Guten Tag,
Folgender Sachverhalt.
Kind wird im Dezember 18 Jahre alt.
Er möchte sich als Zeitsoldat/Feldwebel zeitnah ausbilden lassen.
Ich erhalte auf Grund eines gerichtlichen Beschluss Unterhalt vom Kindsvater über eine Gehaltspfändung (aktueller Unterhaltsanspruch und Unterhaltsschulden).
Wie verhält sich Kindergeld und Unterhaltung im Falle einer Ausbildung zum Feldwebel bei der Bundeswehr?
Erhalten wir weiterhin Zahlungen?
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Hi,
hier ist zu unterscheiden. Gibt es einen Titel, der unbegrenzt ist, so kann auch nach Erreichen der Volljährigkeit weiter vollstreckt werden. Der Unterhaltszahler hat einen Anspruch auf Abänderung. Einmal bist du ab dem 18. Geburtstag unterhaltstechnisch mit im Boot, schuldest theoretisch also dem Kind genauso Unterhalt wie der Vater. Und, nach Volljährigkeit sollten Unterhaltszahlungen direkt an das Kind gehen, also auf dessen Konto. Das kann aber letztlich dahingestellt bleiben; denn der Sold bei der Bundeswehr bei einer Ausbildung zum Unteroffizier beträgt derzeit über 2000 € im Monat. Das Kind kann sich mit Start der Ausbildung also selbst versorgen.
TK
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Hallo Nitiju,
was macht das dann 18 Jährige Kind beruflich/schulisch ?
edy