Unterhalt bei einem weiteren Kind neu berechnen lassen

  • Liebe Community,

    ich wende mich an euch, weil ich langsam verzweifle. Es geht um den Partner meiner Schwester, den ich in dieser Sache unterstützen möchte. Nennen wir ihn "R".

    R hat eine 1-jährige Tochter mit meiner Schwester zusammen. Meine Nichte bekommt von ihm keinen Unterhalt, weil sie zusammen leben (nicht verheiratet).

    R hat noch eine weitere Tochter (10), für die er bis einschließlich Januar Unterhalt zahlte. Jetzt hat R der Ex-Partnerin geschrieben, dass ihm nichts zum Leben bleibt und er nicht mehr zahlen kann. Daraufhin ging sie zum JA. Es wurde UV (€ 301) genehmigt. Dieses Geld soll R jetzt an das JA zurückzahlen. Dann kam der zweite Brief von der Beistandschaft, dass R jetzt auf Grund des vorhandenen Titels aus dem Jahr 2020 zur Zahlung des Mindestunterhaltes (€ 426) verpflichtet ist.

    Meine Frage ist... wird es berücksichtigt, dass R jetzt ein weiteres Kind zu versorgen hat? Wie können wir das erreichen? Meine Schwester kann ja keinen Unterhalt fordern, das JA hat uns hier die klare Antwort gegeben: so lange sie zusammen leben, geht das nicht. Es kann doch nicht sein, dass sich junge Familien trennen müssen, damit die Kinder ihr Recht bekommen :-(

    Ich weiß leider nicht, was hier das richtige Vorgehen wäre.

    Hilft es, dem JA einen Brief zu schreiben und die neue Situation zu schildern? Oder muss ein Anwalt den Fall übernehmen, damit wir überhaupt eine Chance haben?

    Noch anzumerken wäre, das R noch eine monatliche Kreditrate von € 500 hat. Hier denken wir schon über Privatinsolvenz nach, um die Schulden loszuwerden. Der JA Mitarbeiter sagte am Telefon, R wäre sogar verpflichtet, die Insolvenz anzumelden, um den Unterhalt bedienen zu können.

    R hat ein Netto-Einkommen von € 1.900 (nicht bereinigt), die Gesamtmiete beträgt ca. € 1.300. Die € 301 für den UV hat R überwiesen.

    Ich bin euch für zahlreiche Antworten unendlich dankbar.

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag.

    Liebe Grüße Rina

  • Hi,


    rechnen können wir hier nicht. Es kann sich materiell-rechtlich etwas durch die Geburt des 2. Kindes verändert haben. Aber, es ist ein Titel in der Welt. Und solange der besteht, kann aus diesem auch vollstreckt werden. Deshalb wäre es sinnvoll, das mal von einem Fachmann durchrechnen zu lassen, um zu sehen, ob eine Abänderung des Tites möglich ist.


    TK

  • Hallo,


    Meine Schwester kann ja keinen Unterhalt fordern, das JA hat uns hier die klare Antwort gegeben: so lange sie zusammen leben, geht das nicht


    Natürlich steht deiner Nichte auch Unterhalt zu ( vielleicht kein Unterhaltvorschuss!).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,

    danke für deine Antwort.

    Der JA-Mitarbeiter sagte, solange die zwei zusammen wohnen, geht es nicht. Sie oder er müsste ausziehen, dann ginge es. Aber wie könnte man es durchsetzen? Es ist echt zum verzweifeln.

  • Der JA-Mitarbeiter sagte, solange die zwei zusammen wohnen, geht es nicht. Sie oder er müsste ausziehen, dann ginge es.


    das bezieht sich nur auf Unterhaltsvorschuss. Bitte nochmals nachfragen. Alle leiblichen Kinder werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Da hast du was missverstanden. Man kann nur für Kinder Vorschuss beantragen, wenn die Eltern getrennt leben, das Kind, für welches kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird, bei dem Antragsteller lebt und dieser nicht wieder verheiratet ist. Es gibt ja noch andere Optionen, wie ergänzendes Kindergeld, Wohngeld, aufstockend Bürgergeld.


    Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass hier mal ein Fachmann rechnen muss. Nur, in so Fällen staune ich immer wieder: da haben wir doch eine völlig verquaste finanzielle Planung. Zumindest dann, wenn die Lebensgefährtin nicht arbeitet. Es ist ein Unding, dass allein für Kredit und Miete das gesamte Gehalt drauf geht. Wie sieht denn die Lebensplanung (berufsmäßig) der jungen Mutter aus? Wirklich, glaub es mir mal, man ist keine schlechte Mutter, nur weil man relativ schnell nach der Geburt wieder arbeitet.


    Und noch etwas: mich erschüttert immer, wenn man aufgrund eines "neuen" Kindes und der ach so glücklichen jungen Familie, mental als Kind aus anderer Beziehung auf den Müll schmeißt. Es bleibt sein Kind, einerlei, wie viele Kinder er noch zeugt. Und, Kinder sind nicht dazu da, Kredite der Eltern abzuzahlen.


    TK

  • Lieber Timekeeper,

    ich kann deine Sichtweise sehr gut verstehen. Ich helfe auch NUR, weil es meine Schwester ist, glaub mir.

    Meine Schwester arbeitet 35 Std. und die Kleine geht in die Krippe. Eben, weil es finanziell eng ist. Den Kredit hat es vor dem Kennenlernen der beiden schon gegeben. Meine Schwester geht eigentlich mit Geld sehr sorgsam um, aber nach der Geburt der gemeinsamen Tochter wurden seine Geldsorgen auch zu ihren Sorgen.

    Es geht auch gar nicht darum, die erste Tochter "auf den Müll zu schmeißen", überhaupt nicht. Er liebt seine Tochter und möchte für sie auch zahlen.

    Aber es soll rechnerisch richtig und gerecht sein, auch meiner Nichte gegenüber.

    Liebe Grüße Rina

  • Ich wiederhole mich. Der Fachmann muss rechnen. Es ist halt immer schwierig, wenn finanziell verkrachte Existenzen sich mit jemandem zusammen tun, letztlich von dessen geordnetem Leben profitieren. Es ist beruhigend, dass deine Schwester Realistin ist. Wenn sie arbeitet, eben ihr Geld verdient (dem Himmel sei Dank), dann reduziert sich aber sein Selbstbehalt. Weil er mit jemandem zusammen lebt, ist eben vieles preiswerter.


    Nur, einfach an die Ex schreiben, man habe jetzt ein neues Kind und stelle die Zahlungen ein, das geht doch gar nicht. Abgesehen von der juristischen Lage, auch das ältere Kind muss damit irgendwie fertig werden, mental. Das wird m.E. viel zu oft vernachlässigt.


    TK