100.000,00 € Jahresbruttoeinkommen Fragen

  • HAllo, tolle Diskusssion.

    Darf ich mal einhaken und fragen ?!


    Bei Antrag auf Hilfe zur Pflege:

    Eine RWA wird gerne früh verschickt auch wenn evt. gar keine Anhaltspunkte beim SA vorhanden sind die ein Einkommen über 100K vermuten lassen ?

    Ist das evt. so ?


    Wenn ansich gar nicht offensichtlich ist das man mehr wie 100K verdient.

    Müssen nicht belastbare Anhaltpunkte vorliegen um überhaupt eine RWA zu verschicken ?

    Muß man dann nach Zustellung der RWA Angaben machen oder kann man den Ball zurückspielen, und erstmal die Grundlage für die Annahme eines Höhereinkommen verlangen und die Angaben solange verweigern ohne Rechtsfolgen befürchten zu müssen ?


    Bei der wohl ersten Stufe der Erhebung , der 100K Einkommen-Grenze, gilt dann wohl nur das Einkommen, das zur Zeit relevant/aktuell ist. bzw. die relevante Einkommensuituation des betreffenden Kalenderjahres der Zustellung der RWA . Ist das korrekt ?


    Berücksichtigt werden müßten dann für eine ordentliche Auskunft die zu erwartenden Einnahmen dieses Kalenderjahres.

    Das Kalenderjahr davor würde nicht mehr zur Berechnung relevant sein. Ist das so korrekt ?

  • Diese Diskussion hatten wir hier schon öfter, ob eine RWA gerechtfertigt ist oder begründete Anhaltspunkte vorgelegt werden müssten.


    Ich teile mal meinen Standpunkt mit. Man kann gut und gerne versuchen, den Zeitpunkt der umfänglichen Auskunftserteilung zu verzögern. Stellt sich dann später heraus, das man für die Vergangenheit Leistungsfähig gewesen wäre, kommt es zu einer Nachforderung. Diese gilt ab Zustellung der RWA.


    Jeder UHP kennt doch seine finanzielle Disposition. Es liegt an Ihm, die Grenze zu beachten, wenn möglich darunter zu bleiben. Ist man erst einmal im System des Amtes, geht die Routine los. Es gilt immer das Kalenderjahr in dem Leistungen durch das Amt erbracht werden. Das ist auch das Jahr der Einkommensprüfung. Man schickt niemals selbst irgendwelche Infos ans Amt!!! Wenn der Forderungsvorgang läuft und man fällt unter die Grenze, dann muss man sich kümmern. Geleisteter Unterhalt ist weg, den bekommt man nicht zurück (mir jedenfalls nicht bekannt).


    Noch ein Hinweis! Bitte beachtet, wer den Antrag auf Hilfe zur Pflege stellt. Mit der Unterschrift bestätigt ihr die korrekten Angaben im Antrag.

    Beispiel: Vater stellt den Antrag und lässt die Antwort zu den Kindern über deren Einkommen offen oder unbekannt stehen. Folge kein Problem, kein Hinweis, kein Anhaltspunkt.

    Tochter unterschreibt und macht hier keine Angaben (hat aber ein Einkommen über der Grenze). Kommt das raus, kann dies als ein Sozialhilfebetrug bewertet werden.


    Gruß frase