Versorgungsausgleich ausschließen?

  • Hallo liebes Forum,


    Ich befinde mich grade in der Klärung ob es möglich ist bei der Scheidungsfolgevereinbarung den Versorgungsausgleich auszuschließen.

    Hierzu haben wir beide bei der Rentenkasse unsere Anwartschaften beantragt.

    Es wird so ausgehen, dass ich mehr in die gesetzliche Rente eingezahlt habe als meine noch Frau.

    Das würde dann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsrichter nicht erlauben.

    Ist es allgemein üblich dadurch andere Ausgleichszahlungen zu vereinbaren?


    Meine noch Frau behält das Haus und zahlt mich dafür aus.


    Danke und VG

  • Hi,


    so pauschal kann man das nicht sagen. Diese Fälle werden sehr, wirklich sehr individuell entschieden. Einmal geht es darum, dass eheliche Pflichten eben nicht mit der Scheidung enden; die Ehe steht immer noch unter dem Besonderen Schutz des Grundgesetzes. Und der sozial Schwächere in der Ehe wird dann eben besonders geschützt. Das ist der eine Aspekt. Der andere ist, dass man sich natürlich nicht sozial Schwache heranziehen möchte, die dann im Alter zwangsweise auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, nur weil man sich früher im Rahmen einer Scheidung bedürftig gemacht hat. Da interessiert dann nämlich nicht, ob zum Beispiel mal ein schuldrechtlicher finanzieller Ausgleich stattgefunden hat. Das ist das Problem.


    Unproblematischer dürfte es sein, wenn die Frau nachweisen kann, dass sie unabhängig von allen Ausgleichen jetzt im Alter von den erworbenen Rentenanwartschaften leben kann. Man muss also ein Paket packen und das dem Gericht vorlegen.


    Nach meiner Erfahrung und unter Berücksichtigung der erheblichen zusätzlichen Verfahrenskosten ist es häufig wesentlich sinnvoller, den Versorgungsausgleich durchzuziehen und den Rest anders zu regeln.


    TK