Hallo,
ich habe ein Kind (8) aus erster Ehe. Das Kind lebt bei der Mutter. Diese ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind mit ihrem neuen Partner.
Ich selbst habe ebenfalls eine neue Partnerin und mit ihr ein Kind (1). Aus beruflichen Gründen steht nun womöglich ein Umzug an, da meine jetzige Partnerin vor der Geburt des Kindes Pendlerin war und genötigt ist ihre frühere Stelle wieder an zu nehmen. Ich würde mit umziehen.
Wie sieht das mit dem Umgangsrecht für mein großes Kind aus?
Die Entfernung beträgt dann etwa 300 km (eine Strecke). Ich würde das Kind (wie bisher) einmal im Monat für ein Wochenende abholen und mit an unseren neuen Wohnort nehmen. Darf meine Exfrau, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dies verwehren? Womöglich mit dem Argument der zu großen Entfernung und der daraus entstehenden Belastung für das Kind?
Danke im Voraus für die Antworten.