Hallo Leute bin neu im Forum,und hoffe mit eure Hilfe die bestehenden ragen zu klären.
Bin seit 2004 verheiratet,meine Ehe war nie glücklich aber wir haben es immer wieder versucht,bis ein Kind gekommen ist.Ab da hat sich meine Frau voll geändert,hat nur ans Kind gedacht und mich rausgedrängt.
Danach bin ich verhaftet worden wegen Btm-Handel,war erstmal 12 U-Haft und da stand meine Frau und Kind zu mir.Wo ich erstmal rausgekommen bin haben sich die Erwartungen meiner Frau nicht erfüllt,und Sie hat entscheiden sich von mir scheiden zu lassen.Ich müsste meine Reststrafe von 8 Monaten absitzen,und habe ich 4 Monaten nach Strafantritt den Antrag auf Scheidung bekommen,ich war am Ende.Jetzt bin ich entlassen worden und wollte die Situation retten,aber es gibt nichts zu machen.
Unsere kleine wird im Dezember 3 Jahre alt.
Die Mutter nutzt die kleine um sich gegen mir zu währen.Praktisch als Schutzschirm,egal was ich sage oder machen ist immer die kleine da zwischen.
Wir wohnen noch in eine gemeinsame Wohnung,ich sehe die kleine jeden Tag zu Hause und darf laut meine Frau nur einmal die Woche die kleine nur für mich haben ein ganzes Tag,sie meinte es wird vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Ich will noch kein Krieg machen,aber meine Rechte auf die kleine möchte ich haben.
Kennt sich jemand von euch über meine Rechte und Plichten aus?
Sie will sie alleinige Sorgerecht beantragen und sagt mir immer dass ich kein guter Vater bin,daß ich nur ein Erzeuger war,und daß ich keine Rechtsansprüche auf die kleine habe.
Bevor ich zum Amt laufe möchte ich ein Rat von Euch haben.
Vielen Dank
Grüss Italos
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Hallo Franz .... wenn es auch so klingt als hätte Deine Frau und Du selbst viele persönliche Probleme und sich mir beim durchlesen des Textes die Haare sträuben kann ich Dir doch folgendes sagen:
1. Ihr habt normalerweise das gemeinsame Sorgerecht und es ist Eure Aufgabe dies auch mit verantwortungsvollen Inhalten zu füllen. Das heisst auch abzusprechen wer die Kleine wann, wo, wielange betreut.
2. Ihr habt nicht mehr die gemeinsame Sorge für Eure Kleine wenn ein Gericht irgendjemanden von Euch beiden das Sorgerecht eingeschränkt oder sogar ganz entzogen hat. Aber das solltest Du ja wissen.
3. Falls die Bemühungen gescheitert sind mit Deiner Frau eine gemeinsame Lösung zu Deiner Problematik zu finden (und so liest sich zumindestens Dein Text) wende Dich bitte an das zuständige Jugendamt, lass Dich dort beraten und versuche das Jugendamt zwischen Dir und Deiner Frau vermitteln zu lassen.
4. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte Du erst in Erwägung ziehen wenn Du wirklich nicht mit der Hilfe des Jugendamtes voran gekommen bist.