Besuchszeiten ?

  • Bitte helft mir mal !


    Ich habe da mal eine Frage zu den Besuchszeiten . Mein Sohn ist 3 Jahre alt und ich habe das alleinige Sorgerecht .
    Sein Vater kam früher nur jedes halbe Jahr mal vorbei um seinen Sohn zu sehen . Das waren dann so Pflichtbesuche wie Geburtstag , Weihnachten und Co .
    Der Vater möchte plötzlich jede Woche seinen Sohn besuchen aber das ist mir ehrlich gesagt zu viel . Ich meinte das es alle 2 Wochen sein soll , Samstags . Er sei damit nicht wirklich einverstanden .


    Er ist arbeitslos und zahlt auch keinen Unterhalt für seinen Sohn .


    1. - Kann er es irgendwie einklagen das er Robin jede Woche sehen darf ?
    2. - Würde ihm überhaupt ein Anwalt zugewiesen werden , da er sich selbst ja keinen leisten kann ?


    3. - Muss ich da zustimmen obwohl er seinen Sohn doch sehen darf , nur eben nicht jede Woche ?


    4. - Ich habe gehört das ich nur verpflichtet wäre ihn entweder einen Freitag oder Samstag , Sonntag seinen Sohn sehen zu lassen . Stimmt das oder muss ich ihn auch andere Wochentage genehmigen ?


    Ich habe da nämlich etwas bedenken , wenn er fähig ist die Zeiten einzuklagen , das dann mein Kleiner alleine bei seinem Vater wäre . Das möchte ich keinesfalls . Sein Vater ist selbst noch wie ein Kind und kann schon kaum auf sich selbst aufpassen (Schulden , Autounfälle) .



    Schonmal lieben dank für die Antworten . LG Pia

  • Hallo Pia,


    grundsätzlich kann der Vater versuchen einzuklagen, sein Kind wöchentlich zu sehen. Wenn er sich keinen Anwalt leisten kann, kann er Prozesskostenhilfe beantragen und so über die Justizkasse den Anwalt finanziert bekommen.
    Der Vater hat ein gesetzlich festgelegtes Recht, einen Umgang zu seinem Kind zu pflegen.


    Grundsätzlich ist ein guter Kontakt zum Vater für die Entwicklung des Kindes sehr wichtig. Im Normalfall billigen die Gerichte ein 14-tägiges Umgangsrecht zu, also der Vater bekommt das Kind jedes 2. Wochenende nach Hause, Samstag und Sonntag. Zusätzlich kann er das Kind einmal in der Woche sehen, an dem es nicht zu ihm kommt.


    Es kommt natürlich auch auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn das Kind noch sehr klein ist, kann auch zunächst ein kürzerer Kontakt auch im Beisein der Mutter sinnvoll sein.


    Wenn der Vater zunächst nur relativ selten Kontakt hatte und diesen Kontakt nun intensivieren möchte, würde ich das erst einmal als gutes Zeichen werten. Untersuchungen haben, wie gesagt, gezeigt, dass ein guter Kontakt zum Vater die seelische Entwicklung des Kindes ungemein wichtig ist. Als Mutter sollte man dies fördern. Was schlecht war, kann ja besser werden.


    Aber wie gesagt, es kommt auf den konkreten Fall an. Der Vater muss natürlich in der Lage sein, den Umgang sinnvoll auszugestalten.


    Dass er keine Unterhaltszahlungen leistet, ist zunächst für das Umgangsrecht unerheblich. Auch Schulden oder die Verwicklung in einen oder mehrere Autounfälle sprechen grds. nicht dagegen.


    Aber bevor es zu einer Verfahren über das Umgangsrecht kommt, sollte man versuchen, sich über den Umfang zu einigen. Schlag ihm doch zunächst vor, dass er das Kind häufiger als bisher sehen kann, erst mal in deinem Beisein, und dann weitet ihr den Umfang gemeinsam aus.


    Viele Grüße,


    Caro

  • Aber sein Vater lebt noch bei seinen Eltern mit seinen 37 Jahren . Dessen Vater trinkt täglich Alkohol - kam damals betrunken zu uns nach hause . Der knapp 50 Jahre alte Bruder wohnt dort ebenfalls .


    Ich stehe dem ja nicht im Wege das er den Kleinen sehen darf . Nur eben nicht jeden Samstag . Und keinesfalls möchte ich ihn alleine seinem Vater überlassen was dieser aber auch noch nicht wollte / gefragt hat . Wie gesagt , er kommt schon mit sich selbst kaum zurecht . Er ist einfach nicht erwachsen mit dem Alter von 37 Jahren auch wenn es wohl keiner glauben mag .


    Da kann es doch nicht sein , wenn ich doch mit dem Umgang einverstanden bin , das sowas festgelegt werden kann das er ihn wöchentlich sehen darf. Wie gesagt , ich stehe dem ganzen partou nicht im Weg , will nur nicht jede Woche den Vater hier haben . Und mein Fratz fragt auch nicht nach seinem Vater .


    Und soviel wie ich weiss ist doch ein 14 tägiges Umgangsrecht Gesetz . Habe nochmal etwas gegooglet .

  • Hi Pia,


    die Dauer des Umgangsrechts bzw. Besuchsrechts ist im Gesetz nicht geregelt. Schon gar nicht ist ein 14-tägiges Umgangsrecht festgelegt. Es stimmt allerdings, dass die Gericht in der Regel ein 14-tägiges Umgangsrecht, also für jedes 2. Wochenende festsetzen.


    Landet der Fall vor Gericht, kommt es aber immer entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.
    Wie dein Fall ausgehen würde, weiß man natürlich im Voraus nie. Denn vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand. ;)


    LG
    Peter