Unterhaltsberechnung

  • Hallo zusammen,



    dies ist mein erster Post und ich hoffe sehr nichts falsch zu machen.

    Ansonsten bitte ich euch, mich freundlich darauf hinzuweisen.

    Ich habe folgendes Anliegen, nach Düsseldorfer Tabelle befindet sich mein Sohn in der Altersgruppe 12-17.

    Ich selbst bin ausschließlich ihm zum Unterhalt verpflichtet und befinde mich aktuell in Privatinsolvenz. Ich vermute aber die Privatinsolvenz spielt da gar keine Rolle.

    Der reine Nettoverdienst der letzten 12 Monate beläuft sich auf 31.584,12€.

    Im monatlichen Mittelwert sind das 2632,01€ Abzüglich 5% macht das 2500,41€.

    Das Jugendamt möchte mich nun mit 110% + Heraufstufung dann folglich auf 115% einstufen.

    Das kommt mir dann doch relativ viel vor.

    Auf dem Schreiben des Jugendamtes steht das wie folgt:



    Eventuelle weitere durchschnittliche monatliche Einkünfte: 2793,16€



    Was ja so nun auch nicht den Tatsachen entspricht.

    Kann mir evtl. jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll?



    Vielen Dank vorab



    Samweis Gamdschie

  • Hi,


    ich tu mich schwer, hier substantiiert zu antworten. Es fehlen zu viele Fakten. Ein Ansatzpunkt ist mit Sicherheit zu berücksichtigen: woher kommt die Steigerung für das kommende Jahr? Wie ist die zustande gekommen? Ansonsten müsste man mal schauen, ob das Einkommen sauber bereinigt ist, ob es Gründe gibt, die Höherstufung anzufechten. Das kann der Fachmann, der alle Unterlagen hat. Bitte nicht vergessen: das Jugendamt ist der Anwalt des Kindes. Nicht Dein Anwalt und muss auch nicht unbedingt neutral rechnen.


    TK

  • Was genau entspricht denn nicht den Tatsachen? Das Jugendamt wird doch erklären können, wie sie zu dem Einkommen gelangt sind.


    Außerdem könnte deine Leistungsfähigkeit auch durch die Insolvenz limitiert sein, z.B. auf die Differenz zwischen dem Pfändungsbetrag nach 850c und 850d ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 22.5.2019 – XII ZB 613/16).