Immobilienverkauf: Erlös anrechenbar bei Kindesunterhalt!?

  • Hallo zusammen,

    vorab vielen Dank für eine Rückmeldung! Habe zwei Kinder (15 J., zwei Mütter), zahle regelmäßig Unterhalt Stufe 3 + Mehr- u. Sonderbedarfe. Bin 60, beabsichtige meine (bezahlte, größere) Immobilie zu verkaufen und dafür eine kleinere zu kaufen (Kosten für die kleinere Immobilie: Hälfte des Erlöses des Verkaufs größeres Haus). FRAGE: wäre dieser Erlös anrechenbar auf den Kindesunterhalt?

  • Hi,


    das ist wie immer eine Einzelfallentscheidung. Es wird also grundsätzlich geprüft, ob der Vermögensstamm angegriffen werden muss, um den Unterhalt des Kindes/der Kinder sicher zu stellen. Da bei dir der Unterhalt der Kinder ohne den Vermögensstamm abgesichert ist, sehe ich keinen Grund, denselben einzusetzen. Allerdings werden regelmäßige Einnahmen aus dem Vermögen (Zinsen) als Einkommen gewertet.


    TK