Hallo,
meine Frau und ich haben ein gemeinsames Kind. Beide bringen jeweils ein Kind aus einer Vorehe. Beide Kinder aus der Vorehe sind älter, als das gemeinsame Kind.
Im Haushalt bzw. Lebensmittelpunkt (bei uns) lebt nun mein Stiefkind (Alter 5) und unser gemeinsames Kind.
Ein Kind, welches Unterhalt bekommt lebt bei Ihrer Mutter.
Ich verdiene 3000€ im HJ
im Nebenjob erwirtschafte ich 520€
Meine Frau verdient 0€
Meine Ex-Frau bei dem unsere gemeinsames Kind (6 Jahre alt) lebt, und für das ich Unterhalt zahle erhält das komplette Kindergeld
Ehebedingte Schulden aus Vorehe 606€
Entfernung zur Arbeit 70km eine Wegstrecke
Frage:
a) kann ich den normalen Unterhaltsrechner bsp. 2024 nutzen?
b) werden Aufwandskosten um das Kind abzuholen auf den Kindesunterhalt berechnet/berücksichtigt?
c) werden Aufwandskosten für den Weg zur Arbeit (Hauptjob u. Nebenjob) berücksichtigt um den Unterhalt für das Kind zu berechnen ?
Danke !