Vaterschaft anfechten?

  • Hallo,


    Ich hoffe ich bin hier richtig. ^^


    ich bin von 2009-2022 verheiratet gewesen, davon aber ab 2011 getrennt lebend von meiner ex-Frau.

    2014 hat Sie ein Kind bekommen aber nicht von mir.

    da ich jetzt erst davon erfahren habe, dass ich der rechtliche Vater bin, besteht da noch die möglichkeit die Vaterschaft anzufechten?


    Ich habe absolut gar kein Kontakt zum Kind. Der Kindsvater ist bekannt und Wir würden das auch einvernehmlich beim amtsgericht Stellen.



    Freundliche Grüße

    Dennis

  • Hallo Nideaa


    Die Vaterschaft kann zwei Jahre ab Zeitpunkt des " bekannt werden" , dass du nicht der leibliche Vater bist, angefochten werden.


    edy

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  • Hallo Dennis,


    edy hat ja schon den wesentlichen Punkt genannt. Wir haben da eine Frist, und die wird auch nicht dadurch ausgehebelt, dass man die rechtliche Lage nicht kannte. Kann ja auch nicht sagen, ich habe nicht gewusst, dass es strafbar ist, Schwiegermütter zu erschießen ......


    Gleichwohl gibt es durchaus Möglichkeiten, auch jetzt das noch zu regeln. Das kann einmal durch das Kind passieren, jedenfalls ist es möglich, spätestens bei Volljährigkeit des Kindes. Ob das jetzt auch durch den biologischen Vater geschehen kann, weiß ich im Augenblick nicht. Müsste ich nachschauen.


    Jedenfalls kann man vieles auch schon jetzt regeln. Durch Testament, durch private Vereinbarung mit Vater/Mutter/Kind. Ich empfehle dringend, einen Anwalt aufzusuchen.


    TK

  • Hallo edy,


    Vielen dank für die rasche Antwort.


    Hallo timekeeper,


    Ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Finde es nur ein wenig traurig, dass die Gesetzeslage so mies ist, da wir auseinander sind und wir uns die scheidung bzw. Ich mir zu dem Zeitpunkt wegen privaten Sachen nicht leisten konnte.


    Nun habe ich die Scheidung hinter mir und dann kommt sowas.


    Danke für die ausführliche Antwort.😃


    Gruß Dennis

  • Finde es nur ein wenig traurig, dass die Gesetzeslage so mies ist, da wir auseinander sind und wir uns die scheidung bzw. Ich mir zu dem Zeitpunkt wegen privaten Sachen nicht leisten konnte.

    Weshalb sollte die Rechtslage denn mies sein, nur weil sich jemand mit dieser nicht befasst?

  • Hallo Trotha,


    Ja ich habe mich damit nicht befasst leider.

    es ist nur so mies es nicht ändern zu können, obwohl Mutter und rechtlicher Vater sich einig sind die Vaterschaft anfechten wollen.

    Das Kind sieht auch nicht mich als Vater sondern den biologischen.

    Und das soll jetzt gut sein?

  • Hallo,


    Ich habe absolut gar kein Kontakt zum Kind. Der Kindsvater ist bekannt und Wir würden das auch einvernehmlich beim amtsgericht Stellen.

    Sind die leiblichen Eltern des Kindes miteinander verheiratet? wie sieht es mit einer Adoption aus ?


    edy

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  • Eigentlich ist es ausgeschlossen, dass du davon nichts wusstest. Schon bei der Beurkundung der Geburt des Kindes wird üblicherweise deine Identität vom Standesamt durch Vorlage von Originaldokumenten abgefragt.


    Dazu bist du nicht nur der rechtliche Vater, sondern auch gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt. In 9 Kinderjahren hättest du also schon mehrfach eine Entscheidung für das Kind treffen müssen. Oder die Mutter täuscht hier in ganz erheblichem Maße den Rechtsverkehr.

    Auch Unterhaltsforderungen hätten über Jahre hinweg erfolgen müssen.


    Wenn du dem Gericht nun dennoch irgendwie glaubhaft machen kannst, dass du davon nichts wusstest, dann gilt (theoretisch) die von edy genannte Frist.

  • Das stimmt, die Mutter könnte den Vater mittels Freistellungsvereinbarung von Unterhaltszahlungen befreit haben. Dann wüsste der Vater aber ebenfalls nicht erst heute von dem 9jährigen Kind und eine Anfechtung wäre verfristet. Ich hielt dies nach der Schilderung deshalb für ausgeschlossen und nicht erwähnenswert.

  • Hallöchen,


    Nochmal zu Verständniss.



    ich bin von 2009-2022 verheiratet gewesen, davon aber ab 2011 getrennt lebend von meiner ex-Frau.

    2014 hat Sie ein Kind bekommen aber nicht von mir.


    da ich jetzt erst davon erfahren habe, dass ich der rechtliche Vater bin(ich wusste dass sie ein kind bekommen hat aber ich wisste nicht, dass ich von gesetz her der vater bin).

    Das war mir jetzt erst klar.


    Ich brauchte vorher auch kein unterhalt zahlen und ich habe auch nie was bekommen wo ich in irgendwelcher Weise was für das Kind unterschreiben musste.


    Und ich weiß ich hätte mich vorher rechtlich informieren können.


    Ich war auch nicht bei der Geburt dabei, da ich schon 2011 mit ihr auseinander war.


    Meine Frage wäre jetzt:


    Wenn sich rechtlicher vater, kindsmutter und Kind selber sich dazu äußern gebe es denn eine chance das anzufechten.


    Das Kind hat Bezug zum biologischen Vater und kenn ihn auch als Vater an.


    Das kann doch nicht sein dass ich jetzt rechtlicher vater bin obwohl ich nie was mit dem kind zu tun hatte und mich denn auch Sorgen muss und mit entscheiden soll.


    Es geht doch auch um des kindeswohl und er weiß dass ich Dennis heiße aber mehr auch nicht, da es ja den biologischen vater gibt.


    Ich hoffe das ist jetzt ein wenig verständlicher.


    Gruß

    Dennis

  • Ich habe den Sachverhalt auch vorher schon verstanden. :-)


    Wie gesagt, es gibt eine Anfechtungsfrist. Die Frist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beteiligte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Ich würde als Richter/-in die Geschichte des unbekannten Kindes nicht glauben, solange die Mutter nicht zugibt, dass sie seit der Geburt jahrelang gegenüber jeder einzelnen Stelle (Standesamt, ggf. Kinderbetreuung, Schule, Ärzten, usw.) in erheblichen Maße den Rechtsverkehr getäuscht hat. Das ist in Anbetracht der Geburtsurkunde und des gemeinsamen Sorgerechts nahezu unmöglich. Auch, dass der biologische Vater sich trotz Bindung zum Kind niemals um eine rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft und Beseitigung der anderen Vaterschaft bemüht hat, ist zumindest mal lebensfremd.


    Aber es gibt sicher auch Richter/-innen, die sich für die Anfechtungsfrist nicht so sehr interessieren. Du wirst es nur herausfinden, indem du einen gerichtlichen Antrag stellst.

  • Hallo NI, glaub uns mal, wir alle, die sich hier bemühen, dir zu helfen, haben dich sehr wohl verstanden. Fakt ist nun mal, dass das Kind ehelich auf die Welt gekommen ist und dass damit zunächst einmal vermutet wird, dass das Kind ehelich ist und derjenige, der sich dagegen wehren will, muss das eben innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist tun. Diese gesetzlich festgelegten Fristen haben durchaus ihren Sinn. Das Zauberwort heißt insoweit "Rechtsfrieden." Es müssen klare Verhältnisse herrschen, gerade im Interesse des Kindeswohls. Jeder zivilrechtliche Streit muss auch einmal ein Ende haben. Und darf nicht irgendwann irgendwie irgendwo losgetreten werden. Du hast dich über Jahre nicht gekümmert. Das ist dein Problem.


    Und glaub mir mal, kein Richter wird seinen Job riskieren, sich strafbar machen, seinen Job riskieren, weil Rechtsbeugung begeht, wenn er deinem Ansinnen entspricht. Das vergiss mal ganz schnell.


    TK

  • Hallo edy,

    Also Kindsmutter und und rechtlicher Vater sind geschieden letztes Jahr.

    Die Kindsmutter ist auch nicht mehr mit dem biologischen vater zusammen.

    Inwiefern würde eine Adoption in Betracht kommen?

  • Wer soll denn das Kind adoptieren? Der nicht mehr mit der Mutter zusammenlebende biologische Vater, der sich ein Jahrzehnt nicht für die rechtliche Vaterschaft interessiert hat?

  • Guten Morgen,


    Tabula rasa

    Der rechtliche Vater ist seid 2011 getrennt lebend.

    Und ja ich interessiere mich nicht für ihn, da er ein biologischen vater hat.

    Nunja der biologische Vater ist nicht mehr mit der Mutter zusammen aber es ist alles so geklärt, dass das Kind weiß wer sein richtiger Vater ist, die haben auch eine soziale Beziehung zueinander.


    Ich wüsste auch nicht wie eine adoption in Betracht kommen würde.


    timekeeper


    Die Kindsmutter ist nicht mehr mit dem biologischen Vater zusammen.

    Rechtlicher Vater ist seid 2011 getrennt.


    Dennoch besteht die Bindung zwischen biologischen Vater und Kind.




    Kann man eventuell die Vaterschaft durch das Kind anfechten mit einen ergänzungspfleger?

  • Eine Ergänzungspflegschaft ist nach der neuen BGH Rechtsprechung nur noch erforderlich, wenn die Eltern noch verheiratet sind.


    Da Ihr geschieden seid, muss die Mutter das Kind vertreten.


    Eine erfolgreiche Anfechtung durch das Kind geht definitiv ab 18 (für zwei Jahre).