Hallo zusammen
vielleicht kann mir jemand helfen und mich etwas beruhigen , ich versuche den Fall kurz zu schildern.
Die Mutter des Kindes ist seit Jahren auf Grund ihrer anderen Kinder mit dem Jugendamt und familienhelfern im Umgang. Wir haben ein hochstrittiges Verhältnis und können nahezu kein Wort miteinander sprechen.
Seit 2020 bin ich im dauerhaften Rechtsstreit mit meiner ex um das Sorgerecht unseres Sohnes. Sie geht immer zum Gericht (insgesamt 4 mal ) und verliert immer ein bisschen mehr
1.verfahren er lebte bei der Mutter und war jedes 2.Wochenende bei mir
2. verfahren er ist jedes 2 Wochenende bei mir + 2 Tage in der Woche
3. verfahren er ist jeden 2. Mittwoch bis Montag bei mir
4. verfahren wechselmodell
Nun gab es auf Grund massiver psychischer Auffälligkeiten des Kindes (5 Jahre) ein Einspruch vom Jugendamt, dass es so nicht weiter gehen kann. Daraufhin wurde vom Gericht ein Gutachten beauftragt welches massive Auffälligkeiten des Kindes bei der Mutter sah und bei mir keinerlei Auffälligkeiten. Es wurde empfohlen dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme - so wurde nun auch vom Amtsgericht entschieden. Jugendamt, Verfahrensbeistand, Kita, Frühförderung und Gutachten waren auf meiner Seite.
nun zu frage:
sie hat mir heute geschrieben, dass wir uns vorm
Oberlandesgericht sehen, da sie Beschwerde gegen das Urteil vom Amtsgericht eingelegt hat.
entscheidet das Landesgericht häufig anders als das Amtsgericht also muss ich jetzt große Angst haben mein Kind wieder zu verlieren ? Er hat sich gerade so gut gemacht und alle Therapien bekommen die er benötigt.
ich habe jetzt große Angst.