Unterhalt bei Scheidung für die Kinder

  • Hallo.


    Hoffe ich bin in der richtigen Rubrik gelandet.


    Erstmal vorweg.

    Meine Frau und ich trennen uns nach 20 Jahren Ehe.


    Wir haben 3 gemeinsame Kinder 6J, 10J, 12J


    Einkommen von mir 2200 € Netto zzgl.Feiertagszuschlag und 13 Monatsgehalt = Durchschnittliches Nettoeinkommen von 2400 € - 2500 € (Aktuell noch Steuerklasse 3)

    Meine Frau arbeitet Teilzeit aufgrund der Kinderbetreuung und verdient aktuell bei Steuerklasse 5 ca. 900 € Netto


    Die beiden jüngsten wollen bei der KM wohnen und der 12Jährige kommt mit zu mir.


    Wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus für beide Seiten ?

    Die Kindesmutter kann ja schlecht mit dem Einkommen für den 12 jährigen Unterhalt zahlen. Kann oder muss ich dann Unterhaltsvorschuss beantragen ?

    Wie hoch ist dann mein Selbstbehalt bzw. was bleibt uns zum leben ?

    Was wenn die Miete höher ist als die im Selbstbehalt angegebene ? Kenne leider nicht den genauen Betrag für die Mietkosten für 2 Personen.


    Würde mich freuen eine Antwort zu erhalten.

  • Hi,


    deine Frau ist verpflichtet, für das Kind, welches bei dir lebt, Unterhalt zu zahlen, gegebenenfalls muss sie ihre Berufstätigkeit aufstocken. Da kann auch mit einem fiktiven Gehalt gearbeitet werden. Dieses Jahr könnt ihr zwar noch theoretisch mit den Steuerklassen III und V weiter arbeiten; das macht aber wenig Sinn, wenn es um die Unterhaltsberechnungen geht.


    Ja, wenn ihr getrennt lebt, dann kann jeder für sich Unterhaltsvorschuss beantragen, auch jeder eine Beistandschaft einrichten lassen; Frau oder Herr Jugendamt rechnen dann genau aus, was zu zahlen ist. Und auch andere Unterstützungsmöglichkeiten wie etwa Wohngeld nicht aus den Augen verlieren.


    TK

  • Wie hoch ist denn der Selbstbehalt bei 2 Personen? Da findet man leider auch nicht wirklich viel zu.

    Und was wäre wenn ich die jetzige gemeinsame Wohnung behalten würde mit meinem Kind? Welche 650 € kalt kostet zzgl. 460 NK (mit 5 Personen) ?

    Die Nebenkosten werden ja sicher halbiert und ich hätte genug Wohnraum wenn die anderen zu Besuch kommen.

    Oder sind 133qm zuviel das man dann noch WG bekommt?

    Wir wohnen hier wirklich günstig und für den Preis findet man nicht mal eine 2 Zimmerwohnung.

  • und kann man den Unterhalt auch privat regeln ohne dafür das JA einzuschalten wenn man sich untereinander einig ist ?

    Ich möchte nicht das die KM nachher gezwungen wird Vollzeit zu arbeiten und die JA sich gegenseitig fertig machen. Man kann ja alles selber ausrechnen.

    Kann man dann trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen ?

  • Hallo


    und kann man den Unterhalt auch privat regeln ohne dafür das JA einzuschalten wenn man sich untereinander einig ist ?

    das Jugendamt muss überhaupt nicht eingeschaltet werden.


    edy

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  • Wie hoch ist denn der Selbstbehalt bei 2 Personen? Da findet man leider auch nicht wirklich viel zu.

    Und was wäre wenn ich die jetzige gemeinsame Wohnung behalten würde mit meinem Kind? Welche 650 € kalt kostet zzgl. 460 NK (mit 5 Personen) ?

    Der Selbstbehalt bzw. der angemessene Eigenbedarf gem. den Erläuterungen in der Düsseldorfer Tabelle ist für 1 Person (den der Unterhalt bezahlt) kalkuliert und festgelegt.

    Der Bedarf für das Kind ist im Unterhalt für das Kind eingerechnet.

    Für dich und das Kind wäre dies in Summe: dein Selbstbehalt/angemessener Eigenbedarf + Unterhalt von der Ex für das Kind + Kindergeld. Sobald du diese Summe kennst kannst du entsprechend kalkulieren.


    Die Düsseldorfer Tabelle ist für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Wenn es nur einen Unterhaltsberechtigten gibt wird normalerweise eine Stufe höher eingestuft. Bei mehr als 2 Unterhaltsberechtigten (zB bei 3) wird entsprechend eine Stufe niedriger eingestuft.


    Du bist ggü. den beiden Kinder unterhaltspflichtig die bei deiner Ex wohnen + wahrscheinlich zusätzlich für deine Ex (Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt)


    Deine Ex ist ggü. dem 12 jährigen unterhaltspflichtig und evtl. auch ggü. dir (Betreuungsunterhalt).


    Ob dies auf Basis eurer Nettoeinkommen entsprechend bedient werden kann müsste ein Profi (Anwalt od. JA) ausrechnen. Ihr könnt euch aber natürlich auch selbst einigen, ohne Jugendamt etc., sofern ihr für euch beide eine gute Lösung findet.

  • Hi,


    grundsätzlich kann man sich immer einigen, in welcher Form Unterhalt geleistet wird und wie viel. Überhaupt kein Problem. Kritisch wird es nur, wenn man dann wegen zu wenig Unterhalt staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, etwa in Form von Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld, was weiß ich. Denn staatliche Hilfe ist immer subsidiär, greift also erst, wenn familienrechtliche Ansprüche entweder gar nicht bestehen oder nicht umgesetzt werden können. In letzteren Fall wird sich dann das Amt, welches einspringt, sich an den eigentlichen Schuldner wenden.


    TK


  • Das spuckt mir der Rechner aus wenn ich das eingeben.

    Die 500 € Sonstiges Einkommen beziehen sich auf WG (ist richtig oder das es angerechnet wird ?)

    Dann könnten wir beide noch Unterhaltsvorschuss beantragen welches quasi nicht angerechnet wird ?

    Hab ich das so richtig verstanden ?

    Wir werden uns dennoch beim JA beraten lassen und ich hoffe dass wir uns so friedlich einigen können.

    Da ich teilweise schwankende Einkünfte erziele könnte man dies ja mtl. berechnen und individuell zahlen.

    Oder macht es in unserem Fall mehr Sinn eine Beistandschaft zu beantragen ?


    erstmal vielen vielen Dank für eure Mühe und eine schöne Woche.

  • Bei deinem Einkommen wird es zweimal um den Mindestunterhalt gehen. Für das Kind im Haushalt wirst du Unterhaltsvorschuss beantragen müssen, wenn die Mutter nichts zahlt. Vom Gedanken einer 133m² Wohnung für über 1000 € wirst du dich verabschieden müssen, weil du es dir schlicht nicht mehr leisten kannst.

  • Bei deinem Einkommen wird es zweimal um den Mindestunterhalt gehen. Für das Kind im Haushalt wirst du Unterhaltsvorschuss beantragen müssen, wenn die Mutter nichts zahlt. Vom Gedanken einer 133m² Wohnung für über 1000 € wirst du dich verabschieden müssen, weil du es dir schlicht nicht mehr leisten kannst.


    Die Nebenkosten werden ja auch gemindert mit nur 2 Personen.

    Ich habe keinerlei Kreditraten oder Verträge, das sollte eigentlich doch möglich sein mit knapp 1300-1400 Rest nach Abzug der Abgaben.

    Zumindest später evtl. über einen Wechsel nachdenken, da auch Platz da sein muss für die anderen beiden wenn sie zu Besuch kommen. für 650€ KM findet man nichts Ansatzweise etwas was mit Umgebung/Arbeit usw. alles vertretbar ist.

  • Mika, einerseits willst du das Jugendamt nicht einschalten; andererseits soll es Unterhaltsvorschuss geben. Rate mal, von wem Unterhaltsvorschuss gezahlt wird? Richtig, vom Jugendamt. Ja, was denn nun?


    TK

    Es ging dabei um die Beistandschaft ob es dann ohne geht.