Hi,
wir wollen gar nicht unbedingt wahnsinnig viele Schreiber haben. Unser Ziel ist es, das juristische System im Familienrecht verständlich rüber zu bringen, so dass die Betroffenen eine Entscheidung erleichtert wird; sie sich selbst richtig positionieren können, und das nicht auf unterstem Niveau und ohne Schleichwerbung. Das geht natürlich einfacher, wenn nicht allzu viele User da sind. Und - der Betreiber des Forums lässt uns da freie Hand, also eine sehr angenehme Situation. Nun zu deinem Fall:
Du bist verständnistechnisch jetzt auf dem richtigen Weg. Ich versuche es nochmals anders zu erklären, die Methodik in "grenzüberschreitenden" Fällen zu darzulegen. Grundsätzlich respektieren wir in Deutschland familienrechtliche Urteile, die im Ausland ergangen sind und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem anderen Land nach unserem Rechtsempfinden um einen Rechtsstaat handelt oder nicht. Kein deutsches Gericht wird insoweit ein aktuelles Urteil "nachbessern." Aber, wenn etwas in einem ausländischen Urteil überhaupt nicht entschieden wurde, dann kann nach deutschem Recht eine "Ergänzung" erfolgen. Oder auch dann eine Abänderung, wenn nach deutschem Recht auch eine Abänderung eines in Deutschland ergangenen Urteils erfolgen könnte, etwa wegen wesentlicher Änderung der persönlichen Umstände.
Besonders häufig sind die Ergänzungen/Abänderungen beim Versorgungsausgleich. Das liegt auch innerhalb der EU an den unterschiedlichen Rentensystemen. Und dann greift man halt auf den schuldrechtlichen VA zurück, wie auch innerhalb des deutschen Systems bei privater Altersvorsorge, wo es das Punktesystem ja nicht gibt.
So, ich hoffe, jetzt ist das System verstanden.
TK