Hallo,
habe gelesen dass eine Kurzehe mit bis zu zwei Jahren definiert ist. Bedeutet dies inklusive Trennungsjahr?
Bei Kurzehen heisst es weiter, dass Unterhalt für das Kind nur für die Dauer der Ehe weiterbesteht. Ich bin seit 1 1/2 Jahren verheiratet und hab ein 1 1/2 Jahre altes Kind. Wenn nun das Trennungsjahr nicht zur Ehezeit dazuzählt würde dies wohl bedeuten dass ich eben 1 1/2 Jahre unterhalt kriege und danach nichts mehr, also gleich Vollzeit arbeiten müsste. Liege ich da richtig? Vielen Dank für Eure Hilfe.