Liebe Community,
ich wende mich an euch, weil ich langsam verzweifle. Es geht um den Partner meiner Schwester, den ich in dieser Sache unterstützen möchte. Nennen wir ihn "R".
R hat eine 1-jährige Tochter mit meiner Schwester zusammen. Meine Nichte bekommt von ihm keinen Unterhalt, weil sie zusammen leben (nicht verheiratet).
R hat noch eine weitere Tochter (10), für die er bis einschließlich Januar Unterhalt zahlte. Jetzt hat R der Ex-Partnerin geschrieben, dass ihm nichts zum Leben bleibt und er nicht mehr zahlen kann. Daraufhin ging sie zum JA. Es wurde UV (€ 301) genehmigt. Dieses Geld soll R jetzt an das JA zurückzahlen. Dann kam der zweite Brief von der Beistandschaft, dass R jetzt auf Grund des vorhandenen Titels aus dem Jahr 2020 zur Zahlung des Mindestunterhaltes (€ 426) verpflichtet ist.
Meine Frage ist... wird es berücksichtigt, dass R jetzt ein weiteres Kind zu versorgen hat? Wie können wir das erreichen? Meine Schwester kann ja keinen Unterhalt fordern, das JA hat uns hier die klare Antwort gegeben: so lange sie zusammen leben, geht das nicht. Es kann doch nicht sein, dass sich junge Familien trennen müssen, damit die Kinder ihr Recht bekommen
Ich weiß leider nicht, was hier das richtige Vorgehen wäre.
Hilft es, dem JA einen Brief zu schreiben und die neue Situation zu schildern? Oder muss ein Anwalt den Fall übernehmen, damit wir überhaupt eine Chance haben?
Noch anzumerken wäre, das R noch eine monatliche Kreditrate von € 500 hat. Hier denken wir schon über Privatinsolvenz nach, um die Schulden loszuwerden. Der JA Mitarbeiter sagte am Telefon, R wäre sogar verpflichtet, die Insolvenz anzumelden, um den Unterhalt bedienen zu können.
R hat ein Netto-Einkommen von € 1.900 (nicht bereinigt), die Gesamtmiete beträgt ca. € 1.300. Die € 301 für den UV hat R überwiesen.
Ich bin euch für zahlreiche Antworten unendlich dankbar.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag.
Liebe Grüße Rina