Hallo,
die Kurzehe ist mit bis zu zwei Jahren Ehezeit definiert. Beinhalten die zwei Jahre auch das Trennungsjahr?
In meinem Fall bin ich 1,5 Jahre verheiratet, noch nicht getrennt und habe ein Kind mit knapp 1,5 Jahre.
Bei einer Kurzehe soll ein Ehegattenunterhalt bei Kindern nur für die Dauer der Ehezeit bestehen, daher ist die Sache mit den Trennungsjahr für mich wichtig. Wenn es nicht mitzählt würde ich eventuell probieren die Trennung noch um ein halbes Jahr hinauszuzögern.
Danke für Eure Infos.
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Hallo,
da lieferst du wohl ein gutes Beispiel dafür, dass die Reform des Unterhaltsrechts eine gute Idee des Gesetzgebers war. Sich auf Kosten des Mannes ein schönes Leben gestalten, das denken ja viele Frauen. Arbeit ist ja anstrengend, kuscheln mit dem Kind doch schöner....
Das, was du vorhast, ist (auf jeden Fall moralisch) ein großer Betrug!Für mich unter aller Würde!
Tim
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Hallo,
Der Vater muss m.E. Betreungsunterhalt bezahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Warum sollte das bei einer Kurzehe anders sein?
Wenn dem nicht so wäre,dann müsste
doch der Steuerzahler dafür aufkommen.lg
edy