Hallo alle zusammen,
es geht um folgenden fiktiven Fall:
Ein Jahr nachdem eine Scheidung wirksam geworden ist, befinden sich der Exmann und die Exfrau aktuell in einem Streit um die Zugewinnausgleichsansprüche der Exfrau. Nach mehreren Telefonaten konnten die Anwälte beider Seiten sich darauf einigen, dass ein Vergleich geschlossen wird, bei dem die Exfrau circa 10 % Ihrer Zugewinnausgleichsansprüche sofort vom Exmann bezahlt bekommt und die restlichen 90 % innerhalb eines Jahres. Der angesetzte Termin beim Familiengericht würde bei erfolgreichem Vergleich abgesagt werden. Das Schriftstück für den Vergleich würde bald dem Gericht zugestellt werden.
Das Gericht würde dabei gebeten, den Parteien den Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, damit dieser nach Zustimmung im Verfahren gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt werden kann. Es wird also ein gerichtlicher Vergleich werden, der laut Anwalt auch vollstreckbar ist.
Der Exmann muss, um den Zugewinn auszubezahlen, eine Immobilie verkaufen. Hier kommt das Problem: In der Vergangenheit hat er im Rahmen des Zugewinnausgleichs allerdings häufig eigenes Vermögen verschwinden lassen. (Kaufen und ins Ausland schaffen von Gold, Übertragung hoher Geldsummen auf Verwandte, etc)
Die Exfrau ist nun besorgt, dass der Exmann, nachdem der Vergleich wirksam geworden ist und dieser innerhalb eines Jahres seine Immobilie verkauft, ebenfalls wieder das dadurch gewonnene Vermögen mindert und deshalb die Frau den Rest des Geldes nicht mehr bekommt. Auch hat der Exmann bereits angedeutet, nach dem Verkauf der Immobilie ins nicht-Eu Ausland auszuwandern.
Nun die Frage: Was können die Exfrau und der Anwalt noch machen, dass sie die restlichen 90 % des ihrer Zugewinn-Ansprüche sichergestellt werden?
Vielen Dank im Voraus.
LG