Unterhaltsberechnung durch Jugendamt

  • Moin Moin aus dem hohen Norden,


    darf ein Jugendamt von zuvor erstellten Unterhaltsberechnungen abweichen?


    2 Kinder beide nicht mehr privilegiert. Eins u 21, eins ü 21


    Das gleiche Jugendamt hat in einer aktuellen Berechnung 2024 Kredite die für den Hausbau (während der Ehe) getätigt wurden nicht mehr vom Wohnwert abgezogen. Bei der letzten Berechnung 2022,wurden diese Kredite anstandslos anerkannt (anderer Sachbearbeiter). Jetzt heißt es "wissen wir nicht", "kennen wir nicht", "wollen wir nicht" und allgemeine Unkenntnis von allem, was ihm bisherigen Scheidungsverlauf / Unterhalsberechnungen beschlossen wurde und bereits abgefrühstückt wurde.


    A) Dürfen die von vorherigen Unterhaltsberechnungen abweichen? Einmal hüh, einmal hott und nach Gutdünken Sachen einmal anerkennen und das andere Mal wieder nicht? Für mich ist das aktuelle Vorgehen reine Schikane und Behördenwillkür. Gibt es da nicht sowas wie einen "Bestandsschutz"? Es gibt eine gerichtliche Vorgeschichte, die komplett ignoriert wird. Ja, versuchen können Sie es natürlich. Aber wenn das Ganze vor Gericht kommt (wird das Gleiche sein wie bei der Scheidung etc.), dann werden

    meine ganzen Aussagen bestätigt und Lügen sowieso aufkommen. Was soll das? Für mich ist das eine Erpressung, die haben reingeschrieben zahl lieber das was wir fordern, ein Prozess wird noch teurerer. Das kann es echt nicht sein.


    B) Darf das JA überhaupt noch für über 21 jährige beratend tätig sein, beratend in der Form, dass Berechnungen sowie Schriftstücke erstellt werden und diese dann im Namen der Kinder verschickt werden?


    C) Hat man eine Möglichkeit gegen das JA bzw. gegen den SB vorzugehen? Was da aktuell passiert, ist dass Kinder gegen den Vater aufgewiegelt werden und der mittlerweile sowieso schon schlechte Kontakt komplett zerstört wird. Ich habe 20 Jahre lang für beide den geschuldeten Unterhalt komplett gezahlt, aber jetzt kommt das JA und meint hier nochmal den Großen heraushängen lassen zu müssen. Erstaunlicherweise nur immer bei denen die brav zahlen. Ich keine einige Fälle bei denen die Väter untergetaucht sind, da

    können sie nie was machen bzw., wollen nichts machen... das macht ja Arbeit ;) Lieber die die erreichbar sind schikanieren.


    Wie ist euere Meinung dazu?

  • Kann man hier seine Beiträge nicht editieren?


    Ich hätte gerne noch was ergänzt.. Bzw. meine Fragen noch erweitert...


    Beide studieren. Ein Kind wird heuer fertig... es will evtl. noch einen Master anschließen. Muss ich beim Master noch weiterzahlen? Ja ich kenne diese komischen Konstruktionen Bachelor -> Master; abgeschlossene Lehre -> Studium, die die Aussage "Unterhalt nur bis zum ersten berufsbildenden Abschluss" ad absurdum führen .


    Der Master muss im gleichen Fachgebiet liegen, oder? Wenn man zuerst in Richtung Marketing und Vertrieb studiert hat und jetzt in einem andrem Fachgebiet der BWL seinen Master machen will, wäre kein Unterhalt mehr fällig, nur wenn Master im Gleichen Gebiet erfolgt oder?

    Und somit den Bachelor vertieft und nicht das "Allgemeinwissen" verbreitert.

  • Hallo NOName,


    legt das Jugendamt auch Daten der Mutter vor ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    das JA mag die Interessen der Kinder vertreten; wann und in welcher Form das geschieht, ist letztlich Angelegenheit zwischen JA und den Kindern. Ab 18 würde ich ausnahmslos mit den Kindern verhandeln. Das JA ist im Außenverhältnis nicht zuständig, so einfach ist das.


    Natürlich kann das JA seine Meinung ändern; vielleicht liegt auch keine Meinungsänderung vor; die Verhältnisse haben sich geändert, kann ich nicht abschätzen.


    Ich denke, es ist wichtig, als Einstieg, dass einmal überprüft wird, ob ein Titel vorliegt, der noch wirksam ist, und dann, ob noch ein Anspruch besteht, und letztlich dann die Höhe sauber ausgerechnet wird; gegebenenfalls der Titel aus der Welt geschafft wird. Das kann der Fachmann.


    Nun zum Masterstudium. Das Masterstudium hat in der Regel zur Voraussetzung, dass in demselben oder einem sehr ähnlichen Studium bereits ein Abschluss da ist. Es führt also weiter, dient der Qualifikation/Vertiefung. Es ist keine neue/andere Ausbildung. Und viele Berufe kann man nur mit diesem Abschluss ausüben. Vor dem Bologna-Prozess war dieser Bestandteil der Ausbildung in der Regel integrierter Bestandteil des Studiums, da gab es diese Unterscheidung bzw. Zerstückelung gar nicht. Deshalb wird man in der Regel dazu kommen, dass der Master-Studiengang noch vom Unterhaltsverpflichteten zu finanzieren ist.


    So kann man z.B. Architekt nur werden, wenn man den Masterabschluss nachweisen kann.


    Noch eine Anmerkung: ist denn mal geprüft worden, ob BAFÖG-Ansprüche bestehen? Die sind nämlich vorrangig, ehe die Eltern in Anspruch genommen werden können.


    TK

  • B) Darf das JA überhaupt noch für über 21 jährige beratend tätig sein, beratend in der Form, dass Berechnungen sowie Schriftstücke erstellt werden und diese dann im Namen der Kinder verschickt werden?

    Nein, ab dem 21. Lebensjahr kann das Jugendamt ein unterhaltsberechtiges Kind nicht mehr beraten / unterstützen.

  • Hallo nochmal,


    und danke schon mal für die Antworten.


    OK also hat das JA erstmal Narrenfreit und kann machen es will, zum Kindeswohl natürlich,


    An den Gegebenheiten hat sich nichts geändert, sind immer noch die gleichen Kredite wie bei vorhergegangenen Berechnungen.


    Ja es bestehen 2 Titel, die aber noch auf die Mutter ausgestellt sind, sind noch aus der Zeit der Minderjährigkeit und ich zahle auch den Betrag der Stufe aus diesen Titeln, natürlich dynamisch.


    Ein wenig Bafög wird bezahlt und angerechnet.


    Ich habe noch eine Frage, welches Gericht ist eigentlich zuständig? das bei mir in der Nähe oder bei den kindern? Im Fall der Fälle

  • A) Du hast geschrieben, es gäbe eine gerichtliche Vorgeschichte. Dinge, die bereits gerichtlich verhandelt und tituliert sind, sind präkludiert. Sie dürfen nicht in der Zukunft anders bewertet werden und wären zwingend auch vom Jugendamt zu beachten. Ist halt immer die Frage, wie vollständig die Angaben der oft verständlicherweise ahnungslosen jungen Volljährigen bei solch einer komplexen Rechtsthematik sind. Das Jugendamt hat dich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Zahlung aufgefordert, denn dazu wären sie bei Volljährigen nicht ermächtigt, wie von TI bereits geschrieben.


    B) Es handelt sich ggf. um eine unzulässige Rechtsberatung. Die Frage ist, ob man lieber Post von einem Anwalt hätte.


    C) Klar, kann man das machen. Aber was hat man davon. Das löst die Unterhaltsfrage auch nicht. Vorgehen sollte man immer sachlich und immer nur bei konkreten Dingen, z.B. Beleidigungen oder eindeutigen Rechtsverstößen. Stammtisch ist irrelevant.


    Die gerichtliche Zuständigkeit bei nicht privilegierten volljährigen Kindern, die nur gegen den Vater vorgehen, läge an deinem Wohnort.

  • Nee, das JA hat keine Narrenfreiheit, und kann auch nicht machen, was es will. Im SGB VIII sind die Aufgaben des JA niedergelegt und auch begrenzt. Aber wenn es im Rahmen einer Beistandschaft tätig wird, ist es quasi der Anwalt des Kindes. Und als solcher kann es natürlich wie jeder andere Anwalt auch, versuchen, so viel wie möglich an Unterhalt "herauszuschlagen."


    Wen das JA wann wie berät, das ist letztlich eine Sache zwischen den Ratsuchenden sowie dem JA. Im Außenverhältnis ist es jedenfalls seit dem 18. Geburtstag der Kids raus. Wenn es dort anders gehandhabt wird, dann ist das letztlich eine interne Angelegenheit. Dein Ansprechpartner ist die Tochter und nur die Tochter!


    Ich empfehle immer, ausnahmslos immer, wenn nicht eigene Sachkenntnis da ist, sich schon unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit auch beraten zu lassen, zumindest einmal, damit man das System versteht. Zurück zu Deinem Fall: es ist einerlei, auf wen der Titel ausgestellt ist. Er ist in der Welt, aus ihm kann jederzeit vollstreckt werden. Okay, BAföG wird angerechnet; auch das Kindergeld voll? Die Töchter sind nicht mehr privilegiert; gibt es andere vorrangig zu berücksichtigende Unterhaltsberechtigte? Ist dein Einkommen richtig bereinigt worden?


    TK