Unterhaltszahlungen ab dem 18. Lebensjahr

  • Moin zusammen,


    ich habe eine Tochter aus einer früheren Beziehung welche kürzlich 18. geworden ist.

    Nun habe ich vom Jugendamt einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Beistandsschaft nun beendet sei und es keine weiteren Rückstände gibt.

    Auch eine Info das sie noch die Schule besucht und ich weiter unterhaltspflichtig bin, sie sich ggf an mich wenden würde.


    Soweit ok. Nun ist es aber so, dass ich nur sehr wenig Kontakt zu ihr habe und bis jetzt noch nichts bezüglich weiten Unterhaltszahlungen gehört habe. Auch auf meiner Nachfrage hin nicht.


    Meine Fragen wären jetzt:


    Wie geht es grundsätzlich weiter, muss Sie auf mich zukommen? Ich habe ja auch keinerlei Kontodaten oder Angaben zur Unterhaltshöhe.


    Was ist wenn keine Forderungen von Ihrer Seite kommen?

    Bin ich zur Nachzahlung verpflichtet, sollte Sie sich doch noch irgendwann melden?


    Vllt kann mir da jemand weiterhelfen?


    Vorab vielen Dank und noch einen schönen Abend. :)

  • Hi,


    da das Jugendamt involviert ist, gehe ich davon aus, dass ein Titel existiert, der über den 18. Geburtstag hinaus geht. Da bei volljährigen Kindern anders gerechnet wird, ist gegebenenfalls eine Abänderung angesagt. Jetzt bist du nämlich nicht mehr allein für die finanzielle Versorgung des Kindes verantwortlich, sondern die Mutter auch. Und, das Kindergeld fließt in vollem Umfang in die Berechnung mit ein. Es sollte also neu gerechnet werden. Die nächste grundsätzliche Änderung kann dann kommen, wenn das Kind die Schule abgeschlossen hat, also nicht mehr privilegiert ist.


    Wer muss sich mit wem wann in Verbindung setzen? Die Faustregel ist, derjenige, der eine Abänderung oder auch nur Überprüfung des Zustandes will, muss sich mit der anderen Seite Kontakt aufnehmen. Sollte schriftlich die Unterlagen einfordern, die benötigt werden, um neu zu rechnen. Und, ganz wichtig: ab Volljährigkeit sollte der Unterhalt auf ein Konto des Kindes gehen, es sei denn, das Kind gibt ein anderes Konto an.


    Du scheinst wenig Kenntnisse zu haben. Das ist kein Vorwurf, sondern ein Fakt. Da es sehr wichtig ist, die Weichen jetzt richtig zu stellen, empfehle ich in so Fällen immer, einmal eine umfassende Beratung von einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, der dir vielleicht auch die richtigen Briefe entwirft (falls er nicht direkt an dein Kind schreiben soll), dann aufgrund der Auskünfte das alles durchrechnet; dann hast du ein Muster für die Zukunft. Und man muss gegebenenfalls auch dafür sorgen, dass der alte Unterhaltstitel aus der Welt kommt.


    TK

  • Guten Morgen,


    erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Mit Titel meinst Du wahrscheinlich die Urkunde zur Festsetzung des Unterhalts?

    In dieser steht, dass der Unterhalt bis zur Vollendung des 18.Lebensjahrs monatlich....

    So gesehen also nein.

    Bis zum 18. lief das alles über die Beistandsschaft des Jugendamtes und ich habe auf ein Konto des Amtes überwiesen.


    Ich möchte ja gerne weiter Unterhalt bezahlen aber weiß weder wohin noch wie viel😁

  • Gut, dass der Titel mit der Volljährigkeit endet.

    Das ist nicht sicher. Dann müsste es eine kalendarische Befristung geben, was bei Jugendamtsurkunden nur selten der Fall ist.


    Regelmäßig sind die Urkunden unbefristet und weisen die Beträge nur bis zur 3. Altersgruppe aus, welche dann aber weiter gilt.