Berechnung Kindsunterhalt Patchwork

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin auf der Suche nach Antworten.


    Da der Unterhalt mal wieder ziemlich angestiegen ist, frage ich mich ob man bei mir nicht einiges anrechnen lassen kann damit ich nicht weiterhin so viel Unterhalt zahlen muss. 583€ tun mittlerweile ziemlich weh die ich meiner Geldgeilen Ex in den Rachen schieben muss.


    Kurze Eckdaten.

    Mein Sohn für den ich Unterhalt zahle ist 13.

    Wir sind nicht verheiratet gewesen.

    Sie hat neu geheiratet und noch einen Sohn bekommen, 6.


    Mit meiner neuen Freundin lebe ich seit 10 Jahren zusammen.

    Wir sind nicht verheiratet.

    Meine Freundin hat eine Tochter, 15.

    Wir haben einen gemeinsamen Sohn, 4.

    Mein Netto Durchschnitt liegt bei 2760€. Meine Freundin 2300€


    Bis jetzt habe ich einfach immer das gezahlt was die Tabelle angezeigt hat. Nun fing ich an zu recherchieren im Netz und bin auf Begriffe wie ,,bereinigtes Einkommen,, ,,Wohnvorteil,, ,,Aufwand Schulden,, usw gestoßen und bin überfordert mit allem was man da zu lesen bekommt. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.


    * Seit 3 Jahren wohnen wir in unserem Eigenheim, meine Freundin und ich stehen beide im Kreditvertrag. Wir zahlen 1020€ Rate.

    Ich habe gefunden, dass man für ein Haus mit 130 m2 um die 1200€ miete zahlen müsste bei uns in der Gegend.

    Wir zahlen 80€ Strom, 70€ Gas und 40€ Wasser
    :?:1: Was kann davon angerechnet werden:?:


    * Meine F und ich haben noch einen Kredit den wir damals für ein neues Auto aufnehmen mussten mit 470€ Rate.

    :?:2: Wird davon auch was angerechnet:?:


    * Ich fahre 75km pro Tag insgesamt für hin und zurück zur Arbeit. Macht im Durchschnitt 180€ im Monat zum Tanken für die Arbeit. Bahn fahren würde nicht gehen, dann müsste ich weniger Stunden arbeiten ( was in meiner Position nicht geht) um rechtzeitig meinen kleinen Sohn aus der Kita abzuholen. Zudem arbeiten wir Früh-, Spät-, und Nachtschicht. Das wäre etwas unverhältnismäßig mit der Bahn.

    :?:3: Was kann von den Fahrkosten zur Arbeit angerechnet werden:?:


    :?:4: Wie kann mein zweiter Sohn, mit meiner F, mit angerechnet werden:?:


    :?:5: Habe ich das richtig verstanden, dass wenn wir heiraten, dass dann meine Frau und meine Bonustochter auch mit angerechnet werden für den Unterhalt:?:


    Fragen über Fragen. Ich bin echt überfordert mit was ich da anfangen soll für das bereinigte Einkommen. Wollte halt wissen ob sich der Aufwand lohnen würde das vom Jugendamt rechnen zu lassen.


    Überforderte Grüße Nico

  • Hallo shorty,


    bitte die Mutter deines 13 Sohnes einfach nur "Ex" nennen.


    583€ tun mittlerweile


    wie kommst du auf diesen Betrag ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Moin,

    bitte die Mutter deines 13 Sohnes einfach nur "Ex" nennen.

    Okay, sorry, sie regt mich halt einfach nur auf...


    Zitat

    wie kommst du auf diesen Betrag ?

    es sind nicht 583€, sondern 585€, Tippfehler sorry. Ich habe 2700€ Netto, bin also in der dritten Gehaltsstufe, mein Sohn ist 13. Da steht 585€. Ich habe mich nie mit dem Thema beschäftigt, sondern immer nur das gezahlt was in der Spalte stand, aber nun wird der Unterhalt immer mehr und mehr.



    Zitat

    die erste Frage wie so häufig, existiert ein Titel (Gericht, Jugendamt, Notar) und we ist dieser ausgestaltet?

    Nein es gibt keinen Titel

  • Hi,


    dann fange ich mal an.


    1. Schritt: dein unterhaltsrelevantes Netto-Einkommen ist zu ermitteln. Du nimmst dein Einkommen der letzten 12 Monate einschließlich Weihnachtsgeld, sonstiger Zuwendungen, Steuerrückzahlungen u.s.w. dividierst diesen (Netto) Betrag durch 12, dann hast du dein unterhaltsrelevantes Einkommen. Es kommt also nicht darauf an, was du monatlich ausbezahlt bekommst.


    So, dieses Einkommen ist dann zu bereinigen. Nach deinen Angaben gehe ich im Augenblick davon aus, dass nur der Faktor Fahrtkosten eine Rolle spielt. Eine Bereinigung des Einkommens um 5% berufsbedingte Aufwendungen kann man pauschal vornehmen, wenn man mehr will. muss man sich mit Abrechnungsmodalitäten befassen. Wenn man nach km abrechnet, dann ist in der Regel darin auch der Kredit für den PKW mit berücksichtigt.


    Deine Kosten für Abzahlung/Unterhalt des Hauses/Nebenkosten sind absolut im Rahmen, diese Kosten sind in der DT bereits berücksichtigt, einfach, weil sie in jedem Haushalt anfallen.


    Die DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Wenn man weniger hat, kann man hochgestuft werden. Wenn man wie du zwei hat, dann hast du bis zur Geburt deines zweiten Kindes eigentlich zu wenig bezahlt. Jetzt ist insoweit alles okay. Mit der Runterstufung nach Heirat ist das so eine Sache. Einmal spielt die Stieftochter keine Rolle, andererseits hast du dann Steuervergünstigungen, die natürlich auch wieder in die Berechnung einfließen.


    Noch etwas zur Geldgier: vor etwa 20 Jahren ist im Auftrag des Familienministeriums mal ein Gutachten erstellt worden. Thema: was Kinder so kosten. Schon damals kam man zu dem Ergebnis, dass selbst ein Neugeborenes unter der Berücksichtigung der verdeckten Kosten (Zimmer, Nebenkosten u.s.w.) ein Bedarf von ca. 400 € besteht. Und das wird ja nicht weniger. Gerade was Klamotten, Hobbies, u.s.w. angeht. Ich erinnere mich mit Schrecken an das Jahr, als mein Ältester durch zwei Schuhgrößen wuchs und incl. teurer Fußballschuhe de sehr viel zu leisten war. Oder aber an die Klassenfahrten nach London, ins kleine Walsertal u.s.w. Heute kommt noch die Anschaffung eines Tablets dazu, neben allem anderen, was für die Schule gekauft werden muss.


    Alles klar?


    TK

  • Realistisch sind hier 100-105% des Mindestunterhaltes, derzeit 520/553 Euro Zahlbetrag.

    Kann man dem Kind, vertreten durch die Mutter, ja einfach mal anbieten.


    Man beachte, dass 100% des Mindestunterhaltes dem Existenzminimum eines Kindes in Deutschland entspricht. Dafür kann die Mutter auch nichts. Wer da von Geldgeilheit spricht, weil er 10% mehr bezahlt als den niedrigsten Betrag, dem kann man eigentlich nicht helfen. Du hast ein neues Kind in der Partnerschaft und solltet es besser wissen als die Stammtischparolenschreier.

  • Hi,


    TR, du hast mir so aus der Seele geschrieben. Noch in Ergänzung: kleine Kinder sind ja noch relativ preiswert. Ich erinnere mich mit Schrecken daran, was Kinder so ab 10 kosten. Eines meiner Kinder ist in einem Jahr durch drei Schuhgrößen gewachsen, war Fußballer, waren immer auch noch die für den Sport erforderlichen Schuhe anzuschaffen. Und ich denke auch mit Schrecken an die Klassenfahrten meiner Kinder nach London, Prag, Rom. Dazu dann auch als Klassenfahrt getarnt (Teilnahme nicht Pflicht, aber wehe, man verweigerte) noch die Ski-Winterfahrten ins vom Kreis finanzierte Wohnheim im kleinen Walsertal. Und heute kommt da noch der PC dazu, der in dem Alter sein muss.


    Als meine Kinder wegen des Studiums auszogen, stellte ich mit Erstaunen fest, wie preiswert mein Leben wurde. Auch die Nebenkosten für Heizung, Wasser u.s.w. sind doch Posten, die man nicht einfach verdrängen kann. Man hat dieses Kind in die Welt gesetzt; man kann es nicht einfach abschaffen, nur weil man sich ein neues Kind angeschafft hat!


    TK

  • Moin,


    auf Basis deiner bisher bekannten Daten eine schnelle Berechnung.


    Nettogehalt: 2.720

    + Steuererstattung: ?? / 12

    - berufsbed. Aufw.: 462

    + Wohnvorteil: 1.200

    - Kredit Haus (Zins+Tilgung): 1.020

    - priv. Altersvorsorge: ??

    = 2.438 EUR (Stufe 2 DDT = 553 EUR)


    Da die Steuererstattung nicht berücksichtigt ist, könnte es sein das bereinigte netto ist höher als 2.500 EUR, was Stufe 3 bedeuten würde.

    Aber evtl. hast du eine private Altersvorsorge, die du noch abziehen könntest.

    Kredit für das Auto kann nicht abgezogen werden, da die Anschaffungskosten in den berufsbedingten Aufwendungen Berücksichtigung finden.


    Berufsbedingte Aufwendungen: 0,42 EUR für die ersten 30km, ab dem 31. km können 0,28 EUR angesetzt werden. Annahme 220 Arbeitstage.


    Google mal nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG Bezirkes. Dort sind die Posten die hinzugerechnet werden aber auch Posten die abgezogen werden können aufgeführt.


    Beachte, bei einer Heirat könnte sich dein netto erhöhen (je nach Wahl der Steuerklasse), was einen höheren Kindesunterhalt bedeuten könnte.


    Ps: Kinder sind teuer, da stimme ich den Anderen zu. Besonders spürbar war dies jetzt wieder in den Ferien, als diese 2 Wochen bei mir waren.

  • Dann musst du bei vorhandenem Titel gerichtlich vorgehen. Und bei nicht vorhandenem Titel müsste sie gerichtlich vorgehen.


    Verhandlungsspielraum ist zweifelsfrei vorhanden.