Versorgungsausgleich verzichten nachträglich

  • Guten Tag Forum,

    Ich habe eine Frage zum Thema Versorgungsausgleich.


    Unser Ehe hat über 3 Jahre gedauert. Wir haben uns geschieden. Nur mir war damals nicht bewusst über das Thema Versorgungsausgleich. Diese wurde bei der Scheidung durchgeführt. Wir sind jetzt geschieden und möchten darauf verzichten (spricht, ich verzichte auf seinen Renten Ausgleichanteil und er auch auf mein). Beide Seiten haben keine Interesse , Rentenanteil von anderen zu bekommen und würden gerne darauf noch verzichten.


    Wie können wir das Problem klären ?
    Können wir das über Rentenversicherungsträger klären?
    Können wir das via Notar nachträglich diesen Versorgungsausgleich beenden/widerrufen?


    Sonst vielleicht eine Vereinbarung auf Verzicht von Versorgungsausgleich erstellen und beide Personen unterschreiben und von Notar beglaubigen lassen? In der Vereinbarung würde sowas stehen wie z.B

    „ Herr ABC und Frau XYZ verzichten beide auf den Rentenanteil und wird diesen zurückzahlen wenn er/sie von der Rentenversicherungsträger bekommt.“


    Oder andere Lösungsvorschläge?


    Ich bitte um eure Unterstützung. Ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist. Damit ist das kein familienrechtliches Problem mehr. Unter welchen Voraussetzungen und ob überhaupt die Rentenkasse berechtigt ist, eine gerichtliche Entscheidung "nachzubessern" bzw. "abzuändern," das vermag ich im Augenblick nicht abzuschätzen. Ich stelle mir das eher schwierig vor, weil es ja in Deutschland im Rechtssystem den Grundsatz "actus/actus contrarius" gibt. Das bedeutet, dass ein Akt nur unter denselben Bedingungen rückgängig gemacht werden kann, unter denen er entstanden ist. Zumindest dann, wenn es sich um zwingendes Recht handelt. Ein Beispiel aus einem anderen Bereich: die Eigentumsübertragung einer Immobilie bedarf eines notariellen Vertrages und einer Eintragung ins Grundbuch (wenn der Eigentumswechsel nicht durch einen Erbfall entstanden ist), ein erneuter Eigentümerwechsel kann nur wieder in dieser Form durchgeführt werden, und nicht durch Handschlag wirksam werden.


    Daraus folgt, dass hier eigentlich wiederum ein Gerichtsentscheid erforderlich wäre. Ob es da Ausnahmen im Rentenrecht gibt, das kann dir die Rentenkasse erklären. Aber, dem steht natürlich nicht entgegen, dass man schuldrechlich irgend eine Einigung herbeiführen kann. Die Wertigkeit der einzelnen Rentenpunkte kann man ja heraus bekommen. Und dann einen finanziellen Ausgleich herbeiführen.


    Nur, der Sinn dieser Aktion erschließt sich mir überhaupt nicht. Vielleicht machst du dazu ein paar Angaben?


    Mir fällt gerade noch was auf: der VA ist ja schon abgewickelt. Wie will man auf etwas verzichten, was schon durchgeführt ist? Konkret geht es also um die Korrektur der zwei Rentenkonten, die aber nicht falsch sind und der Rechtslage entsprechen. Nur, das "warum" bleibt mir schleierhaft.


    TK

  • Hallo Pinoz,


    wenn beide Einkommen vielleicht "ähnlich hoch" waren, würde es sich doch ausgleichen.




    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Klingt nach einem komplizierten Prozess. Die Frage nach warum. Wir waren in der Zeit, als wir zsm gelebt haben, finanziell voneinander unabhängig und wollen danach auch so sein. Es ist schön wenn jede einen Ausgleichanteil von anderen bekommt und auch die Rente Entgeltpunkte. Aber uns ist das nicht wichtig. Leider ist der VA schon eine beschlossene Sache. Nur wir wollen wissen, ob das möglich ist, auf die Anteile zu verzichten oder ähnliches. So viel ist es auch nicht da die Ehe nicht lang war.


    Klar können wir uns darauf auch einigen. Z.B ich bekomme nach Rentenaltersgrenze monatlich 100€ Renteausgleich von ihm und überweise diesen Betrag auf seinen Konto zurück. Das ist aber für uns zu kompliziert und da wir schon geschieden sind, ist es auch nicht ideal, dass wir darüber noch in Verbindung stehen müssen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hi,


    man hätte sich einfach zur richtigen Zeit drum kümmern müssen. Man kann einen Gerichtsentscheid nicht "rückabwickeln." Der Drops ist gelutscht. Ob es andere Wege direkt bei der Rentenversicherung gibt, das muss man dort ergründen.


    Nur, mir fehlt ehrlich gesagt immer noch das Motiv für diese Idee. Denn, die Punktübertragung erfolgt jetzt, von einem gleichen Verdienst kann ja nicht ausgegangen werden. Und dann muss man sich nicht mehr drum kümmern. Mal mein persönliches Beispiel: ich musste Punkte auf meinen Ehemann übertragen; wusste nach der Scheidung über Jahrzehnte weder wo er lebte, noch was er tat. Die Rentenversicherung hat sich erst nach seinem Tod bei mir gemeldet, um mir mitzuteilen, dass ich die seinerzeit an ihn übertragenen Punkte auf Antrag zurückhaben könnte. Den Antrag hab ich ausgefüllt, ging alles ganz problemlos, ganz ohne Kontakt mit der Witwe, wenn er denn verheiratet war, keine Ahnung. Also, wenn du dauerhaft keinen Kontakt willst, dann lass es so laufen, wie es ist.


    Mit dem finanziellen Ausgleich meinte ich keine monatliche Zahlung. Man kann so etwas kapitalisieren, da gibt es Berechnungsformeln. Aber, nochmals, lasst es laufen, wie es ist, es hat sich bewährt.


    TK

  • Hallo,

    Ja ich verstehe schon. Rentenpunkte ist eine kleine Sache. Die Sache ist ehe der Betrag (Ausgleich Geld), den er an mich abgeben muss (durch Rentenversicherung). Ich würde dann in Regelaltersgrenze monatlich diesen Betrag bekommen und das mag er es nicht. Kommt ja schliesslich direkt aus seine gesammelten Rentenbeiträge.
    Andererseits bekommt er auch was von mir (durch RV) aber das ist nicht vergleichbar mit das was er mir abgeben muss. Daher wollen wir eine Lösung finden, sodass keine was abgeben/ausgleichen muss nachdem wir getrennte Wege gehen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Pinoz,


    wurden denn schon von den Versicherern eure Daten abgefragt und der Ausgleich durchgeführt?

    Du merkst doch später nicht, wie sich das zur einen oder anderen Seite verschoben hat, jeder bekommt entsprechend der Berechnung seine Altersalimentation.


    Gruß


    frase

  • Frase, die Scheidung ist doch vorbei, wie sie schreibt. Da ist nichts mehr zu drehen. Und selbst wenn dem nicht so wäre, so wäre ein Verzicht, bei so einer "Schieflage" wie hier genehmigungspflichtig durch das Gericht und ich habe erhebliche Zweifel daran, dass es das tun würde.


    TK

  • Hallo TK,


    aus eigener Erfahrung wurde bei mir kein VA nach der Scheidung durchgeführt und im Urteil steht halt das "auf Antrag oder im Leistungsfall, der VA erneut aufgenommen werden soll". Daher die Frage, ob es schon Auskunftsersuchen der RV gab um den VA durchführen zu können.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    das Auskunftsersuchen wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens von Amts wegen seitens des Gerichts gestellt. Die Antwort liegt bei der Verkündung des Scheidungsbeschlusses vor. Sonst kann nicht geschieden werden; natürlich kann die Punkteübertragung erst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens erfolgen, einfach weil wir wir nicht wissen, ob jemand ein Rechtsmittel einlegt.


    Dein Fall, Frase, war ein sehr spezieller, der hier nicht vorliegt.


    TK

  • Hi, die Anfrage nach Versicherungsdaten wie Versicherungsverlauf haben wir im Zusammenhang mit den Scheidungsprozess gemacht, wie timekeeper erwähnt hat.


    Das ist schon eine beschlossene Sache. Mir war damals nicht bewusst, dass so ein VA auch nicht zwingend ist und wir beide darauf verzichten können.Mir wurde nur mitgeteilt, dass ich eine Fragebogen zum VA ausfüllen muss mit einem Hinweis: Das Verfahren ist im Gesetz vorgesehen und muss daher durchgeführt werden.
    Daher dachte ich, dass es im Rahmen des Scheidungsverfahrens und unverzichtbar sei.

  • Hi, der VA muss in der Regel auch durchgeführt werden. Man hat insoweit keine "freie Auswahl."


    Nochmals ganz klar und zusammengefasst, PI scheint da ja immer noch Schwierigkeiten mit dem Verstehen zu haben.

    1. Wenn das Scheidungsverfahren abgeschlossen ist, dann ist das Verfahren auch beendet, mit allem, was da entschieden wurde.

    2. Wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, dann kann man auch nicht einfach auf den Versorgungsausgleich verzichten. Er muss zwingend durchgeführt werden, es sei denn wir haben einen sehr seltenen Fall, in welchem der entsprechende Antrag im Lauf des Verfahrens gestellt wurde und es einen triftigen Grund gibt; dann kann der Richter von der Durchführung des VA absehen. Eine Partei will nicht, weil er viel abgeben muss, das ist nun wirklich kein Grund. Es kommt also wirklich nicht auf Einvernehmen oder was weiß ich der Parteien an.


    Ist es jetzt verstanden?


    TK