Versorgungsausgleich

  • Hallo zusammen,
    ich schreibe im Auftrag eines Freundes. Er ist seit 15 Jahren verheiratet. Vor drei Jahren (also nach 12 Ehejahren) hat er sich von seiner Frau getrennt. Damals haben beide ein Schreiben verfasst, dass die Frau nur für die Zeit von der Eheschließung bis zur Trennung den Vorsorgungsausgleich will. Von einer Scheidung ist keine Rede, denn man hat sich ja gütlich "geeinigt". Es kommt also nichts mehr auf meinen Freund zu.
    Ein Bekannter von mir hingegen meinte, dass dies Humbug sei. Der Versorgungsausgleich wird von der Eheschließung bis zum Scheidungsantrag bei Gericht berechnet und das Schreiben also hinfällig wäre.
    Dies macht meinen Freund jetzt sehr unsicher. Was stimmt?

  • Hallo bär88,


    Versorgungsausgleich ? Wikipedia,


    Ich würde auf Humbug tippen.
    Die Rentenversicherungsanstalten hätten viel zu tun,wenn jeder selbst
    bestimmen könnte, wie viele Punkte er an seinen Partner abgeben will.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    ob der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder auch begrenzt werden kann, ist an sich unerheblich. Selbst wenn er nicht begrenzt werden kann (wird ja von Amts wegen durchgeführt) hätte der Mann in einem solchen Fall durch die Vereinbarung einen Anspruch gegen die Frau darauf, dass sie ihm bei einem voll durchgeführten Versorgungsausgleich so stellt, wie es der Vereinbarung entspricht.