Noch Unterhaltspflichtig

  • Hallo miteinander,


    ich hab nach langen Suchen leider nichts gefunden.
    jetzt stelle ich einfach mal die Frage hier rein.


    bin ich noch Kindesunterhsltspflochtig wenn folgendes ist…


    Vaterschaft ist anerkannt,

    stehe namentlich nicht in der Geburtsurkunde, Kindesmutter ist jetzt mit einem anderen verheiratet und mein Sohn trägt auch den neuen Familien Namen.

    Ist das wie eine Adoption seinerseits und ich bin somit nicht mehr Unterhaltspflichtig?


    Ich hoffe mir kann das jemand beantworten, ich bedanke mich schon mal für hilfreiche Beiträge.


    Gruß

    M.Cell

  • Hallo M.Cell,


    wer hat die Vaterschaft anerkannt, du, oder der Namensgeber des Kindes?


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    vielleicht noch zum Verständnis: Adoptionen sind an ganz feste Regeln gebunden. Nach Zwangsadoptionen in unseliger Vergangenheit sind wir da sehr, sehr streng und das ist auch gut so.


    Nun noch eine juristische Erklärung: wir haben zwei Konstrukte. Einmal kann das Recht einer Urkunde folgen; oder eben die Urkunde folgt dem Recht. Im Adoptionsrecht folgt die Urkunde dem Recht; d.h., die Urkunde wird neu erstellt (abgeändert), wenn sich die rechtliche Lage verändert hat. Man kann also aus einer nicht existenten aktuellen Urkunde keine Rechte herleiten. Geht ja auch gar nicht anders; sonst könnte ja auch jeder Fehler juristisch katastrophale Folgen haben.


    Dazu kommt noch, dass noch bis vor gar nicht langer Zeit wir ein völlig anderes Urkundenwesen im Familienrecht hatten. Nichteheliche Kinder waren nicht mit den Vätern verwandt, durften gar nicht in den Geburtsurkunden erscheinen; um nur mal das Gravierendste zu nennen.


    So, ich hoffe, jetzt kommt etwas mehr Verständnis für die derzeitige gesetzliche Lage auf, auch wenn sie nicht deinen Vorstellungen entspricht.


    TK