kommt man, sofern es hin kommt, unter die 100.000 € Grenze. Wenn das aus eurer Sicht korrekt ist, dann gehe ich davon aus, dass ich ja dann doch knapp unter der Grenze bin da ich ja auch noch die Kilomter zur Arbeit, wie im Beispiel, versteuern kann und die 5 % Altersvorsorge. Siehe Berechnung im Bericht wenn ihr etwas runter scrollt: Elternunterhalt: Wer muss für pflegebedürftige Eltern zahlen (finanztip.de)


    Ich versuche mich zu beruhigen, dass die Ämter einer Großstadt in NRW nicht so schnell sind und noch dieses Jahr, sofern es gemacht wird, eine RWA heraus senden oder ein anderes Schreiben. Aber dies sind ja alles Spekulationen. Ich würde gerne wissen was im Falle eines Falles passiert und ob die gestellte Geschwisterfrage ggf die Anschreiben noch unwahrscheinlicher macht.


    Danke euch und viele Grüße

  • Hallo dulli,


    du hast erstmal alles richtig gemacht, aus meiner Sicht.

    In Ermangelung einer Glaskugel, möchte ich dich aber trotzdem erstmal beruhigen.


    Das zuständige Amt braucht ja erstmal hinreichende Anhaltspunkte, das du über der Grenze liegst.

    Die haben Sie bisher nicht, daher allso vermutlich auch keine RWA.


    Was die Geschwister angeht, das wird ja erst bei einer Berechnung benötigt.

    Ich arbeite nicht in einem solchen Amt, kenne aber etwas die Gepflogenheiten.

    Wer hat schon Lust, einen solchen komplexen Fall zu verfolgen, die Akte geht in die Wiedervorlage und die Zeit geht von der Uhr.


    Also genieße die Adventszeit.


    Gruß


    frase

  • welche die 100.000,00 € anders berechnet als ich es bisher verstanden habe.

    Aus meiner Sicht ist der Einkommenssteuerbescheid und hier die Zeile "Summe der Einkünfte/Gesamtbetrag der Einkünfte" entscheident.

    Von deinem Brutto werden also alle anzuerkennenden Werbungskosten abgezogen und bereinigen das zu versteuernde Brutto erstmal.


    Schau dir den Bescheid aus dem letzten Jahr mal genauer an, so kannst etwas genauer abschätzen, ob du die Grenze übertriffst.


    Gruß


    frase

  • Danke Frase! Ja ich hoffe nun kurzfristig erst mal, dass die Zeitspanne für 2023 kurz ist und wenn der Betreuer jetzt grad diese Anträge an das Sozialamt stellt, es einfach noch Zeit in Anspruch nimmt, bis das Amt zur Bearbeitung kommt. Natürlich hoffe ich, dass nie Post kommt und ich mich damit nicht befassen muss aber 2024 werde ich zu 99 Prozent nicht über 100.000,00 Euro kommen nochmal. Das war dieses Jahr wie gesagt eine Ausnahme. Und genau jetzt kann ich daran nichts mehr machen…. Und nun hab ich einfach Beklemmungen. Auch wenn ich selbst um die Argumente weiß…

    In diesem link berechnen die so, dass das Jahreseinkommen brutto minus Werbungskosten gesetzt wird (Weg zur Firma mit 0,042 genommen an 220 Tagen) und 5 Prozent für Altersvorsorge vom letzen Jahreseinkommen. Wenn ich das nun mal mit meinen 108.000,00 Euro mache, dann wäre ich was drunter wieder. Aber ob das so richtig is? Die 5 Prozent Altersvorsorge sind ja nicht in meinem Steuerbescheid zu finden. Werbungskosten ja. Aber da sind weniger drin als wenn ich nun meine Kilometer mit 0,042 ansetzte an 220 Tagen im Jahr…. Mhmmm


    aber selbst wenn noch im Dezember ein Brief kommt: dann könnte ich im schlimmsten Fall doch nur für Dezember belangt werden. Korrekt?

  • wenn irgendwann ein Brief kommt, dann gibt es ja viele Möglichkeiten dagegen anzugehen. Soweit so gut. Belastet aber die Psyche. Daher wäre ich froh wenn es nie dazu kommt.

    Auf mich kommen zwecks Verdacht wüsste ich nicht wie. Ich hab keine tolle Position oder so und tauche auch nicht im Netz auf. Wie die Stadt das begründen will weiß ich nicht. Aber ob sie das muss ist ja auch umstritten…

    Durch all die Geschwister wird die Stadt es ja schwer haben mich zu einer Summe zu kriegen. Theoretisch müssen doch dafür erstmal alle Geschwister befragt werden. Korrekt? Ob das überhaupt möglich ist?! Aber dennoch können die mich dann „nerven“ und ggf zu Vergleich kommen wollen

    Ggf muss man auch erwähnen, dass die Rente des Herren nicht schlecht ist. War kein Sozialhilfeempfänger. Rente so 1800,00…. Allerdings sind die Heimkosten ja mittlerweile laut Internet um die 3000 Euro… Aber die Stadt muss nicht alles zuzahlen sondern eine Basis ist da vorhanden.

    Wie ich gehört habe war meine leibliche Mutter, auch abhängig, vor 2 Jahren in gleicher Stadt auch im Heim gekommen. Da hab ich nie was gehört oder erhalten. Aber da wurde ich auch nie von einem Betreuer kontaktiert usw. Ich war sehr froh. Einerseits denke ich mir, dass es ja das gleiche Sozialamt ist und man mich da auch nicht angeschrieben hatte. Andererseits denke ich mir neuer Fall neues Glück. Plus das hier ja auch das Gericht und Betreuer mich nun kontaktiert haben. Meine leibliche Mutter war schon immer beim Sozialamt.
    natürlich kann mir keiner die Angst nehmen. Ich würde nur gern wissen womit man rechnen muss im schlimmsten Fall

  • Meine leibliche Mutter war schon immer beim Sozialamt.

    So war es bei mir auch.


    Erst als der Antrag Hilfe zur Pflege gestellt werden musste, stand das Amt auf der Matte.

    Das war aber vor dem AEG und ich wäre eigentlich Leistungsfähig gewesen.

    Hab mich erfolgreich gewehrt und brauchte nicht zahlen.


    Mit dem AEG war ich dann raus, meiner Mutter habe ich von dem ganzen Zirkus mit dem Amt nie was erzählt, die wäre vermutlich aus dem Fenster gesprungen.


    Ich verstehe deine Belastung also sehr gut, es hat bei mir über 2 Jahre gedauert und so einige schlaflose Nächte verursacht.

    Das Forum hier hat mir aber sehr geholfen.


    Versuche die Situation zu entspannen. Der Ball liegt nicht in deinem Feld und ich vermute das es auch so bleibt.

    Ich würde nur gern wissen womit man rechnen muss im schlimmsten Fall

    Nun, zuerst muss mal der UHB alles einsetzen, was er an Einkommen usw. hat.

    Dann gibt es noch Zuschüsse, je nach Dauer der Pflegesituation.

    Der VDK hat dazu eine kurze Übersicht erstellt, ich hänge das mal dran.


    Die untere Tabelle ist dabei zu beachten. Von diesen Zahlen wird die Rente abgezogen, das Taschengeld ( Barbetrag) addiert und stellt dann den offenen Betrag dar. Um diesen wird es sich dann drehen und da gibt es ne Menge Verhandlungsmasse, besonders wenn Geschwister im Spiel sind.


    Manchmal gibt es noch andere Zuschüsse, das hängt aber von BL ab.


    Also , ruhig Blut, schont die Nerven.


    Gruß


    frase

  • Hey. Danke dir!

    Wie gesagt kam bei der leiblichen Mutter nichts zu mir. Aber auch kein Anruf vom Betreuer wie es jetzt bei dem Vater der Fall ist… Aber es kam auch von der Stadt nix von der Mutter. Und sie war wohl zwangsweise in ein Heim gekommen vor über 1,5 Jahren. Ggf sind die Anträge aber auch einfach noch in den Akten. Es ist aber wie gesagt die gleiche Kommune / Stadt wie Vater. Ich hoffe daher, dass auch jetzt nix kommt und vor allem nicht so schnell noch im Dezember…

    Die Tabelle hab ich auch gefunden. Danke. Ich kenne das Heim wo er wohl ist. Die haben Kosten auf deren Homepage… 3100 Euro. Sehr hoch. Somit wären bei ihm ca 1400 Euro die fehlen. Bei der Mutter die volle Summe. Ich muss das verdrängen da es mich verrückt macht da ich diese Leute gar nicht kenne und nun meine Vergangenheit mich einholt vielleicht. Schlimm.


    aber selbst wenn nun noch Brief kommt, wäre ja nur der Dezember zu leisten ja? Ab nä Monat neues Jahr und da muss ja bis Ende 24 erst abgewartet werden wie mein Jahresgehalt ausfällt. Korrekt?

  • Hallo dulli,


    warum sollte denn der Brief vom Amt kommen?

    Wer hat denn deine Anschrift?

    Nur die Telefonnummer ist noch keine Zustelloption.

    Es muss also erstmal deine Adresse bekannt sein.

    Dann die Anhaltspunkte usw., freue dich auf Weihnachten und gewinne Abstand.

    Du hast dem Betreuer klar deine Sichtweise erklärt, das ist erstmal gut so.


    Wie es dann zu einer Berechnung kommt und was da zu beachten ist, braucht dich nicht wirklich kümmern.

    Im Grundsatz wäre bei einer festgestellten Leistungsfähigkeit ein monatliche Betrag zu entrichten.

    Das gilt dann auch für die Zukunft, bis das Amt oder Du eine Neuberechnung anstrebt.


    Fakt bleibt, kommst du einmal in die "Zahlersituation" weil du die Grenze übnerschritten hast, wird das Amt dich regelmäßig überprüfen, denn dann gibt es halt diese Anhaltspunkte.


    Also Füße unter den Tisch und keine Infos ohne klare und begründete Aufforderung.


    Du hast durch die familiäre Situaton mit den unbekannten Halbgeschwistern gute Karten.

    Möglicherweise braucht es dann aber einen Profi, das ist aber alles Spekulation, ich sehe das alles nicht.

    Ab nä Monat neues Jahr und da muss ja bis Ende 24 erst abgewartet werden wie mein Jahresgehalt ausfällt. Korrekt?

    Nun, die Berechnung wird für Dez, erfolgen und für die nächsten Monate auf gleiche Höhe gesetzt.

    Da es hier aber oft erst Monate dauert, bis alles berechnet und geprüft wurde, gibt es vermutlich eine Nachforderung ab RWA Zugang.

    (bei mir hat es fast ein Jahr gedauert und man wollte gut 10.000 Nachzahlung und 900 ab dem nächsten Monat)


    Aber selbst ich konnte die Forderung abwenden, ist aber eine andere Geschichte.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase! Danke nochmal

    Also eine Sache noch:

    Würde die RWA noch im Dezember kommen und ich müsste offen legen, dass ich in 2023 über 100.000,00 verdient hätte, müsste ich für Dezember nachzahlen. Ok. Aber in 2024 kenne ich ja mein Gehalt nicht. Daher kann das ja dann doch erst in 2025 berechnet werden wenn ich im Januar 25 vom Finanzamt den Bescheid erhalte. Sprich ich würde ja nicht weiter zahlen ab Januar dann. Mein Gehalt laut Vertrag liegt deutlich unter der 100.000,00! Nachweislich. Daher kann ich ja nicht weiter zahlen da die Grundlage hierfür fehlt da man mir ja nicht nachweisen kann (noch nicht) dass ich 2024 über 100.000,00 verdiene

    Korrekt?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Hey in die Runde

    wie kommt das Amt (in meinem speziellen Fall) nun an die relevanten Personen sofern man sucht. Der Betreuer weiß ja von den 4 Kindern. Kennt bei mir nun (leider) den Vornamen und Nachnamen. Mehr aber nicht. Im Internet etc findet man mich nicht mit Adresse usw. Grundsätzlich findet man mich nicht (habe selbst mal gegoogelt). Bei den anderen Kindern hat er ja gar keinen Hinweis. Ich konnte hier aber wirklich nicht helfen. Ich kenne die anderen 3 nicht. Nicht mal einen Namen. Wie machen Städte das? Können die nicht einfach in das Stammbuch von meinem leiblichen Vater in den Computer schauen und dort stehen alle Namen der Kinder? Oder stelle ich mir das zu einfach vor? Da es seine offiziellen Kinder sind, wird das ja irgendwo festgehalten sein oder? Oder können Städte nicht grenzübergreifend nach Personen suchen selbst wenn sie einen Namen haben (ich wohne ja nicht mehr in dieser Stadt wo ich und er herkommen seit 15 Jahren) und ich glaube die anderen 3 wohnen ganz woanders (da er vorher ganz woanders in Deutschland wohnte).


    Danke! Würde mich einfach mal interessieren. Da ich mir das ganze nicht als so schwer vorstelle?!


    Zusätzlich frage ich mich, sofern die Stadt Namen heraus bekommen hat, ob die nicht über Elster nach den Jahresgehältern fragen können? Auf der Seite der Stadt steht ja, dass die Person, die Hilfe zur Pflege beantragt, sich bereit erklärt das bei Verwandten ersten Grades die Nachforschungen gemacht werden dürfen und man die Stadt vom Datenschutz entbindet. Dürfen die das? Ich meine, wenn die Stadt die Namen der Kinder raus findet und diese Namen über Elter prüft, dann könnte die Stadt ja immer nur an die relevanten Personen die RWA senden. Oder dürfen die das so nicht?


    Viele Grüße

  • Hallo dulli,


    du kommst anscheinend von der Sache nicht los.


    Warum sollte eine RWA im Dez. kommen, gibt es Anhaltspunkte für die Überschreitung? NEIN


    Der Gesetzgeber hat mit dem AEG eine "Entlastung" schaffen wollen, scheint bei dir nicht zu klappen.

    Sprich ich würde ja nicht weiter zahlen ab Januar dann. Mein Gehalt laut Vertrag liegt deutlich unter der 100.000,00! Nachweislich.

    Das Amt berechnet auf Grundlage der Auskünfte.

    Sicher kannst du dem Amt mitteilen, das du nur einmalig die Grenze gerissen hast und die Zahlung für die Folgemonate verweigern.


    Bestätigt sich das mir dem EStB für 2024 ist alles i.O.

    Das Amt wird dann aber regelmäßig die Auskunft anfordern.


    Solltest du doch darüber liegen, ist eine vollständige Nachzahlung fällig.


    Gruß


    frase

  • Was Behörden dürfen und was nicht, ändert sich ja ständig.


    Jeder Steuerzahler hat eine eindeutige Identifikationsnummer.

    Mein Sohn arbeitet bei der BA. Er kann eine Amtshilfeanfrage an andere Behörden auch an das Finanzamt stellen.

    Diese muss aber klar begründet sein.


    Gruß


    frase

  • Danke Frase!

    Nein an sich gibt es keine Hinweise warum ich eine RWA erhalten sollte. Aber es kann ja sein, dass es dennoch passiert. Wenn ich das Forum durchlese, ist es ja oft passiert, dass eine RWA angekommen ist bei Personen. Allerdings lese ich fast nur Berichte von vor 2020... Oder nach 2020 aber dort hatte das Amt durch vorherige Abfragen die Info über hohes Bruttoeinkommen....

    Ich mache mir halt, wie du festgestellt hast, starke Gedanken. Schon richtig. Ich versuche mich damit zu beruhigen, dass es zeitlich sehr knapp ist um überhaupt dieses Jahr noch was zu versenden.

    Aber wie sieht es um meine Frage aus zwecks "wie sucht das Amt nach den Kindern"? Wie gehen die vor? Sehen die nicht die Kinder bei der Person in einem Verzeichnis? Und wenn die einen Namen haben was wird dann getan?

    Ich kenne leider niemanden, der bei Behörden in dem Bereich arbeitet....


    Liebe Grüße

  • Oft wird das mit den Verwandten zum Thema, wenn es um das Erbe geht.

    Da wird natürlich geforscht und zwar vom Nachlassgericht erfolgt ein öffentliche Aushang, es kann ein Nachlasspfleger bestimmt werden oder sogar ein Erbenermittler sucht die "unbekannten" Erben.


    Du bist nun dem Betreuer schon bekannt, da befürchte ich, auch wenn du später das Erbe ausschlägst, das die Beerdigungskosten bei dir auflaufen.


    Der Staat veranlasst zwar eine "Sozialbestattung", denn es besteht in Dt. Bestattungspflicht, holt sich dann aber die Kosten von den Angehörigen, so diese Leistungsfähig sind zurück.


    Gruß


    frase

  • Hey. Danke! Dahingehend brauche ich mir null Sorgen machen. Der gute Herr hat seine Bestattung bereits gezahlt. Die Unterlagen dazu hat der Betreuer und auch das Heim wie der Betreuer mir sagte.

    Aber wie forscht z.B das Amt nach meiner Adresse wenn die nur meinen Namen nun haben. Oder nach den anderen 3 Kindern wo keine Namen sind?

    Vielen Dank

  • Aber wie forscht z.B das Amt nach meiner Adresse wenn die nur meinen Namen nun haben. Oder nach den anderen 3 Kindern wo keine Namen sind?

    Nun, es gibt ein Personenstandsregister (Geburtsregister) und ein Melderegister.

    Zuerst mussen mal die Personen ermittelt werden.

    Sollte beim zuständigen Standesamt möglich sein (des Vaters).


    Danach dann eben über das Melderegister die Adresse und dann gibt es halt Post.


    Gruß


    frase

  • Hallo in die Runde,


    ich würde gern nochmal auf den Link eingehen, welchen Dulli am Anfang der Diskussion eingefügt hat ( Berechnung Bruttogehalt von Finanztipp)


    Ich stelle mir auch die Frage, ob man vom Bruttojahresgehalt den Fahrtweg und die zusätzlichen Kosten für Altersvorsorge abziehen kann. Ich habe im Netz noch eine weitere Seite gefunden, die noch weitere Posten abzieht ( Zinsen und Tilgungsleistung, Unterhalt usw.)


    bitte keine Werbung!!!!



    Kann mich jemand von euch aufklären, was jetzt gilt?


    Vielen Dank im Voraus


    Charly

  • Guten Abend Charly,


    wir sind hier eine "Laienforum", daher kannst du keine rechtsverbindlichen Auskünfte erwarten.


    Zu deiner Frage, der Gesetzgeber schreibt:


    "jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro"


    Hier ist nach meiner Meinung das steuerliche Gesamteinkommen gemeint.


    Da es verschiedene Einkunftsarten gibt, gibt es hierzu auch verschiedene Abzugsoptionen und Freibeträge.


    Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Werbungskosten und oder Betriebsausgaben.


    Ich würde also auf seite 2 des Steuerbescheides schauen und mich an dieser Zahl orientieren.


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    ersteinmal vielen Dank für die Info. Natürlich bin ich mir bewusst dass das hier keine Rechtsberatungen ist, soll sie ja auch nicht sein.


    Du hast Recht, das Jahreseinkommen bezieht sich auf Seite 2 von der Steuererklärung. Hier wurden Werbungskosten bereits abgezogenen. Somit ist es vollkommen plausibel, das die diversen Rechnungen im Internet diese vom Jahresbrutto abziehen.


    Was ich aber nicht verstehe ist, warum die 5% zusätzliche Altersvorsorge überall abgezogen wird, das hat doch nichts mit der Seite 2 vom Steuerbescheid zu tun. Kann sich das jemand erklären?


    Beste Grüße

    Charly