Hallo liebes Forum,
Ich befinde mich grade in der Klärung ob es möglich ist bei der Scheidungsfolgevereinbarung den Versorgungsausgleich auszuschließen.
Hierzu haben wir beide bei der Rentenkasse unsere Anwartschaften beantragt.
Es wird so ausgehen, dass ich mehr in die gesetzliche Rente eingezahlt habe als meine noch Frau.
Das würde dann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsrichter nicht erlauben.
Ist es allgemein üblich dadurch andere Ausgleichszahlungen zu vereinbaren?
Meine noch Frau behält das Haus und zahlt mich dafür aus.
Danke und VG