Thema von Kudro

  • Guten Abend an alle, vielleicht gibst hier einer der mir helfen will / kann.

    Ich bin Vater eine 16/2 jährige Töchter mit der ich keinen kontakt seit Jahren habe. Nun ist die so weit das die mit Gesamt Schule fertig werden sollte? Ich wollte mal bei der Anfragen was die so jetzt macht. Vielleicht einer der mir hilft und sagt wie ich es machen sollte.Lg

  • Ganz einfach: Ich würde sie fragen, was ihre Pläne nach der Schule sind, da das einen Einfluss auf den Unterhalt hat.

    Sie hat da eine Pflicht zur Auskunft.

  • Hallo Kudro,


    hast du denn in den letzten Jahren mal ein Zeugnis zu Gesicht bekommen, gibt es eine aktuelle Schulbescheinigung?

    Gibt es denn einen Unterhaltstitel und an wen hast du denn den Unterhalt überwiesen?

    Wenn du eine Anschrift hast, würde ich freundlich nach den Infos fragen,


    Gruß


    frase

  • Hallo noch mal, wie gesagt es besteht kein kontakt zum Kind seit Jahren. Ich überweisse das Geld auf exfrau konto. Eine unterhalts titel ist nicht gegeben und ein Zeugnis von der Schule habe ich nie zu sicht bekommen. Mfg

  • Hallo Kudro,


    dann würde ich ein Einschreiben (eventuell mit Rückschein) an die Adresse schicken, Mutter ist noch Ansprechpartner.

    Bitte darin um die nötigen Informationen (Ausbildungsvertrag, wenn schon vorhanden, Schulbescheinigung, wenn weiter Schule, usw.), damit du den Unterhalt weiter korrekt berechnen kannst. Eventuell gleich den Hinweis verarbeiten, ohne diese Infos wirst du mit Schulabschluss die Zahlungen einstellen, bis du die notwendigen Informationen zu Berechnung erhalten hast. Da es (noch) keinen Titel gibt, wäre das eine Option für mich.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    abgesehen von allen Ansprüchen auf Infos, die du hast, ist es doch so, dass sich hinsichtlich der Unterhaltszahlungen etwas ändern könnte. Und deshalb hast du auch unter diesem Gesichtspunkt einen Anspruch auf Auskunft. Wenn das Kind nunmehr das Abitur anstrebt oder eine andere weiterführende Schule besucht (viele Ausbildungen sind ja heute verschult), wird sich zwar im Augenblick nichts ändern. Allerdings - wenn das Kind eine Ausbildungsvergütung bekommt, ist diese anteilig auf den Unterhalt anzurechnen. Achtung: bei Minderjährigen ist der Anrechnungsbetrag geringer als bei Volljährigen. Jedenfalls muss neu gerechnet werden.


    Deine Ansprechpartnerin ist die Mutter. Schreibe sie an, evtl. per Einschreiben, also gerichtsfest, bitte sie um Übersendung des letzten Zeugnisses, weitere Infos über den Fortgang der Ausbildung und gegebenenfalls Vergütungsbescheinigungen. Setze ihr eine Frist von mindestens 14 Tagen.


    Das wäre nunmehr eine sinnvolle Vorgehensweise.


    TK

  • Der Form halber sei festgestellt, dass ein Einschreiben nicht gerichtsfest ist. Es kann die Zustellung eines Briefes dokumentieren, aber nicht dessen Inhalt. Einzig die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher beweist den Inhalt des Schreiben.
    Manche Dinge lernt man auf die schmerzhafte Tour

  • Hi,


    natürlich, ich erinnere mich auch an einen Fall, da wurde behauptet, der Briefumschlag sei leer gewesen. Aber, diesen Zirkus machen Gerichte auch nur sehr eingeschränkt mit. Man kann sich auch eines Zeugen bedienen, der beim Eintüten dabei ist und diesen Brief dann zur Post bringt; man kann sich auch eines Boten bedienen, der den Briefinhalt kennt, und diesen Brief persönlich in den Hausbriefkasten des Empfängers wirft. In diesen Fällen sollte der Bote auf der eigenen Kopie des Schreibens kurz handschriftlich vermerken, wann er den Brief einschließlich Inhalt wohin verbracht hat. Diesen Vermerk unterschreiben, und gut ist.


    Es gibt also eine Reihe von Möglichkeiten, auf der ganz sicheren Seite zu sein.


    TK

  • Guten Abend an alle, ich melde mich noch mal bezüglich die Thema von Dezember 2023 an. Habe wie beschrieben eine Brief vor ungefähr ein und halb Monaten ans KM per einschreiben abgeschickt, und bis heute wie erwartet keinen Antwort bekommen. Gefördert habe ich aushändigen ID Steuernr. vom Kind da zuständige Finanzamt immer wieder das Fragt beim Steuererklärung abgaben und info was das Kind zur Zeit macht, Abitur, Ausbildung etc. mit entsprechenden Verträgen. Das ganze habe ich mit einem Zeugen zusammen Unterschreiben und zum Post abgegeben. Bis dato nichts gehört. Was meint Ihr, was ist mir jetzt zu machen? Danke und LG Kudro.

  • Hattest du den Brief per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt?

    Ein Zeuge kann ja nicht bestätigen, das die KM den auch erhalten hat, war ja bei der "Zustellung" nicht dabei.


    Gruß frase

  • Frase, Kudro hat sich doch offensichtlich an unsere Empfehlungen gehalten. Es existiert ein Zeuge, der weiß, was er abgeschickt hat, der Inhalt des Umschlags ist also bekannt. Es ist weiter per Einschreiben erfolgt, die Zustellung ist also dokumentiert. Wenn das alles nicht beeindruckt, dann würde ich jetzt fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    TK

  • Guten Abend an alle, so heute habe ein Rückmeldung von KM endlich bekommen. Das Kind gehet zum Berufskolleg, und ist erst nächstes Jahr da mit fertig. Jetzt habe ich noch mal die Frage? Zählt es auch zur eine allgemeinbildende Schule? Lg

  • hallo timekeeper,

    Vielen lieben dank für dein Antwort, erst mal.🙂

    Ich werde mich dann mit einem Anwalt ins verbindung setzen mussen. Werde dann hier wieder berichten wie es ausgegangen ist. Lg Kudro