Guten Abend ,
aufgrund unserer aktuellen Familiensituation, stelle ich mir gerade Fragen rund um die 100.000 Euro Jahreseinkommensgrenze im Bezug auf die Zahlung des Elternunterhaltes.
Meine Mutter ist vor kurzem zum Pflegefall geworden und wir (3 Kinder) sind gerade dabei, ihr einen Platz im Pflegeheim zu organisieren. Die Einkommens- und Vermögenswerte meiner Mutter sich mir nicht bekannt. Es könnte der Fall eintreten, dass wir Sozialhilfe für sie beantragen müssen.
Von uns drei Kindern wäre ich der einzige Kandidat für die Zahlung des Elternunterhaltes. Meine Geschwister haben jeweils ein Jahresbruttoeinkommen weit unter 100.000 Euro und verfügen über kein nennenswertes Vermögen. Somit werden sie nicht als leistungsfähig eingestuft.
In 2023 hatte ich ein Jahresbruttoeinkommen von 98.000 Euro (nach Abzug von Werbungskosten). Zur Berechnung des gesamten Jahresbruttoeinkommens sind noch andere Einkünfte zu addieren. Wie werden in diesem Zusammenhang Verluste berücksichtigt? Wenn ich Beispielsweise aus Dividenden und Zinserträgen 4.000 Euro erhalten habe und im selben Zeitraum 3.000 Euro Verluste durch Aktienverkäufe, werden zur Berechnung des gesamtes Jahresbruttoeinkommens nur die Erträge addiert (gesamtes Jahresbruttoeinkommen = 102.000 Euro) oder werden auch erwirtschaftete Verluste berücksichtigt, in dem diese abgezogen werden (gesamtes Jahresbruttoeinkommen = 99.000 Euro).
Wie schätzt ihr es außerdem ein, wie das Sozialamt reagiert, wenn ich unmittelbar vor Beantragung der Sozialhilfe meine Arbeitszeit verkürze (mit einer passenden Begründung)?
Gruß
Manni