Antrag schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - mal ein lustiger, aber komplizierter Fall

  • Hi,


    wir wollen gar nicht unbedingt wahnsinnig viele Schreiber haben. Unser Ziel ist es, das juristische System im Familienrecht verständlich rüber zu bringen, so dass die Betroffenen eine Entscheidung erleichtert wird; sie sich selbst richtig positionieren können, und das nicht auf unterstem Niveau und ohne Schleichwerbung. Das geht natürlich einfacher, wenn nicht allzu viele User da sind. Und - der Betreiber des Forums lässt uns da freie Hand, also eine sehr angenehme Situation. Nun zu deinem Fall:


    Du bist verständnistechnisch jetzt auf dem richtigen Weg. Ich versuche es nochmals anders zu erklären, die Methodik in "grenzüberschreitenden" Fällen zu darzulegen. Grundsätzlich respektieren wir in Deutschland familienrechtliche Urteile, die im Ausland ergangen sind und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem anderen Land nach unserem Rechtsempfinden um einen Rechtsstaat handelt oder nicht. Kein deutsches Gericht wird insoweit ein aktuelles Urteil "nachbessern." Aber, wenn etwas in einem ausländischen Urteil überhaupt nicht entschieden wurde, dann kann nach deutschem Recht eine "Ergänzung" erfolgen. Oder auch dann eine Abänderung, wenn nach deutschem Recht auch eine Abänderung eines in Deutschland ergangenen Urteils erfolgen könnte, etwa wegen wesentlicher Änderung der persönlichen Umstände.


    Besonders häufig sind die Ergänzungen/Abänderungen beim Versorgungsausgleich. Das liegt auch innerhalb der EU an den unterschiedlichen Rentensystemen. Und dann greift man halt auf den schuldrechtlichen VA zurück, wie auch innerhalb des deutschen Systems bei privater Altersvorsorge, wo es das Punktesystem ja nicht gibt.


    So, ich hoffe, jetzt ist das System verstanden.


    TK

  • Und egal - es ist halt eine Umschichtung - meine (und ihre (!!) Kinder) bekommen etwas weniger und meine EX profitiert heute etwas.

    Vergiss mal nicht die Bank, die freut sich über den Unsinn "ohne Tilgung".


    Denk an dein Leben und warte einfach ab,


    Gruß frase

  • Vergiss mal nicht die Bank, die freut sich über den Unsinn "ohne Tilgung".


    Denk an dein Leben und warte einfach ab,


    Gruß frase

    Danke frase , für den Hinweis,


    es gibt da einen (kleinen aber sehr entscheidenen) Unterschied:


    In Deutschland (hauptsächlich in Deutschland - seit einiger Zeit auch z.B. in Österreich) gibt es den Teilverkauf einer Immobilie - da zahlt man dann für den erhaltenen Betrag die Zinsen und man zahlt zusätzlich monatlich für das im Grundbuch eingetragene Fruchtgenußrecht einen Beitrag, wie eine Miete (für den Anteil, der dem Teiverkaufs-Anbieter dann gehört). Das frist in einigen Jahren das ausbezahlte Bargeld auf und der Teilverkauf-Anbieter freut sich mächtig. Außerdem gibt es da noch zusätzliche Kosten und der Teilverkauf-Anbieter spricht auch bei einem späteren Verkauf massiv mit --> kann man also vergessen.


    Ich habe keinen Teilverkauf vor (wo dann der "Käufer" auch Teileigentümer wird), sondern es ist ein ganz normaler Fixzinskredit (Laufzeit 75 Jahre), wo nur noch die (höheren) Zinsen gezahlt werden und die (dann höhere) Kreditsumme halt konstant stehen bleibt. Die Bank ist halt trotzdem im Grundbuch (als Kreditsicherheit). Ist sie aber heute natürlich auch schon (bei dem noch laufenden Kredit - der halt mit Zinsen UND Tilgung). Die Bank spricht auch nicht mit, wenn die Immobilie mal verkauft wird - sie möchte dann halt nur ihre Kreditsumme mal zurück bekommen.


    Natürlich freut sich die Bank - sie bekommt halt monatlich höhere Zinsen.


    Ich kann natürlich jährlich Sondertilgen, wenn ich da Geld übrig für habe (bei Fixzinskredit jährlich höchstens 10.000 €, ohne zusätzliche Pönale - für mehr als 10.000 € Rückzahlung pro Jahr, dann eine Pönale von ca. 1 % für den 10.000 € übersteigenden Teil der jährlichen Rückzahlung).


    Gruß Musil


    PS - wenn das interessiert:


    Link gelöscht, lese bitte unsere Forumsspielregeln. TK

  • @TK - Link gelöscht .... ja ich lese keine 20 Seiten ForumSPIELregeln. - aber OK. Tut mir halt leid - und wird dann gelöscht - OK, ok, ok....


    Kann ja jeder selber mal googeln, wenn er möchte. War aber keine Werbung, etc. nur ein ganz einfacher Link zu einer Erklärung - die einige (ältere) davon abhalten könnten, da sinnlos Geld, kurzfristig, zu lukraieren - und das wird dann schnell aufgefressen.


    Wenn jemand das mal unabhängig von der Foren-Polizei hier googlen möchte: Teilverkauf (einer Immobilie) - Abzocke!


    Würde mich aber gern zu Kommentaren dazu hier freuen (also folgendes).


    Also:


    Was spricht dagen, dass ich jetzt ein Darlehen über 180.000 € (Fixzins ohne Tilgung) aufnehme, 80.000 € der heute noch offenen Kredite sofort zurück zahle und dan in etwas die selbe Rate an die Bank (für dann 180.000 €) zahle, wie heute mit den 80.000 €, wo Zinsen UND Tilgung bezahlt werden. Und ich hab dann ein Plus von 100.000 € am Konto - zahle etwa die selbe Rate wie heute - nur werden die 180.000 dieses Kredits dann halt nicht mehr Monat für Monat etwas getilgt - die 180.000 € Kredit bleiben dann einfach permanent stehen - bis die Hütte mal verkauft wird und ich zahle dafür nicht mehr als heute, mit der Tilgung (das ist die Variante (mit der Tilgung:: maximal sparen für die Erben - warum halt MAXIMAL sparen für die Erben?).


    LG Musil

  • Hallo, kleines Zwischen-Update:


    Den Teilverkauf meiner Immobilie habe ich verworfen - wäre aus heutiger Sicht mal Plan B gewesen. Ja, Plan B wäre in AT auch ohne monatliche Tilgung gegangen - halt nur Rate auf die Kreditsumme die nächsten "100" Jahre....


    Inzwischen neuen Plan A umgesetzt: Einfach Umschuldung zu neuer Bank mit wesentlich besseren Zinssätzen - Dank an meinen befreundeten Finanzberater. War aber nicht so einfach. Ergebnis: etwas weniger mon. Rate wie vorher und zusätzlich 70 T€ am Konto (bar). Die 3 Kredite (mit höherer Kreditsumme) die ich da neu aufgenommen habe, haben halt eine wesentlich längere Laufzeit als vorher, bei der Hausbank --> deshalb ist in Summe, bei ~ konstanter Rate, da dann der 70 T€ bar Regen auf mein Konto gekommen. (Und: Halt auch weniger Zinsen bei der neuen Bank).


    Warum (?) da 3 neue Kredite aufgenommen (und nicht nur einen, mit dem dann günstigsten Zinssatz): Man kann diese Kredite zwar Sondertilgen - verringert aber nicht die Raten, sondern immer nur die Laufzeit (ist bei dieser günstigen Bank halt so) .... bei meinem Alter ist mir die Laufzeit aber egal --> Die 3 einzelnen Kredite kann ich aber einzeln jetzt, nach einander, komplett jeweils einzel komplett tilgen --> reduziert dann bei jeder Tilgung dann die Raten (erst 3, dann bald 2, dann irgendwann, oder auch nicht 1 --> dann irgendwann, vieleicht Null..).


    Zusätzlich, unerwartet ca. 50 T von einem Freund (Kredit von mir an ihn) vollständig, mit einem Mal, zurück gezahlt - halt ein Glücksfall! (Ich: Sternzeichen: Trottel).


    In Summe dann heute genügend flüssiges Kapital am Konto, um einen Versorgungsausgleich entspannt entgegen zu sehen.


    Zusätzlich einen sehr guten deutschen RA gefunden --> Einigung mit der RA'in der EX --> ich gebe meine magere dt. Rente vollständig an sie ab. Finde ich fair, da damals meine EX nur Teilzeit gearbeitet hatte + damals 3 Kinder betreute + die "Übernahme" der DDR auch nicht so recht verkraftet hatte.


    Meine AT Pension wird da nicht mehr angerührt... (War ja meine Hauptbefürchtung). Sonstige Forderungen kommen dann auch nicht mehr.


    Wie das jetzt mit der Übertragung meiner dt. Rentenansprüche funktionieren könnte --> das werden die Experten (Gericht und beide RA - Rentenanstalt) wohl schon irgendwie aushandeln (hoffe ich mal....).


    Kann natürlich sein, dass ich da noch die bisher in AT bezogene dt. Rente nachträglich "ausgleichen" muss - OK, ist dann halt so - irgendwo dann 12 T€ noch Cash...


    Sorry, wollte jetzt nicht nerven - aber wenn ich hier einen Thread eröffne, sollte ich auch über die Entwicklung "berichten"....😏😇


    Liebe Grüße

    Musil

  • Hallo,


    mal wider ein kleines Update...


    Leider kann ich nicht meine gesamte deutsche Rente abtreten - maximal die Hälfte. Renetenausgleich halt - die Hälfte meiner deutschen Rente und ich könnte dann die Hälfte der deutschen Rente meiner Ex bekommen. Da macht sie dann Minus. Ich verzichte auf ihre Hälfte und trete meine Hälfte ab....


    Da möchte die Gegenpartei natürlich noch den Ausgleich bar haben, für meine dann nichtabgetretene Hälfte meiner deutschen Rente.


    Ich kann meine gesamte deutsche Rente leider nicht abtreten - da spielt die deutsche Rentenversicherung leider nicht mit. Nur die Hälfte wäre (eventuell) möglich. Und den Rest dann bar an sie: 35.000 €.


    So würde das auf einen außergerichtlichen Vergleich auslaufen.


    Ich könnte das jetzt alles ablehnen, aber dann spielen wir in einer anderen Liga: Schuldhafter Versorgungsausgleich (meine österreichische Pension) und Zugewinnausgleich (mein bar Vermögen plus Grundstück und Haus).

    Dann bestimmt nicht so richtig prickelnd für mich...............


    Ich hätte gern die deutsche Rente total abgegeben... Vorteil: Ich muss in Deutschland keine Einkommenssteuer mehr durchführen und in Österreich wär die blöde Berechnung für die Steuer auch vom Tisch... Geht leider nicht.


    Mal sehen, was die beiden Rechtsanwäte sich da jetzt aushandeln, und wie da das Gericht dann mitspielt.


    Gruß Musil

  • Hallo,


    1. leider wurde mein Benutzerkonto ja mal gesperrt - bin jetzt wieder da.... Warum das gesperrt / geschlossen wurde, können die Guru's (Web Seiten Betreiber) wohl besser erklären - war eventuell hier nicht jeden Tag "aktiv"....
    2. Aber "wurscht" und deshalb mal was lustiges rund um Scheidungen:


    Wird wahrscheinlich hier bald gelöscht.... Aber wer es dann mal suchen möchte: Seiler und Speer / Ham kommst (enspannt bei Scheidungsproblemen maximal!).


    3. Gab da jetzt mal für mich eine Entscheidung vom deutschen Familiengericht:

    Ich hatte angeboten meine gesamten Rentenansprüche, die ich bis 1993 in Ost / West Deutschland erworben hatte, an meine Ex abzutreten. Geht leider nicht, man kann nur die Hälfte abtreten (Laut Rentenversicherung). Und die andere Hälfte (meiner gesamten Rentenansprüche in Ost / West Deutschland) durfte ich dann in bar überweisen (35,000 €).


    OK, ich kann es zahlen - im Endeffekt bekommen ihre 3 Kinder einfach weniger Bar-Geld aus meinem Erbe.


    Und OK - meine Ex verzichtet auf alle guten Ansprüche auf meine erwobenen Renten / Pensions Ansprüche in Österreich.


    Also meine sehr gute Pension in Österreich bleibt, von den ca. 450 € der deutschen Rente gebe ich die Hälfte ab. Bleiben da dann aus Deutschland noch ca. 225 € / Monat extra. Dafür halt 35.000 € an meine Ex überwiesen. Doch:


    Da die Rente von Deutschland sich halbiert, werde ich auch weniger Steuer dafür in Zukunft in AT bezahlen.


    Gruß Musil - wollte nur mal ein Update posten.

  • Hi,


    es freut uns immer, wenn User uns über den Fortgang des Verfahrens informieren.


    Die Sperrung hatte nichts mir Dir persönlich zu tun. Alle Mitglieder, die nicht Zusatzinfos hatten, flogen raus. War eine EDV-Panne. Auf dieses Problem weisen wir seitdem regelmässig hin. Also, nimms nicht persönlich, schön, dass du wieder da bist.


    TK

  • Danke timekeeper für die Reaktion - aber dankenswerter Weise habt ihr mein Video noch nicht gelöscht...😎🤣😇


    Muntert hier, die schwer betroffenen im Forum , halt eventuell etwas, ... kurzzeitig auf....


    Kleines Update noch von mir: Mein Rechtsanwalt hat mir mitgeteilt, dass ich die bisher (bis zum Urteil) bezogene Rente aus Deutschland nicht zurück zahlen muss (zur Hälfte - wie der Berichtsbeschluss sagt - die Hälfte halt in Zukunft - mehr abtreten geht in Deutschland halt nicht).


    Ich bekomme dann in absehbarer Zukunft nur noch die halbe Rente aus Deutschland - OK, zahle dann auch weniger Steuern in Österreich. Dafür hat die deutsche Rechtsanwältin meiner Ex halt die 35.000 € bar gefordert (der andere, halbe Anteil meiner Renten Ansparung in Deutschland).


    Ich wollte eigentlich meine Rentenansprüche in Deutschland total abtreten - geht nicht nach dt. Gesetzen. Damit hätte ich mir den jährlichen Papierkram mit der AT Finanz / Steuer erspart. Aber jetzt bleibt mir die blöde deutsche, halbe Rente halt --> muss ich halt jedes Jahr in AT extra besteuern, weil die Brutto ist.


    Wenn ich alle meine dt. Rentenansprüche hätte abtreten können, dann wären halt auch nicht die 35.000 bar für die andere Hälfte (die ich nach Gesetz nicht abtreten kann) fällig gewesen.


    Die rechnen da auch noch in D und AT irgendwie an der Krankenversicherung (SV) jedes Jahr herum... OK - peanutes.


    Liebe Grüße


    Musil


    PS1 : Mein Rechtsanwalt hat mir empfohlen: "Heiraten sie nie wieder".


    Irgendwie steckt da noch ein "Kern" drin:.... Da könnte dann die Ex wieder etwas bei Gericht anzünden... Verstehe ich nicht und werde den Rechtsanwalt mal dahin gehend, noch extra befragen.


    PS 2: (war lustig, Euer etwas unterbelichtetes Forum (wenig User), mit meinem Beiträgen anzureichern)...


    PS 3: Habe meinen Humor bisher nicht verloren, war halt mal: " ein lustiger, aber komplizierter Fall"...


    Andere bezahlen aber nicht locker aus der Portokasse (blöde Bezeichnung - ist bei mir auch nicht die "Portokasse") mal 35.000 an die Ex - die schon > 30 Jahre weg ist....


    Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort, große Sünden nach 9 Monaten ..... und andere Sünden halt erst nach > 30 Jahren....🤣

  • HALLO (!), griaß eich,


    Zitat:


    "Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern

    z.B. "Hallo"..."


    Zitat Ende............


    Übrigens sehe ich hier noch alle alten Beiträge --> die Lupe brauch ich halt noch nicht.:saint:


    PS: Heute noch die Honorarnote von meinem Rechtsanwalt bekommen....3.000 €....


    Liebe Grüße


    Musil ;)

  • Liebe Timekeeper:


    Möchte mal hier einen noch etwas ein anderen Blickwinkel mal posten.


    Dein Zitat:


    "Marta, Du schaffst das. Es ist eben wichtig, dass ganz geordnete Verhältnisse herrschen. Das war bei mir wohl ähnlich wie bei es bei dir ist.. Der Zirkus ging über Jahre, genau gesagt 16 Jahre. Noch ein Aspekt, der meinem Kind wichtig war: "Der soll sich mindestens einmal im Monat dran erinnern, dass es mich gibt." Dieser Gedankengang wird m.E. viel zu viel vernachlässigt, in den Unterhaltsdiskussionen. Wie verkraften die Kinder das alles?


    Du bist auf dem richtigen Weg. Ich hab es so gemacht, dass das wenige, was er zahlte, auf ein separates Konto kam, weil ich nicht schlecht verdiente. Für den Notfall, oder aber für den Fall des Auszugs. Mit 18 gabs dann von dem Konto Geld für den Führerschein; den Rest bekam das Kind bei der Einrichtung der ersten eigenen Wohnung.


    Der Vater hatte für Arbeit keine Zeit, weil er seiner 3. oder 4. Ehefrau (ich hab irgendwann den Überblick verloren) den kinderlosen Haushalt führte, da könne man neben den gesundheitlichen Gründen eben nicht mehr arbeiten. Sei ja so viel zu tun. Also, zieh das Ding im Interesse des Kindes durch.


    TK"


    Ich, als "Mann" habe zwei der drei Kinder nach der Trennung vor > 23 Jahren betreut (sind bei mir geblieben). Und für meine jüngste Tochter auch noch Geld regelmäßig überwiesen. Außerdem hatte ich damals meiner Ex, solange sie noch keinen Job hatte, nach der Trennung, auch Geld überwiesen.


    Meine jüngste Tochter, die damals mit meiner Ex nach D zurück gegangen war, ist regelmäßig zu mir nach AT gekommen (Flug hab ich bezahlt jedesmal).


    Alles wurscht - jetzt habe ich meiner Ex nochmal übig Geld überweisen dürfen und meine halbe, magere Rente von D an sie abgetreten.


    Ich habe mir in den ca. 23 Jahren eine "sehr gute" Pension in AT erarbeitet - sie hat das in D in den ca. 23 Jahren wohl nicht geschafft (bei vergleichbarer Hochschulausbildung). Und da kann man auch nicht mit Kindererziehungszeiten "argumentieren" bei ihr. Kinder waren ja bei der Trennung schon aus dem Kleinkindalter raus. Und ich hab auch die zwei Kinder neben meinem Job gehabt, plus später Gymnasium / Studium.


    OK - sie hat jetzt ihre kleine Rente etwas aufgebessert und noch Cash zusätzlich - gerecht finde ich das eben nicht (Leistung und Ertrag halt). Aber es ist wohl so juristisch OK ... Und ich hab dann endlich Ruhe mit dem Thema.


    Ich hab übrigens ein super Verhältnis zu allen meinen 3 Kindern - über ca. 23 Jahre gehabt und auch heute noch.


    War jetzt mal nur ein etwas anderer Blickwinkel.... Bei Dir (als Frau) scheint ja etwas durch: Alle Männer bei Scheidungen sind Schurken.


    Zitat:

    "Der Vater hatte für Arbeit keine Zeit, weil er seiner 3. oder 4. Ehefrau (ich hab irgendwann den Überblick verloren) ...."


    Klingt irgendwie "geschmakich" - wie man in AT so sagt - göhne ihm doch 7 Ehefrauen, gleichzeitig - wo ist da Dein Problem...:/;):saint:?


    Gruß Musil

  • Hi,


    Du, ich hätte ihm auch 10 Ehefrauen gegönnt. Er war mir einfach irgendwann einerlei. Nur, wenn man ein Kind so leiden sieht, wie ich es gesehen habe, dann wird man stinkig. Und das ist kein Geschlechterproblem. Das ist ein individuelles völlig geschlechtsunabhängiges Haltungsproblem.


    Nur, wir haben leider immer wieder die Problematik, dass man geschuldete Zahlungen mit der Ausübung von Macht koppelt. Der/die Verpflichtete erfreut sich daran, eben zu wissen, dass der andere darauf angewiesen ist, und weiss, wie sehr auf das Geld gewartet wird. Oder es wird gekoppelt an Zutritt zur Wohnung oder andere "Gefälligkeiten." Und das geht gar nicht.


    Deshalb muss da Ordnung rein. Dann entspannt sich hoffentlich auch das Elternteil/Kind-Verhältnis. Das ist das, was ich in so Fällen anstrebe.


    Noch in Ergänzung zu Deinem Fall: es interessiert beim Versorgungsaugleich überhaupt nicht, wie die Ex ihr Leben nach der Scheidung gestaltet hat, ob erfolgreich oder nicht. Es geht ausschießlich um die Abwicklung des gemeinsam Erwirtschateten in der Ehe. Und da war eben noch ein Punkt ungeklärt, der ausschließlich die Ehezeit betrifft.


    TK