Unterhalt und anderes ab 18 Geburtstag

  • Hallo alle .

    Die Frage : Kind wird am 10.4. 18Jahre alt . Macht zzt ABI .Als Gruß zum Jahreswechsel Hat mir das JUA die neue Unterhaltsberechnung für 2024 zugestellt . Laut diesem Schreiben soll ich den Unterhalt bis 31.4 also den kompletten Monat an die Mutter überweisen . Ist das Korrekt ?

    Meiner Meinung nach sollte die KM den Unterhalt anteilig bis 10.4 bekommen und der Rest sowie der kommende Unterhalt geht ans Kind .

    Kind ist ja ab 10.4 schon der Empfänger ?


    Nächste Frage : Ich weiß nicht was Die KM monatlich verdient . Dürfte unter 2000 sein .In allen Unterhaltsrechnern wird die KM mit 0 Euro angegeben . Ist jetzt auch nicht Fair oder ?

    Ebenso wird sie dem Kind ab dem 18 das Kindergeld vorenthalten und das als Miete und Kost und Logis deklarieren . Geht das ?

    Die KM lebt in eheähnlichen Verhältnissen . Spielt das eine Rolle

    Muß die KM ihr EInkommen offenlegen wenn ich über den Anwalt den Unterhalt neu berechnen lasse ?


    Las but not Least : Die KM hat nach der Trennung die Pflegschaft ans JUA abgetreten und sofort einen Titel gegen mich erwirkt (Unnötig und irgendwie schmerzhaft aber gut des Menschen Wille .... )

    Verfällt dieser Titel mit dem !8 ? Das JUA ist ja ab diesem Zeitpunkt raus


    Kann Kind gleich wieder einen Titel gegen mich erwirken ?

    Es gibt zwar keine Grud dafür aber Kind wird von KM beraten und wenn der Teufel auf der Schulter sitzt weiß Man(n) was passieren kann.


    Zum Schluß wünsche ich allen noch ein Streßarmes 2024 :-)


    Wenn ihr hier mitlest könnt ihr es gebrauchen

  • Hi,


    ich fang mal an.


    Unterhaltsrente wird am Stichtag, hier der 1. April für den vollen Monat ausgezahlt. Dieser Tag ist auch die Basis der Berechnung. Die Auskunft des Jugendamtes ist zutreffend.


    Unterhaltsrechner sind keine Gesetze; der Ersteller bestimmt, was er einstellt. Da es ab Volljährigkeit doch recht viele unbekannte verschiedene Alternativen gibt, ist es einfach sinnvoll, insoweit auf die individuelle Berechnung zu verweisen, mit Gerechtigkeit hat das so viel zu tun, wie Bismarck mit den Preiselbeeren, nämlich gar nichts.


    Da die Mutter unterhaltstechnisch ab Volljährigkeit mit im Boot sitzt, ist ihr Einkommen mit in die Berechnung einzuführen. Sie schuldet der Tochter die Auskunft, die Tochter dir. Es gibt auch Gerichtsentscheidungen, die unter bestimmten Konstellationen einen Direktanspruch von dir gegen die Mutter bejahen; aber primär ist die Tochter dein Ansprechpartner.


    Wenn das Kind weiterhin bei der Mutter lebt, kann die Mutter dem Kind das Kindergeld gar nicht vorenthalten (wie kommt man nur auf diese Idee), weil das Kind keinen Anspruch auf Auszahlung hat. Kindergeld stellt eine steuerliche Entlastung der Unterhaltszahler dar; es ändert sich lediglich insoweit was, als dass das Kindergeld voll zugunsten der Unterhaltszahler in die Berechnung einfließt, und zwar unabhängig davon, auf wessen Konto es eingeht.


    Wie die Mutter das Hotel Mama mit der Tochter verrechnet, geht dich nichts an. Das ist eine Sache zwischen Mutter und Tochter. Und das können Mutter und Tochter ja erst regeln, wenn ihr finanzieller Anteil am Unterhalt fest steht.


    Es gibt auch keine abgetretene Pflegschaft. Die Mutter hat eine Beistandsschaft für das Kind eingerichtet; d.h. in deinem Fall, wird das JA quasi als Anwalt für das Kind tätig. Die sofortige Erwirkung des Titels ist ein Anspruch des Kindes; im Rechtssystem so vorgesehen, um Willkürakten des Verpflichteten vorzubeugen. Ob der Titel mit der Volljährigkeit endet, das ergibt sich aus dem Titel, nachlesen hilft da. Solange der Titel in der Welt ist, kann auch aus ihm vollstreckt werden, selbst wenn materiell-rechtlich eine Änderung erfolgt ist. Und ob die Mutter mit jemandem zusammen lebt, spielt auch keine Rolle.


    So, das war mal mein Einstieg. Da du offensichtlich keine Sachkenntnis hast, halte ich es sehr sinnvoll, wenn du einen Anwalt einschaltest. Der kann sich dann auch mit der Titel-Problematik befassen, nicht dass es da Ärger gibt und die Weichen gleich richtig stellen, sauber rechnen.


    Wir stehen für ergänzende Fragen natürlich auch gerne zur Verfügung.


    TK