Auszug - Was darf ich behalten?

  • Guten Morgen zusammen,

    auch bei uns wird der Weg auseinandergehen. That´s life.


    Wir haben ein nicht abbezahltes Haus und stehen beide im Grundbuch. Ich möchte es nicht haben:)


    Unsere Kinder sind 16 und 13, ich möchte das Sorgerecht zu 50% behalten.


    Eigentlich würde ich jetzt einfach eine Wohnung suchen und ab ins Trennungsjahr - der Trennungsunterhalt ist selbstverständlich. Davor möchte ich mich nicht drücken.


    Aber wie sind die Regelungen bei gemeinsamen Krediten?

    • Wir haben einen Privatkredit, für den wir beide einstehen (auch wenn wir den wegen ihr aufnehmen mussten...andere Geschichte)
    • Die Hausfinanzierung läuft ebenfalls auf uns beide

    Summa summarum zahle ich alle Fixkosten allein und da bleibt nicht viel für eine eigene Wohnung. Wir haben ein wenig Erspartes, muss das 50-50 geteilt werden?


    Ich bin Alleinverdiener mit ca. 3.500 netto, meine Frau hat nie wirklich gearbeitet. Das Kindergeld geht auf das Konto meiner Frau.


    Jetzt bin ich ratlos:/ Sollte man vorher zum Anwalt oder direkt ausziehen? Mein Gefühl sagt: erst zum Anwalt.


    Was darf ich von meinem Gehalt behalten - und vor allem, wie ist die Regelung bei gemeinsamen Verbindlichkeiten? Danke schon einmal.

  • Hi,


    wenn man sich unsicher fühlt, dann sollte man zeitig einen Anwalt aufsuchen. Einfach, damit die Weichen richtig gestellt werden, denn es ist viel schwieriger einmal eingespielte Mechanismen wieder abzustellen, als von vornherein alles richtig zu machen. Wenn du die Verhärtung der Fronten wegen eines Anwaltsschreibens befürchtest, die Ehefrau muss ja nicht wissen, dass du bei einem Anwalt warst.


    Ich greife jetzt mal sehr allgemein die angesprochenen Punkte auf; du kannst ja dann noch mal substantiiert nachfragen.


    Die Sorgerechtsfrage kannst du vernachlässigen. Du behältst das gemeinsame Sorgerecht; außerdem gibt es da keine Prozentregelung; für welches Teil vom Kind würdest du denn gerne sorgen?


    Nun zu den Krediten: hier ist zwischen Außen- und Innenverhältnis zu unterscheiden; wir haben also zwei Problemkreise. Im Außenverhältnis bleibt alles so, wie es jetzt ist. Ihr haftet beide dem Kreditgeber gegenüber. Wie ihr das untereinander reget, das ist eine ganz andere Frage. Und das ist Sache der Vereinbarung. Man könnte z.B. zu dem Ergebnis kommen, dass du weiter den Konsumkredit abzahlst, die Hälfte aber mit dem Trennungsunterhalt verrechnet wird; wenn denn der an Unterhalt zu zahlende Betrag diese Option offen lässt. Oder sie zahlt ihn alleine ab, oder du, da muss verhandelt werden.


    Hauskredit - für das Außenverhältnis gilt dasselbe. Aber, deine Frau schuldet dir für deinen Anteil des Hauses eine Nutzungsentschädigung. Achtung, nicht für das gesamte Haus, nur für deinen Teil. Auch sollte sie die Nebenkosten alleine tragen. Dafür zahlst du ja Kindesunterhalt und Exenunterhalt. Von deinem Konto wird dann die Kreditrate beglichen. Wie stellt ihr euch denn die Zukunft des Hauses vor? Das könnt ihr unter euch regeln, wegen des recht hohen Gegenstandswertes muss das im Augenblick nicht endgültig geregelt werden. Es kann durchaus sinnvoll sein, erst irgendwann nach der Scheidung die endgültige Regelung für das Haus zu treffen.


    Du behältst in diesem Jahr noch die günstige Steuerklasse, im nächsten Jahr sieht es dann anders aus. Da kann man sich natürlich überlegen, wann man sich wirklich offiziell für das Finanzamt trennt.


    Der Unterhalt wird aus dem Jahresgehalt errechnet; 13. Gehalt, Steuerrückzahlung sind integrierte Teile des Gehaltes. Du nimmst also diese Einnahmen der letzten 12 Monate, dividierst diesen Betrag durch 12, dann hast du dein Monatseinkommen. Dieses ist dann zu bereinigen, um welche Faktoren, das sagt dir dein Anwalt. Dann kannst Du errechnen, wo du mit Kindesunterhalt und Unterhalt für die Frau stehst. Da du für 3 Menschen Unterhalt zahlen musst, kommt bei Kindesunterhalt evtl. eine Rückstufung um eine Gehaltsstufe in Betracht. Dir als Berufstätigem sollten 1600,- € monatlich bleiben, + die Bereinigungsbeträge, mal ganz grob gepeilt.


    Bitte nicht vergessen, der Unterhalt für die dann Ex endet nicht automatisch mit der Scheidung; wir haben es hier (wohl) mit einer Ehe von relativ langer Dauer zu tun.


    So, das war mal ein ganz grober Überblick.


    TK

  • Klasse, danke für die umfangreiche Antwort.


    Dann war mein erster Impuls ja irgendwie richtig. Ich suche mir also einen Beistand und gehe die Sache an.


    Viele Grüße