Zusammenveranlagung Steuererklärung neue Ehe

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine 14-jährige Tochter, die bei

    ihrer Mutter (EX Frau) lebt und das

    übliche Wochenende alle zwei Wochen

    bei mir ist.

    Alle zwei Jahre, fast auf den Tag genau

    flattert eine neue Berechnung des

    Unterhalts ins Haus. Die meisten kennen

    das wahrscheinlich und die übliche

    Prozedur startet die ganzen Auflistungen

    vom Gehalt über Miete und so weiter,

    danach wird dann der Unterhalt

    berechnet.

    Letztes Jahr habe ich erneut geheiratet,

    jetzt stellt sich mir die Frage wie es mit

    der Unterhaltsberechnung aussieht was

    die Steuererklärung betrifft.


    Zum Beispiel (vor der Heirat)

    Einkommen 3000 €

    Miete plus Nebenkosten 1000 €

    Steuerrückzahlung 1000 €

    Usw...


    Daraus wird natürlich alles berechnet die

    Steuerrückzahlung von 1000 € wird auf

    12 Monate aufgeteilt und angerechnet.

    Wie sieht das jetzt nach der Hochzeit

    aus, wenn man die Steuererklärung in

    einer Zusammenveranlagung abgibt.


    Zum Beispiel (nach der Heirat)

    Einkommen 3000 €

    Miete plus Nebenkosten 1000 €

    Steuerrückzahlung (mit Ehefrau

    zusammen) 5000 €

    Usw...


    Werden die 5000 € jetzt auch komplett

    angerechnet und auf 12 Monate verteilt?

    Was in meinen Augen nicht geht da

    meine neue Frau mit dem Unterhalt was

    das betrifft ja eigentlich nix zu tun hat.

    Wenn die 5000 € komplett angerechnet

    und auf 12 Monate verteilt würden

    rutsche ich automatisch in eine höhere

    Klasse und müsste demnach 2 Jahre

    lang mehr Unterhalt zahlen.

    Oder würden die 5000 € irgendwie

    anteilig vom Jungendamt verrechnet

    werden ?

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen der

    dieses Problem auch schon hatte.


    Vielen lieben Dank schon einmal im voraus und liebe Grüße

  • Hallo ,


    Oder würden die 5000 € irgendwie

    anteilig vom Jungendamt verrechnet

    werden ?


    Immer wenn man an einer Berechnung Zweifeln hat, sollte man sie von einer fachkundigen Person überprüfen lassen. Dies scheint hier noch


    nicht der Fall gewesen zu sein ?


    Verlässt man sich auf nur eine Seite, läuft man Gefahr zu viel zu zahlen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Sven,


    ich habe für diese Zeit (Unterhalt an meine Kinder) nach erneuter heirat eine Einzelveranlagung bei der Steuer vorgenommen.

    Meine neue Frau musste daher auch eine eigene Steuererklärung abgeben.

    Dann bekommst du einen eigenen Steuerbescheid und die Erstattung wird unstrittig.

    Es ist aber oft finanziell nicht die günstigste Variante, das sollte einberechnet werden.


    Wenn eine Berechnung zu deiner Erstattung korrekt erfolgen soll, so kann man auch aus der gemeinsamen Steuererklärung die entsprechenden Daten dafür entnehmen und einen Quotierung der Erstattung vornehmen. Ob das gemacht wird, kann ich nicht sagen.


    Gruß


    frase

  • Hallo Sven,


    ich sehe folgende Möglichkeiten:


    - selbst die Quotelung mit einem Steuerprogramm ausrechnen, sofern du die Steuererklärung auch damit erledigst

    - Steuerberater beauftragen der die Quotelung ausrechnet (mit Kosten verbunden die allerdings mit der nächsten Steuererklärung angegeben werden können) -> hat den Charme, dass dem JA ein "offizielleres" Schreiben bereitgestellt werden kann

    - Aufteilungsbescheid beim Finanzamt beantragen

  • ...erst einmal Vielen Dank an alle für die Antworten


    Kurze Infos noch dazu ...


    Wir haben die Steuererklärung einmal als Einzelveranlagung in einer Software durchgeführt. Meine Frau bekäme ca 3000 € zurück und ich ca 1000 €.

    Als Zusammenveranlagung bekämen wir aber 5000 Euro erstattet immerhin 1000 € mehr.


    Reicht denn so ein Schreiben vom Steuerberater, als Vorlage beim Jugendamt ?


    Wird bei einen Aufteilungsbescheid nicht die komplette Steuer neu berechnet.


    Gruß Sven

  • Hallo Sven,


    am besten das JA kontaktieren und nachfragen, da sicher jedes JA andere Anforderungen an die Unterlagen hat die sie akzeptieren.

    Ob bei einem Aufteilungsbescheid neu gerechnet wird weiß ich nicht, ich habe bisher nur das Ergebnis (2 Seiten mit einer Kurzberechnung der Einkommenssteuer und Kirchensteuer mit der Info welcher Anteil wem zugeordnet wird) gesehen.