Unterhalt & Mehrerhalt

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage.

    versuche mich kurz zu halten. Seit Jahren muss ich mich jedes Jahr ans Jugendamtg wenden, wegen der Erhöhung vom Unterhalt. Weil der Erzeuger es nicht schafft, nachdem ich ihn schriftlich auffordere die Zahlung zu ändern, es zu ändern. Letztes Jahr habe ich Mehrerhalt beantragt. Nun höre ich seit Jahren, dass er kein Geld hat. Und ich habe das Gefühl das er einfach nicht zahlen möchte.

    habe versucht zu helfen und geduldig zu sein, aber die Kommunikation zwischen uns funktioniert überhaupt nicht.

    und ich leide sehr an der Situation.

    finde schrecklich das ich immer hinterher sein muss.


    Gibt es eine Möglichkeit das ich das Geld vom Amt bekommen kann? Und er das Geld ans Amt überweist? Das ich einfach keine Berührungspunkte mehr mit ihm habe?

    Aber kein Unterhaltsvorschuss.


    Trotz des Schreibens vom Jugendamt habe ich noch keine Erhöhung vom Unterhalt und kein Mehrerhalt erhalten. Ich möchte abschließen & mich nicht weiter damit ärgern. Es belastet mich sehr.


    Über die Beistandschaft habe ich mich belesen, aber das sollte die letzte Möglichkeit sein.

    vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  • Hi, schön, dass du den Weg in den öffentlichen Teil des Forums gefunden hast!


    Nun zu Deiner Frage: die Zuständigkeit des Jugendamtes ergibt sich primär aus dem SGB VIII, dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss scheinen nicht vorzuliegen. Dann bleiben die allgemeinen Regelungen des SGB VIII, aus welchen sich die Zuständigkeit des Jugendamtes ergibt. Das JA ist im Prinzip vom Ansatz her für die Kinder da, nicht, um den Eltern die Eigenverantwortung abzunehmen. Klar, es berät die Eltern in Kindschaftsbelangen, das entspricht ja auch dem gesetzlichen Regelungen. So, und dann kann man auch eine Beistandschaft einrichten. Dann wird das JA quasi als Anwalt des Kindes tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist das JA auch befugt, Fremdgelder entgegen zu nehmen, zu verwalten und weiter zu leiten. Also ein klares Mandat für das Kind.


    Was du dir da vorstellst, ist m.E. vom Gesetz her nicht vorgesehen. Ohne Beistandschaft wird es schwierig. Aber auch mit Beistandschaft oder auch einem mandatierten Anwalt. Denn man kann dir nicht ersparen, dich mit der Unterhaltsproblematik zu befassen. Egal, wie ihr zueinander steht, ihr seid immer noch gemeinsam (!) Eltern, und das bleibt auch so. Der Kontakt durch die Überweisung ist doch nun wirklich kein echter Kontakt. Ist doch einerlei, woher das Geld kommt. Es ist eine Größe auf dem Konto, und das wars.


    Noch ein Hinweis: wenn das Geld auf ein Konto des JA überwiesen wird; es dauert ewig, bis es dann bei dir ankommt. Ist auch keine Lösung des Problems, denn das JA geht nicht in Vorlage, und das stellst du dir wohl vor.


    Was ich tun würde: Termin mit JA vereinbaren. Status klären, ich habe nämlich das Gefühl, dass da längst eine Beistandschaft besteht. Auf welcher Basis sollte das JA sonst im Außenverhältnis tätig werden? Dann klären, wenn denn ein Titel besteht, warum daraus nicht vollstreckt wird, damit zumindest unabhängig vom derzeitigen Anspruch auf Erhöhung. So, und wenn man den Ist-Zustand kennt, kann man entscheiden, wie es weiter gehen soll. Ob mit JA im Rahmen der Beistandschaft, oder ob man einen Anwalt mandatiert.


    TK

  • Erstmal vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!


    Heißt es trotz Beistandschaft, muss ich jedes Jahr wegen der Erhöhung mich ans Jugendamt wenden?
    dachte das es wenigstens automatisch läuft ?

    Wegen Mehrerhalt ( Mehrbedarf) war mir klar. Also das ich denen darum bitten muss.


    Und dass das Geld etwas später ankommt, habe ich auch schon in einem anderen Beitrag gelesen. Das würde mir nicht so viel ausmachen.



    Okay, dann habe ich wohl schon die Beistandschaft.

    Ich danke vielmals für die Tipps. Ich werde es auf jeden Fall annehmen & nachfragen.