Zugewinnausgleich bei alleinigem Hauseigentümer

  • Hallo,


    ich lebe mit meinem Mann seit 1999 zusammen, seit 5 Jahren sind wir verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Für das Haus und Grundstück (Baujahr 1995) bin ich alleiniger Eigentümer, auch alleiniger Kreditnehmer. Mein Mann hat vor unserer Eheschließung Investitionen in Haus und Hof getätigt und auch während unserer Ehe. Wir besitzen ein gemeinsames Girokonto, bei dem wir beide ein eigenes Visa-Kartenunterkonto besitzen. Mein Mann (verdient sehr gut) verschiebt nun monatlich höhere Geldbeträge auf seine Visa-Konto (auf das ich keinen Zugriff habe), da hier eine Verzinsung erfolgt. Von diesem angesparten Geld werden dann Investionen in Haus und Hof finanziert. Meine Fragen nun:


    1. Welche Ansprüche hat mein Mann bei der Scheiung an das Haus, wie berechnet sich der Zugewinn?


    2. Das gemeinsame Einkommen, das mein Mann regelmäßig auf sein Visa-Kartenunterkonto überweist, wird das sein alleiniges Eigentum?


    3. Kann der Stichtag zur Berechnung des Zuwinnausgleiches auch einvernehmlich, z.B. zum Zeitpunkt der Trennung, vereinbart werden? Wenn möglich, muss das notariell erfolgen oder reicht eine formlose Erklärung mit beiden Unterschriften?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Seni

  • Hallo seni,
    Grundsätzlich kann man den Zugewinn nicht für einzelne Posten
    berechnen wie hier das Haus.
    Es gehört alles zusammen(Haus,Sparbücher Lebensversicherungen,Aktien,
    Bauspar. usw.).


    Jeder hat ein Anfangs-.und ein Endvermögen.


    Wäre nur das Haus vorhanden würde wie folgt berechnet:


    Haus Wert 1995 kommt in dein Anfangsvermögen,also


    Anfangsvermögen Frau: 100 000€
    Anfangsvermögen Mann 0€


    Wert des Hauses am Ende der Ehe 400000€ minus Kredit 30000€=270000€


    davon jedem die Hälfte 135000€


    Endvermögen Frau 135000€minus Anfangsverm 100000€=35000€ Zugewinn


    Endvermögen Mann 135000 minus Anfangsvermögen 0€ = 135000€ Zugewinn.


    Mann hat 100000€ höheren Zugewinn und muss der Frau 50000€ geben.


    Zitat

    . Das gemeinsame Einkommen, das mein Mann regelmäßig auf sein Visa-Kartenunterkonto überweist, wird das sein alleiniges Eigentum?


    Nein es wird nicht sein Geld,aber wenn nichts mehr vorhanden ist ist nichts mehr da.( Also die Hälfte auf dein Visakonto überweisen lassen).


    Man kann einen vorgezogenen Zugewinnausgleich durchführen( z.B.
    Trennungsstichtag).
    Aber mit einvernehmlich ist das so eine Sache.


    Lass dich mal von einem guten RA für Familienrecht beraten
    ( vorher nach den Beratungskosten fragen).


    lg
    edy

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