Guten Morgen liebes Forum, ich habe mich zum Thema Unterhalt für mein volljähriges Kind im Rahmen meiner Möglichkeiten, so hoffe ich, ganz gut eingelesen.
Bei uns hat sich die Situation geändert, vielleicht spitzt sie sich auch gerade zu.
ich, Elternteil, A, wohne mit meinem volljährigen privilegierten Kind nach erfolgter Scheidung gemeinsam. Mit Elternteil B war vereinbart, dass ich, als besser verdienendes Elternteil keinen Baruntalt bis zur Aufnahme der nachschulischen Ausbildung fordere und nur Sonderzahlungen/besondere Ausgaben im Bedarfsfalle hälftig getragen würden. Hälftig deswegen, da es dem Elternteil B wichtig war, gegenüber dem Kind präsent zu sein, auch um zu signalisieren, dass beide Elternteile sich kümmern. Dies funktionierte auch mehrere Jahre gut.
Nun gab es ein Zerwürfnis zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil, die Kommunikation ist quasi abgebrochen. Im Zuge dessen erhielt ich überraschend ein Anwaltsschreiben, dass nun eine Neuregelung für den Unterhalt getroffen werden solle. Da das Kind volljährig ist, bin ich wahrscheinlich juristisch außen vor und vertrete keine Rechte des Kindes. Dennoch hat sich die Rechtsvertretung an mich gewendet. Ich signalisierte, dass ich kein Rechtsvertreter des Kindes sei und nur aus der Sicht des Elternteils grundsätzlich dieses Vorgehen befürworten würde im Vertrauen darauf, dass eine finanziell angemessene Unterhaltszahlung erfolgen würde.
Meine Fragen wären: kann der Anwalt des Elternteils B mein Netto-Einkommen einfordern, um die Quotelung auszurechnen? Diese wäre wohl notwendig, sowohl um den Unterhaltsanspruch des Kindes zu berechnen, als auch um die jeweiligen Anteile der Eltern festzulegen. Stimmt das so?
Zudem ginge es ja auch um künftigen Sonderbedarf oder zusätzliche Ausgaben, die nicht über den regelmäßigen Bar-Unterhalt gedeckt sind. Diese würden ja dann eben auch anteilig berechnet werden, so denke ich zumindest…
Und noch ein Aspekt: ist der Unterhalt dann, mit Eintritt der Volljährigkeit zu leisten? Bestimmt das Kind, auf welches Konto das Geld überwiesen wird oder entscheidet das zahlende Elternteil?
Bislang verlief die Kommunikation zwischen den beiden Eltern reibungslos, es gab nie ein Problem. Das Einschalten eines Anwaltes bedeutet eine gewisse Zensur, zumal eine unmittelbare Kommunikation jetzt nicht mehr stattfindet. Aus meinem empfinden heraus bin ich der Rechtsvertretung gegenüber, was meine persönlichen Daten betrifft, nicht auskunftpflichtig.
Hätte jemand einen fachkundigen Rat?
Ich würde mich sehr freuen, liebe Grüße
Perplex