Guten Abend,
ich habe zwei Kinder. Eines mit dem ich zusammenlebe (2 Jahre) und eines aus vorheriger Beziehung (17 Jahre).
Für das 17-jährige Kind muss ich Unterhalt zahlen. Das Jugendamt hat anhand meiner vorgelegten Unterlagen zum Einkommen ein bereinigtes Monatseinkommen von 2.734 € ermittelt.
Ich arbeite wegen der Betreuung des jüngeren Kindes nur in Teilzeit (28h) und verdiene deutlich weniger, aber das interessiert das Jugendamt nicht, weil ich ja mehr arbeiten könnte. Das nur by the way.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich zum 01.01. 617 € zahlen muss.
Zitat:
"laut Berechnung sind Sie unter Berücksichtigung des unterhaltsrelevanten Einkommens und des Wohnvorteils in Stufe 4 der DDT einzustufen, entsprechend 115%, die Berechnung liegt Ihnen vor.
Im letzten Jahr betrug für diese Stufe der Unterhalt 552,00 € (115%), dieser Betrag hat sich ab Januar 2024 auf 617,00 € (115%) erhöht."
Das verstehe ich nicht.
M.E. dürfte ich mit meinen beiden Kindern und meinem (fiktiven Vollzeit-) Einkommen maximal in Stufe 3 (110 %) eingestuft sein. Ein dargestellter Wohnvorteil dürfte sich doch dadurch nicht auswirken, weil ich monatlich einen Kredit für das Haus in Höhe von 500 € bedienen muss!?
Die Kreditrate wurde aber vom Jugendamt gar nicht berücksichtigt. Es wird so getan, als wenn ich jeden Monat 2.734 € zur Verfügung habe und lt. jetziger Düsseldorfer Tabelle bin ich in einer Stufe ( Stufe 4), die für Personen gilt, die mehr als 2.900 € / Monat zur Verfügung haben.
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Falls noch Infos fehlen, kann ich die gerne nachliefern. Vielen Dank vorab.