Hallo,
ich lebe mit meinem Mann seit 1999 zusammen, seit 5 Jahren sind wir verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Für das Haus und Grundstück (Baujahr 1995) bin ich alleiniger Eigentümer, auch alleiniger Kreditnehmer. Mein Mann hat vor unserer Eheschließung Investitionen in Haus und Hof getätigt und auch während unserer Ehe. Wir besitzen ein gemeinsames Girokonto, bei dem wir beide ein eigenes Visa-Kartenunterkonto besitzen. Mein Mann (verdient sehr gut) verschiebt nun monatlich höhere Geldbeträge auf seine Visa-Konto (auf das ich keinen Zugriff habe), da hier eine Verzinsung erfolgt. Von diesem angesparten Geld werden dann Investionen in Haus und Hof finanziert. Meine Fragen nun:
1. Welche Ansprüche hat mein Mann bei der Scheiung an das Haus, wie berechnet sich der Zugewinn?
2. Das gemeinsame Einkommen, das mein Mann regelmäßig auf sein Visa-Kartenunterkonto überweist, wird das sein alleiniges Eigentum?
3. Kann der Stichtag zur Berechnung des Zuwinnausgleiches auch einvernehmlich, z.B. zum Zeitpunkt der Trennung, vereinbart werden? Wenn möglich, muss das notariell erfolgen oder reicht eine formlose Erklärung mit beiden Unterschriften?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Seni