Hallo,
vielleicht kann mit hier jemand Auskunft erteilen.
Meine Eltern wollen mir ihr Haus übertragen und sich im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.
Wie verhält sich das dann bei der Unterhaltsberechnung? Ist hier trotzdem ein Wohnwertvorteil gegeben? Mir gehört dann zwar die Immobilie, aber ich kann sie nicht vermieten.
Beste Grüße