Ich habe die Unterhaltszahlungen an meinen 19-jährigen Sohn gestoppt, weil ich, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Auskunft darüber erhalten habe, WAS er jetzt eigentlich macht. Ich bin davon ausgegangen, dass er bis zu den 'Sommerferien' eine Schule besucht hat. Irgendein Berufskolleg, welche Richtung etc. weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, was er für einen Schulabschluss hat. Bis vor einem halben Jahr habe ich ihn ca. 1x im Monat gesehen. Auf meine Nachfragen bezüglich seiner Zukunftsplanung hat er mir nie vernünftige Antworten gegeben. Immer nur so nach dem Motto: "Weiß ich noch nicht, vielleicht irgendwas mit Musik ..." Ich wollte mich als Vater, der von der Mutter sowieso schon immer schlecht gemacht wird, nicht unbeliebt machen und habe nicht intensiv auf eine Antwort gedrängt. Innerlich habe ich mich aber sehr über sein Desinteresse geärgert. Deshalb habe ich mir vorgenommen, die Zahlungen nach den Sommerferien einzustellen, um ihn so zu einer Auskunft zu bewegen. So habe ich es dann auch gemacht. Jetzt bekomme ich einen Brief von seinem Anwalt!, dass ich umgehend meine Einkünfte (Lohnabrechnung und Steuererklärung) vorlegen soll und die Unterhaltssumme wurde vom Rechtsanwalt einfach erstmal verdoppelt. Mit MIR hat mein Sohn keinen Kontakt aufgenommen!
Nun meine Fragen:
Muss ich mich darauf überhaupt einlassen? Von meinem Sohn weiß ich weder WAS er momentan macht noch was er für einen Schulabschluss hat, und ICH soll meine Einkünfte offen legen??? Ich meine, habe ich nicht auch ein Recht darauf zu erfahren WAS mein Sohn eingentlich macht???
Zweite Frage: MUSS ich eine Steuererklärung einreichen? Reicht nicht meine Lohnabrechnung? Die Steuererklärung beinhaltet auch die Einkünfte meiner jetzigen Frau und die sind ja wohl nicht relevant. Außerdem möchte meine jetzige Frau nicht, dass diese Informationen an meine Exfrau gehen.
Dritte Frage: Muss meine Exfrau ihr Einkommen nicht auch offen legen?
Vierte Frage: Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Ich verdiene sehr wenig und möchte eigentlich ungern Geld für einen Anwalt bezahlen.
Übrigens: Bis zur Volljährigkeit meines Sohnes wurde der Unterhalt über das Jugendamt abgewickelt. Die haben alle zwei Jahre meine Einkommenssituation überprüft. Ich habe immer gezahlt und es gab nie Probleme. Bis August 2010 habe ich die vom Jugendamt zuletzt berechnetete Summe weiter bezahlt.
Vielen Dank für eure Ratschläge