Kindesunterhaltberechnung Jugendamt oder Anwalt

  • Hallo, liebe Comunity!


    Seit einiger Zeit stelle ich mir die Frage, ich will hier nichts anzweifeln, ob ich die Berechnung des Unterhaltes meiner Kinder zb. durch einen Anwalt prüfen, bzw. auch mal rechnen lasse.

    Evtl. gibt es hier Abweichungen oder Punkte, die das Jugendamt nicht berücksichtigt hat (dieses erstellt die Berechnungen, also kurzum alles geht übers Jugendamt).

    Macht das Sinn, das mal in Angriff zu nehmen? Oder kann ich mir die Zeit und das Geld sparen?


    Lieben Dank für evtl. Antworten

    und ein Frohes Neues Jahr


    Viele Grüße

  • Hallo ZaffiC,


    In Sachen Unterhalt musst du dir das JA als gegnerischen Anwalt vorstellen (Anwalt des Kindes) .


    Ein Überprüfung sollte immer durchgeführt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Das Jugendamt wird i.d.R. für das Kind ( also gegen dich) rechnen.


    Wurde dein Netto bereinigt? ( Fahrtkosten zur Arbeit? langbestehende Schulden usw.).


    edy

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  • hallo,

    ja ist bereinigt. Kredit Haus, Unfall, RisikoLV, etc.

    Was mich nur bisschen triggert, im Selbstbehalt sind 520 Euro Warmmiete eingerechnet, inkl. aller anrechenbaren Nebenkosten. Allein der Hauskredit ist schon drüber und dann kommt ja alles noch hinzu. Steht doch in keinem Verhältnis. Fiktiver Wohnwert von 800 Euro wird noch mit obendrauf gerechnet. Für mich nicht logisch....

    Meine im Netzt gelesen zu haben,dass man da die "Warmiete" angleichen kann.....


    Gruß

  • Der Hauskredit mindert den durch Immobilienbesitz erlangten Wohnwert. Das Ergebnis ist der Wohnvorteil und dieser ist unterhaltsrechtliches Einkommen. Erhöhte und objektiv unvermeidbare Mietkosten führen außerhalb von Mangelfällen zu keinem anderen Berechnungsergebnis. Hier liegen aber gar keine Mietkosten vor.


    Die Qualität der Jugendamtsberechnungen ist sehr unterschiedlich, das gilt für Anwälte gleichermaßen. Ob Verhandlungsspielraum besteht, ist von dieser Qualität und natürlich vom Sachverhalt abhängig.

  • Hallo,


    danke für die Antwort. Heißt also, spielt keine Rolle, was man für Ausgaben bei Eigentum hat (bei laufendem Kredit). Sehe ich das richtig?


    Gruß

  • Ganz grob sind Zinsen, Tilgungsleistungen, unaufschiebbare Instandhaltungskosten und alle nicht (!) umlagefähigen Nebenkosten auf den Wohnwert anrechenbar.


    Ganz normale Nebenkosten, die jeder Mensch hat, sind dagegen aus dem Selbstbehalt zu bestreiten.

  • Hallo,


    Thema Selbstbehalt. 2024 liegt er bei 1450 Euro.

    Jetzt mit der neuen Düsseldorfer Tabelle würde mir nach Abzug nur noch 1350 Euro zum Leben bleiben. Das Jugendamt

    meinte aber, das wohl des Kindes muß gesichert sein, also müßte ich auch 100 Euro auch noch verschmerzen können.

    Wozu gibt es dann den Selbstbehalt, ist der nicht bindet? Für mich sind 100Euro mittlerweile sehr viel Geld.

    Laut Jugendamt würde auch jeder Richter dem zustimmen! Ich kann das garnicht glauben...

    Ist das wieder so eine Grauzone!?


    Schönes Wochenende!

  • hallo,


    danke für die Antwortet. kurz gesagt, es ist nur eine Zahl und die interessiert nicht wirklich jemanden.

    man kann also mit dem Unterhaltspflichtigen machen was man will.

    Urlaub, Solarium , Fingernägel sind ja elementar wichtig für die Empfänger...


    Schönes Wochenende!

  • Hi,


    die Zahl interessiert wie jede andere Zahl auch. Nur, da jeder Fall anders ist (viele zwar ähnlich, aber trotzdem) bleibt es dabei, dass sich ein Gericht jeden Fall individuell anschauen muss. Das ist das Kennzeichen des Rechtsstaates.


    Wie es bei dir aussieht, das kann ich hier nicht einschätzen. Es kann sein, dass das Jugendamt richtig gerechnet hat, es kann sein, insbesondere wenn es im Rahmen einer Beistandschaft der Anwalt des Kindes ist, also gar nicht objektiv sein muss. Es muss folglich immer zwischen den Regeln (z.B. DT) und der individuellen Lage abgewogen werden. Ich weiß jetzt nicht, wie alt dein Kind ist, aber geh mal davon aus, dass der Mindestunterhalt unter Berücksichtigung des Kindergeldes so gerade mal auf der Mindestebene die Versorgung des Kindes sicher stellt, unter Berücksichtigung der Mietkosten, warm, Strom u.s.w. Und Sachen, auf die dann zu sparen ist, wie etwa Klassenfahrten. Lass das alles von einem Fachmann durchrechnen.


    Wieso eine Alleinerziehende sich nicht die Nägel soll pflegen lassen dürfen, nicht in Urlaub soll fahren, das erschließt sich mir nicht so ganz.


    TK

  • Wenn sämtliche unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten erfüllt werden, dann ist der Selbstbehalt natürlich die Grenze der Inanspruchnahme, auch vor Gericht. Das ist aber eine Frage der Leistungsfähigkeit und keine des Bedarfs. Und dazu wärst du in der Darlegungs- und Beweislast. Das Kind muss nicht darlegen, dass es einen Bedarf in Höhe des Mindestunterhaltes hat. Das ist schließlich das Existenzminimum. Du musst darlegen, dass du diesen Mindestunterhalt objektiv nicht leisten kannst. Und daran scheitern durchaus einige, weil ihnen die Argumente fehlen. Ob du Argumente hättest, lässt sich deiner Schilderung nicht entnehmen.