Hallo,
ich muss demnächst zum Jugendamt um den Unterhalt meines Kindes erneut zu klären. Es geht wieder mal, so wie alle 2 Jahre darum, dass ich mehr zahlen soll.
Ich bin bereits Stufe 3. Sollte nun eine höhere Stufe herauskommen, hat das Jugendamt schon darauf hingewiesen, dass dann die Unterhaltsurkunde abgeändert wird, auf den jeweiligen Prozentsatz.
Da mein Kind bereits 16 ist, wird es wohl das letzte mal sein, deshalb möchte ich eine befristetet Urkunde auf die Volljährigkeit habe. Das Verhältnis zwischen mir und meinen Kind ist sehr gut, deshalb glaube ich nicht das nach der Volljährigkeit noch Termine beim Jugendamt anfallen.
Hintergrund meiner Frage ist der, dass ab der Volljährigkeit ja auch die Mutter barunterhalt verpflichtet ist, wieso bekommt mein Kind den nur einen Titel gegen mich?
Wie ist eure Erfahrung in Bezug auf Befristung der Urkunde beim Jugendamt?
Wie ist eure Erfahrung bzgl. Befristung der Urkunde vor Gericht?
Mein Anwalt rät mir dazu, aber ich kann ja nichts machen wenn das Jugendamt nicht mitspielt, denn die Urkunde wird ja auch gültig ohne meine Unterschrift sofern ein Gericht zustimmt.
MFG
Liptonice