Hallo,
ich hätte eine kurze Frage. Ich zahle derzeit für mein Kind, welches bei meiner ehemaligen Partnerin lebt, Unterhalt.
Es gab jedoch eine sogenannte Mangelfall-Berechnung, sodass der Mindestunterhalt unterschritten wurde.
Hat meine ehemalige Partnerin die Möglichkeit die Differenz von einer anderen Stelle zu erhalten? Sie ist mittlerweile wieder verheiratet und erhält seit dem keinen Unterhaltsvorschuss mehr.
Vielen Dank!