Guten Tag!
Naja - eine teilweise "lustige" Geschichte... Ob es lustig bleibt - ich kann es nich abschätzen...
Ich bin dt. Staatsbürger, lebe und arbeitete aber > 23 Jahre in Österreich (AT). Seit 2 Jahren gute Pension in AT und ein wenig von Deutschland (ca. 10 Jahre in DDR und 2 Jahre in Frankfurt/M).
Ich habe immer recht gut verdient und in AT auch eine zusätzliche Betriebspension eingezahlt (Firma auch nicht so knapp).
Heirat: 1981. Meine Ehefrau hat die Ehewohnung in AT 1995 verlassen und ist nach D zurück gezogen. Bis letztes Jahr haben wir also getrennt gelebt. Ich habe dann mal "reinen" Tisch machen wollen - also habe ich in AT die Scheidung eingereicht.... Wurde nach AT-Recht "einvernehmlich" geschieden - keine Einwende meiner Ex - und auch keine Chance für sie nach AT-Recht.
Über eine Rechtsanwältin hat sie dann beim Familiengericht (FG) in D einen Versorgungsausgleich eingereicht:
Inzwischen ein Papierberg von 5 cm Höhe (alle Rentenansprüche von beiden in AT und D....usw... usf....).
Der Papierkram ist also beim FG vollständig vorhanden. Bisher wurde ich aufgefordert da die Unterlagen einzureichen - OK...ich war da sehr brav) und sonst Schriftstücke zur "Kenntnisnahme" - ja ich kann lesen und zur Kenntnis nehmen - brauche da aber nicht weiter "reagieren" (nur zur Kenntnisnahme halt).
Heute kam per Einschreiben vom FG der Antrag der RA (Rechtsanwätin) zur Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - (nur) bezüglich der Anrechte des Antragsgegners (ich wohl) bei der AT staatlichen Pensionsanstalt und der Betriebspension.
Das FG möchte da eine Stellungnahme binnen 2 Wochen.
1. Muss (?) ich da Stellung nehmen - wenn ich das Verfahren mal prinzipiell nicht ablehne - oder stze ich das einfach aus?
2. Ich denke nach Recherchen, dass von Deutschland auf AT Rentenansprüche von mir nicht zugegriffen werden kann. Nur wenn ich von mir aus da etwas zahlen MÖCHTE, dann würde meine EX da etwas von AT bekommen.
3. Meine kleine Pension in D wäre da doch dann nur interessant - wieso erwähnt die RA das nicht in ihrem Antrag - meine (kurze Erwerbstätigkeit in D) Pension in D und die sehr lange Erwerbsdauer meiner Ex in D (keine Pension in AT - keine Arbeit dort). Legt man beides zusammen und teilt dann halt durch 2...........
4. Ich möchte aber kein Geld von meiner Ex - ihre Pension (Rente) ist eh mickrig - sie kann gern meine gesamte Pension aus D übernehmen. Mir reichen die guten (sehr guten) Pensionen aus AT.
Ja - ich weiß - ist jetzt mal etwas komplizierter. Aber eventuell hat jemand etwas Erfahrungen / Tipps....Danke, Danke!!
Möchte mir jetzt mal keinen RA in D suchen, der sich da auskennt - in AT finde ich da keinen. Und in D hab ich da auch Zweifel.
Für mich stellt sich die Rechtslage zur Zeit so dar: FG in D kann nicht rechtlich bindend (mit "Vollzug") auf meine AT Pensionen zugreifen.
1. Ich möchte keinen Ausgleich mit meiner Ex bei den nur D Rentenansprüchen (eventuell müsste sie mir da noch etwas zahlen, da meine Ansprüche in D nur die Hälfte ihrer Ansprüche ist - sie bezieht ca. 1.000 ich beziehe aus D ca. 500 €) - Sie hatte damals ja auch Kindererziehung / Arbeitslosigkeit / keine Arbeit in AT, usw. Das sie ihre Rente aufbessern muss, sehe ich auch und gönne es ihr gern.
2. Die RA von ihr (Ex) zieht das Verfahren natürlich gern in D durch - sie verdient ja gut daran - ohne viel Aufwand - nur ob das für meine Ex optimal ist.....??
3. Sollte ich mir da einen RA in D suchen? Wie hoch ist das Risiko für mich...........
4. Kann ich einer zukünftigen Verhandlung vor dem FG in D per Videokonferenz teilnehmen - möchte da nicht extra 800 km hin und zurück fahren (plus zusätzliche Kosten) um da die nur depperten D Rentenansprüche "auszudiskutieren" - die kann die D Ansprüche von mir eh alle haben (OK - etwas weniger Geld für mich - aber dafür muss ich dann auch volle Steuer in AT oben drauf zahlen - also halbiert sich da für mich der Verlust unterm Strich etwa). Und ich gönne es ihr wirklich - solange meine AT-Pensionen halt nicht "angefasst" werden (können??).
PS: Kinder sind natürlich kein Thema mehr (+/- 40). Zwei Kinder waren dann auch bei mir, 1 Kind bei ihr und ich hab trotzdem für das 1 Kind in D freiwillig "Unterhalt" gezahlt und auch meiner Ex, nach der Trennung einige Zeit noch Geld überwiesen (solange sie in D dann noch Arbeitslos war).
Ich denke also: Ich bin kein Abzocker, der alles aus einer Ex-Bziehung rauspressen möchte - und nach lächerlichen 41 Ehe-Jahren - davon 26 Jahre getrennt, fühle ich mich moralisch mal recht gut.
Was mich wundert: Das die D RA meiner EX nur einen Antrag auf die "Durchführung des schuldrechtlichen Vorsorungsausgleichs bezüglich meiner Ansprüche in AT" eingebracht hat. Da können die doch sowieso nicht ran. Oder nur sehr indirekt, in dem meine gesamten Renten / Pensionsansprüche summiert werden und dann alles gesamt nur für D gerechnet wird. OK - ist ja klar und erhöht dann den Abzug meiner mikrigen Rent in D - meine Ex muss da also nichts mehr an mich abtreten und bekommt rechnerisch ein paar € von meiner D Rente.
Lange Story - hoffe es liest sich mal "unterhaltsam".... Und eventuell gibt es ja einige Tipps - Danke!!
Liebe Grüße aus Österreich,
Musil