Kindesunterhalt bei Stiefkinder

  • Hallo,


    Ich bin neu hier im Forum und hätte gleiche ein paar Fragen. Hoffe diese kann mir jemand beantworten.


    Ich habe mit meiner EX Partnerin zwei Kinder und bezahle für diese 110% Kindesunterhalt.


    Meine jetzige Lebensgefährtin hat auch zwei Kinder mit ihrem EX Partner. Dieser bezahlt leider keinen Unterhalt. Unterhaltsvorschuss wird seitens JA gezahlt.


    Wir werden im Juli 24 heiraten, daher wird wohl der Vorschuss wegfallen wenn ich richtig informiert bin?


    Nun stellt sich mir die Frage ob nach der Heirat irgendwie meine Stiefkinder in eine Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden?

    Ich bezahle gern den Unterhalt meiner leiblichen Kinder, aber irgendwann wird es doch etwas knapp wenn auf einmal im Juli 500€ wegfallen.


    Gibt es die Möglichkeit den Unterhalt zumindest auf 100% zu reduzieren, da ich ja im Grunde auch voll für die Kids meiner Freundin aufkomme, nur weil der Kindsvater keine Lust hat 🤷‍♂️


    Vielleicht gibt es ja da schon Erfahrungen oder Urteile darüber.

  • Hi,


    ob du den Unterhalt reduzieren kannst, das muss ausgerechnet werden. Möglicherweise, weil du theoretisch jetzt auch noch für die Ehefrau verantwortlich bist, allerdings greift dann auch wieder die günstigere Steuerklasse. Jedenfalls nicht, um fremde Kinder zu finanzieren. Diese Kinder sind Angelegenheit derer Eltern. Also deiner Frau und dem juristischen Vater.


    TK

  • Die Entscheidung zu einer Hochzeit bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen ist wirtschaftlich nicht nachvollziehbar.


    Gibt es denn tatsächlich beim Vater nichts zu holen?


    Durch den Wegfall des Vorschusses reden wir hier von einer sechsstelligen Summe, auf die man freiwillig verzichtet. Das gleicht kein ehebedingter Vorteil wieder aus. Wer macht sowas? Heiraten kann man später immer noch.

  • Zu berücksichtigen wäre auch ein evtl. Steuerklassenwechsel von 1 auf 3 nach der Hochzeit. Du hättest zwar ein höheres Nettoeinkommen, das wird allerdings auch bei der Höhe des Unterhalts für deine beiden Kinder bei der nächsten Neuberechnung berücksichtigt. Du könntest somit von 110% in eine höhere Stufe eingestuft werden. Es könnte aber auch die gleiche Stufe bleiben, da du dann für 3 Personen unterhaltspflichtig wärst (sofern dies berücksichtigt wird).

    Was ich damit sagen möchte: ihr solltet im Detail rechnen, die verschiedenen Szenarien beleuchten und dann entscheiden.