Unterhaltspflichtig wenn Kind Bürgergeld beantragt ?

  • Mein Sohn wird bald Bürgergeld beantragen,die Wohnungszusage hat er schon vom Jobcenter und wenn alles klappt dann wird er auch die Wohnung bald beziehen können.Er ist das erste Mal fest in Deutschland und möchte hier eine Ausbildung machen bzw später mal studieren im Moment ist er aber noch ohne Ausbildungsplatz oder dergleichen.Wir haben bisher im Ausland gelebt bzw er ist dort geboren worden,ich werde nicht lange hier in Deutschland bleiben habe meine Wohnung immer noch im Ausland.Jetzt habe ich nachgeforscht was evtl an Unterhaltsforderungen auf mich zukommen könnten laut der Düsseldorfer Tabelle,aber ich blicke in diesem Fall nicht durch was genau berechnet wird und was ich behalgten darf habe ja auch nicht gerade geringe Kosten dort.

    Derzeit arbeite ich fest,

    das hatte ich schon länger geplant wegen des Wechsels von der privaten KV wieder zurück zur gesetzlichen KV vor dem 55 Lebensjahr was nun abgeschlossen ist und ich wollte noch ein wenig jobben um noch was auf die Seite zu legen,nun ist die Frage was passiert dann wenn er Bürgergeld beantragt ?


    Wer kennt sich damit ein wenig aus?


    Vielen Dank schon mal .

  • Ein Unterhaltsanspruch besteht nur während der Schule und bis zum Ende der ersten Ausbildung.


    Wie alt ist das Kind? Wie ist der aktuelle Ausbildungsstatus? Wo lebt die Mutter?

  • Da er sich nicht in einer Ausbildung befindet, hat er keinen Unterhaltsanspruch mehr. Der Unterhaltsanspruch könnte bei Beginn einer Ausbildung bzw. eines Studiums wieder aufleben.

  • Zuerst wird er wohl einen Deutschkurs bekommen denn da haperts ganz schön.Das heisst dann wohl ,solange er keine Ausbildung anfängt stellt sich die Frage des Unterhalts vorerst nicht ?