Guten Tag,
meine Ehefrau (48) und ich (56) werden uns trennen.
Wir haben 2 Kinder (13 und 18).
Meine Frau wird aus unseren Eigenheim (gehört beiden 50:50) ausziehen und sich eine eigene Wohnung zur Miete (geplant ca. 1000 €/Monat) suchen.
Die Kinder werden bei mir bleiben.
Das Einkommen von uns beiden ist auch in etwa identisch (ca. 4.500 € netto/Monat).
Aktuell hat jeder sein eigenes Konto, wovon jeder seine private Sachen bezahlt.
Zusätzlich haben wir ein Gemeinschaftkonto, auf das jeder 1500 €/Monat einzahlt.
Davon werden allgemeinen Ausgaben für die Familie bezahlt (Nebenkosten, Essen, usw).
Jetzt meine Frage.
Wenn meine Frau jetzt in Ihre eigene Mietwohnung zieht, fallen ja zusätzliche Kosten (Miete, Kaution, Einrichtung, usw) an.
Sie bat mich, sie dabei zu unterstützen mit einem Betrag X.
Passt passiert mit unserem Gemeinschaftskonto?
Muss ich Ihr einen Ausgleich zahlen?
Muss Sie mir was bezahlen weil die Kinder bei mir wohnen?
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Erstens einmal wünsche ich Euch vieren alles Gute - bei den finanziellen Voraussetzungen hoffe ich mal auf wenige Diskussionen.
1. Die Einrichtung der neuen Wohnung: Prinzipiell hätte sie ja Anspruch auf die Hälfte des Hausrats (bzw. bei getrennten Anschaffungen), auf ihre Möbel. Dann müsstest Du von Deinem Geld neue Betten und Schränke anschaffen. Wir haben das als Gemeinschaftsausgabe gesehen.
2. "MUSST" Du einen Ausgleich zahlen... Du bewohnst ihre Hälfte des Hauses und hast entsprechend entweder: Einen Wohnvorteil, der sich auf positiv auf Dein Einkommen auswirkt (im Trennungsjahr noch anders als danach) und dadurch im Trennungsunterhalt reinspielt ODER sie hat Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, weil sie ihre Hälfte ja nicht nutzen kann. In beiden Fällen führt das zu einem Einkommensstrom, auf den sie pochen könnte (aber nicht muss)
3. Das nennt sich Kindesunterhalt. Sie ist barunterhaltspflichtig für das 13 Jährige Kind, ihr beide seid barunterhaltspflichtig für das 18 Jahre alte Kind (das müsste sich aber selbst dazu äußern)
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Danke für das schnelle Feedback
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Hallo Mikey,
mit Haus ist immer so eine Sache.....
1.) übernimmst das Haus in dein alleiniges Eigentum?
- wenn ja, muss du deiner Frau ihre Haushälfte abkaufen und das Grundbuch ändern lassen
2.) bist du deiner Frau gegenüber Unterhaltspflichtig?
- bei einer Scheidung kann man einen Vertrag aufsetzen - wenn du das Haus übernimmst musst du eh zum Notar, da kann man ein Schriftstück mit entsprechenden Vereinbarungen aufsetzen. Hier kann geregelt werden, dass man dem Expartner gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist, auch in Zeiten der Not.
Wenn eine solche Regelung getroffen wurde bist du eigentlich nach der Übernahme des Hauses raus da die Kinder bei Dir wohnen.
- wenn eine Unterhaltspflicht besteht muss das "Bereinigte Einkommen", worauf sich die Unterhaltspflicht bezieht, ermittelt werden. Hier ist dann ein sog. Wohnvorteil einzurechnen. Ist ein langes Thema - kurz gesagt hast du einen Vorteil im Eigenheim da du keine Miete zahlst sondern durch Tilgung des Kredits in dein Eigenheim Investierst. Bei einer Mietwohnung ist das anders - daher der geldmäßige Vorteil auf deiner Seite welcher berücksichtigt werden muss
3.) da deine Exfrau unterhaltspflichtig gegenüber den bei Dir lebenden Kindern ist könnte man sich ggf. einvernehmlich einigen - quasi die Zahlungen gegeneinander aufrechnen
Was zu Regeln ist:
- Hausrat (kann geschätzt und einvernehmlich geregelt werden)
- Auszahlung aus der Immobilie - Berechnung für die Auszahlung ist der aktuelle Wert der Immobilie MINUS eventuell offener Schulden Geteilt durch 2.
Also wenn dein Haus 200.000€ wert ist und noch 100.000€ abzubezahlen sind bedeutet das: 200.000€ - 100.000€ = 100.000€ Den Wert dann durch 2 = 100.000€ / 2 = 50.000€ Auszahlungsbetrag. gleichwertig kann mit dem Hausrat verfahren werden.
- sonstiges Gemeinsames Vermögen
Der Rest, wie z.B. Rentenansprüche aus privaten sowie gesetzlicher Rentenvorsorge, Lebensversicherungen usw. erfolgt "Automatisch" über den Güterausgleich.
Danach sollte nicht mehr viel kommen.....
Viel Glück euch für die Zukunft!