Unterhaltung eines 23 Jährigen Arbeitslosen

  • Hallo an die Runde,


    Direkt zu unserem Jungen:

    bis und wärend der Ausbildung war es noch eher Holprig, aber wurde abgeschlossen. Danach die erste Arbeit bei einer Leihfirma... Arbeitsunfall nach 2 Wochen, naja kann ja mal vorkommen. Nach der Genesung und 2 weiteren Wochen dann alles hingeschmissen. Es vergeht 1 Monat.. gut, Arbeitssuche kann schwierig sein;). Neue Chance von der selben Leihfirma... ging 3 Wochen gut und auch wieder in den Sack gehauen. Das geht jetzt schon in dem Shema ca. 2 Jahre. max 2 Monate Arbeit davon meisst Krank oder man geht garnicht erst hin, und dann wieder 4-6 Monate auf unserem Nacken.


    Was die Unterhaltung eines jungen Mannes angeht wo wir ja kein Kindergeld oder ähnliche Unterstützung erhalten hatten wir und nach der Ausbildung auf 20% seines Einkommens für Unterkunft und Kost geeinigt, was wohlbemerkt ein faires Angebot ist für jemanden der sonst keine finanziellen Verpflichtungen hat. Bei Mindestlohn hat man da schon einen guten 4 Stelligen Betrag zum versaufen oder weiß der Geier was junge Leute so machen.


    Bezüglich seiner Arbeitssuche tappen wir da im Dunkeln. Keine Nachweise über diese und Termine beim Jobcenter werden auch nicht alle eingehalten.


    Was ist nun wenn er gar kein Einkommen hat? Ja bei diesem Arbeitsrythmus war er noch kein komplettes Jahr arbeiten... Also kein ALG1... Für Bürgergeld zählen wir alle (beide Eltern arbeittätig) als Bedarsgemeinschaft und unser Einkommen übersteigt diesen Bedarf und auch da bekommt er nichts.

    Wir sind ja liebe und faire Eltern, also haben wir da auch nichts für diese Zeit berechnet.

    Ich bemerke nur mal so am Rand. Wir haben ihm für diese Zeit auch kein Taschengeld oder sowas gegeben. Lediglich den Wohnraum, Kost und was beigesteuert um ihm die Arbeitssuche zu erleichtern. Wir sind liebe Eltern aber auch nicht ganz blöde :evil:


    Finanzielle Unterstützung könnte man beim Finanzamt als aussergewöhnliche Belastung geltend machen aber dazu müsste er entweder eine Pflegestufe haben oder sich noch in einer Ausbildung befinden. Also auch da nichts.


    Die 2. Sache ist jetzt aktuell mit dem erreichen des 23. Lebensjahres ist er nicht mehr bei der Krankenkasse nicht mehr über die Familienversicherung gedeckt. Kein Arbeitgeber, Kein Jobcenter übernimmt die Beiträge. Weil er sich auch nicht um diese Sachen kümmert und keine Post beantwortet, flattern Briefe ins Haus wo die Krankenkasse jetzt auch Beiträge fordert. Beträge von 900€ und mehr pro Monat können und wollen wir bestimmt nicht übernehmen damit er zu Hause alle viere von sich strecken kann. Bei Behördengängen sollte er dabei sein, aber auch da besteht kein Interesse.


    Ansonsten schließt man einen Handyvertrag nach dem anderen ab (darf er ja als Volljähriger) und auch da kommen Forderungen.


    Derzeitiger Stand:

    Er lebt Momentan in seiner eigenen kleinen Welt (sein Zimmer), versucht uns so gut es geht aus dem Weg zu gehen, sämtliche Versuche vernüftig mit ihm ins Gespräch zu kommen um auch seine finanzielle Situation zu verbessern scheitern. Man lebt jetzt auch sehr bescheiden... denn eine Kontopfändung veringert auch seinen finanziellen Spielraum... das heisst: Nachts deckt man sich mit Lebensmitteln und Getränken ein... was der Kühlschrank hergibt. Tabak entwendet man seinem Opa der nebenan wohnt. und man verlässt das Haus eher selten. Man ist warscheinlich immer noch mit seinem Leben zufrieden. Hauptsache der Computer läuft und man kann Fortnite spielen.


    Enschuldigt meine Ausdrucksweise aber das entwickelt sich Momentan zu einem parasitären Zustand.

    Ja er ist unser Sohn. Aber er sollte in diesem Alter schon durchaus für sich selber sorgen können.


    Ja dann interessiert mich eure Meinung dazu...

    hat jemand auch so einen Fall?

  • Hi,


    ich verstehe die leidenden Eltern durchaus. Wir haben hier ja eine Koppelung von Lebensuntüchtigkeit (sich in keinem Job halten können) und Schmarotzertum, wobei sich das ja teilweise deckt.


    Juristisch gesehen müsst ihr ihm keine Unterkunft gewähren, er hat auch null Unterhaltsansprüche gegen euch. Anders ausgedrückt: ihr könnt ihn rausschmeißen und das wars. Mit einer gewissen Räumungsfrist (aus Gründen der Menschlichkeit), dann auf Räumung klagen, die Räumung durch Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen und das wars.


    Nur mal ganz ehrlich, wer schafft das schon beim eigenen Kind? Ehe ihr irgend etwas anleiert, müsst ihr euch untereinander darüber klar werden, was ihr als Team wirklich durchhaltet. Denn wenn der Sprössling weiß, dass er die etwas sanftere Mama immer wieder rum bekommt, die dann die Wäsche wäscht, ein Schnitzel bruzzelt, dann nutzt der tollste Plan gar nichts. Der Sohn hätte Anspruch auf Bürgergeld, damit wäre das Krankenkassenproblem gelöst, auch wäre evtl. ja ein Mietzins an euch drinnen. Das Stichwort heißt: Untermietvertrag. Dann hätte man zumindest eine Basis, auf der man weiter überlegen könnte. Könntet ihr ihm das nicht schmackhaft machen?


    Das wäre für mich so ein Ansatzpunkt; denn wenn das Geld knapp ist, bekommt man diese Leute mitunter auf dieser Schiene. Daneben könnt ihr zu Hause natürlich den Druck erhöhen, um diesem Vorschlag Nachdruck zu verleihen. Das wohnen so unbequem wie möglich gestalten. Also, keine Wäsche waschen, keine Lebensmittel für ihn zugängig aufzubewahren. Küche nächtens abschließen; u.s.w.


    Das ist auch wichtig, wenn es um Bürgergeld geht. Ihr müsst keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mehr bilden. Also jeder wirtschaftet für sich, lebt für sich. Das ist ganz wichtig und muss gegebenenfalls auch nachgewiesen werden. Ist das ein Einstieg?


    Wenn ja, würde ich euch noch helfen mit der Bedarfsgemeinschaft. Nach meiner Einschätzung seid ihr keine, nur das darzulegen, das ist mitunter schwierig.


    TK

  • Hallo Timekeeper.


    Das mit dem rausschmeißen ist auch nicht so einfach... Hatte da schon Gespräche mit diverse Bearbeiter... Solang bei uns nicht regelmäßig die Polizei ein und aus geht, besteht auch keine Dringlichkeit das er eine eigene Wohnung haben kann... Untervermietung hätte dann wohl auch zur Folge das wir ihn rausschmeißen.


    Finanziell aushungern haben wir auch schon probiert... Hatte dann voriges Jahr 2,5 Monate Arbeit zur Folge, davon den ersten Monat auch sehr angargiert. Lohn war aufm Konto und man dachte das man davon ein Paar Monate zehren könne. Okay jetzt ist diese Kontopfändung... Das könnte etwas härter sein... Wir werden sehen...


    Solche Späße wie Internet stellen wir ihm schon seit 1 Jahr nicht mehr zur Verfügung. Das muss er sich selber organisieren.


    Ansonsten wird man auch nicht im Haushalt tätig... Haben wir mal probiert aber man ist auch nicht Kritikfähig... Ich war da wohl einmal zu ehrlich und seit dem Word da auch nicht mehr drüber nachgedacht.

  • Hallo NorbertR.


    dein Beitrag erschüttert mich, zeigt aber auch, wie sich die Dange so entwickeln können. Wichtig ist, das du und deine Frau hier an einem Strang ziehen.

    Nichts ist schlimmer, als das euch der "Parasit" entzweit. Auch die anderen Verwandten sollten im Boot sein.


    Es gibt schon die Möglichkeit, das er Bürgergeld bekommt, muss seinen eigenen Antrag stellen.

    https://www.buerger-geld.org/n…n-18-bis-unter-25-jahren/

    Da wäre auch die KV erledigt. Es laufen gehörige Schulden auf und die machen keine "Gefangenen".

    Mit der Kontopfändung ist es in dieser Situation auch nicht weit her, wenn er ein P-Konto hat, gibt es Pfändungsfreibeträge


    Du schreibst, er kümmert sich selber um das Internet, es muss also Mittel geben, woher hat er diese denn?


    Möglicherweise ist auch ein Suchtproblem (Spielsucht) hier eine Ursache für sein Verhalten.

    Das kann er auch nicht alleine bewältigen, sollte man auch in Erwägung ziehen.


    Unter diesen Bedingungen wird er keinen Mietvertrag bekommen, seine Schufaauskunft wird das unmöglich machen.

    Es muss euch und ihm also klar sein, wenn ihr da bis zum Äußersten geht, wird er ein Obdachloser.


    Es gilt also den jungen Menschen "lebensfähig" zu bekommen.


    Mal bei Caritas oder anderen Hilfsorganisationen um ein Beratungsgespräch bitten, damit euer Leben nicht zerstört wird.


    Auch wenn 23 Jahre schon eine gutes Alter ist, Kinder ziehen oft noch viel später aus.


    Wenn ihr als Eltern beide berufstätig seit, gebt ihr ja ein gutes Vorbild ab.


    Natürlich kann man auch den Druck erhöhen, Zimmer stromfrei, Heizung auf Frostschutz und verschließbare Räume absperren, ist das aber heute noch zeitgemäß?


    Es bleibt also das Gesprächsangebot und ihr habt auch das Hausrecht, außer er steht auch im Mietvertrag.


    Ich hoffe, ihr findet einen guten Kompromiss und die Fronten verhärten sich nicht weiter.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    erst einmal, ich hatte nicht geschrieben, dass man in so einem Fall ein Kind von jetzt auf gleich aus der Wohnung bekommt. Es wird zwar teilweise diese Ansicht vertreten, die teile ich aber nicht. Nur, man bekommt in so einem Fall sein Kind relativ schnell raus. Sei es mit gerichtlicher Hilfe oder auch mit Unterstützung anderer. Keine Ahnung, was Du da für Berater hattest; jedenfalls keine sachkundigen.


    Da gibt es z.B. in Duisburg ein Programm, da arbeiten das JA und das JC zusammen, und zwar auch in Fällen, dass die Kinder über 21 sind. Das JA überprüft, ob es den Kindern, die eben beim Auszug spätestens einen Anspruch auf Bürgergeld haben, unzumutbar ist, weiter zu Hause zu wohnen, bzw. auch den Eltern. Die stellen dann eine Bescheinigung aus, die auch von dem JC anerkannt ist. Gleichzeitig kann man natürlich auch mit der Wohnungssuche beginnen. Auch da gibt es für Menschen mit schlechter Schufa-Auskunft Optionen. Z.B. gemeinnützige Vereine, die als Mieter auftreten und Wohnungen untervermieten; da fällt mir als erstes Hanau ein, da wird so ein Programm seit Jahrzehnten erfolgreich durchgeführt. Und jede größere Kommune dürfte für so Notfälle eine Anlaufstelle haben. Wie die bei euch aussieht, das können wir hier natürlich nicht abschätzen.


    Vielleicht erst mal selbst schlau machen, was da wirklich geht. Es könnte ja auch sein, dass der Sohn seine ollen ständig rummäkelnden Eltern (Achtung, ironisch gemeint) auch ganz gerne los würde, er weiß selbst nur nicht, wie es geht? Ich würde meine Hilfestellung in der Richtung organisieren; wäre das eine Option?


    TK

  • Ja gut da muss ich nochmal direkt auf das JC zugehen... Leider kann man da auch nicht soviel klären ohne das Beisein der betreffenden Person. Datenschutz und son sch...X/

    Ansonsten wird es immer schwerer ihn zu solchen Angelegenheiten zu überreden und zu begleiten.

    Wir hatten voriges Jahr schon die Situation das ich bei einem Beratungsgespräch anwesend war und er bei diesem total unkooperativ war und das Gespräch mit Worten, die ich jetzt nicht wiedergeben möchte, verlassen hat. In meinen Augen war das Gespräch mit dem Berater (total lieb und wahrscheinlich auch auf junge Leute spezialisiert) total entspannt...

    Es geht ja nicht direkt darum das wir ihn loswerden wollen, es ist ja mehr die Frage wie wir ihn bei uns unterhalten bekommen.

    Ja klar... Mit nen konstanten Job kann er auch bei uns alt werden...


    Und definitiv werden wir in seinen Augen gerade die nervigen Eltern sein... Wir greifen ja auch irgendwo seine Komfortzone an.


    Ich wäre über jede Hilfe dankbar... Und wenn es solche Programme zwischen JA und JC gibt ... Wie nennen sich diese? Und ich bin auch der Meinung das wir, die ihn gerade noch unterhalten und ihm ein zu Hause geben, auch ein gewisses Mitspracherecht auf den Ämtern haben sollten.

  • Hi,


    das Kind ist volljährig, da habt ihr zunächst einmal kein Mitspracherecht. Und, du hast wohl meinen Beitrag nicht ganz verstanden. Es gibt eine Reihe von Programmen, die natürlich lokal unterschiedlich sind. Das ist eine lokale Angelegenheit, ihr müsst euch vor Ort schlau machen. Und, vielleicht ist es auch keine so tolle Idee, gemeinsam mit dem Kind wo auch immer hin zu gehen. Ich würde mich allein informieren, dem Kind aufzeigen, was da ist und dann weiter sehen.


    TK

  • Um die rechtlichen Punkte mal zu resümieren, die hier auch bereits genannt wurden:


    - Solange keine Ausbildung absolviert wird, seid ihr nicht mehr unterhaltspflichtig.

    - Das volljährige Kind hat kein Recht in der Wohnung zu leben und kann legal aus dieser entfernt werden. Anwaltliche Hilfe kann hierfür erforderlich sein, wenn man nicht selbst weiß, was zu tun ist.

    - Ihr habt kein Vertretungsrecht und könnt deshalb weder irgendeine Sozialleistung beantragen noch sonst wie das volljährige Kind rechtlich vertreten.

    - Ihr befindet euch im Zivilrecht, es gibt deshalb keine Klärung von einer Behörde und auch keine "Bearbeiter".

    - Mögliche lokale Unterstützungsprogramme basieren immer und überall auf freiwilliger Inanspruchnahme seinerseits.


    Die Schmerzgrenze des Erträglichen für eine freiwillige Unterstützung bestimmt ihr deshalb selbst. Ihr werdet keine externen Gelder oder Hilfe erhalten ohne seine Mitwirkung. Der Rauswurf aus der Wohnung ist deshalb die einzige und finale Option, wenn keine anderen Vorschläge mehr fruchten und die subjektive Grenze des Erträglichen überschritten wurde.

  • TR,


    ich denke, der Fagesteller muss erst einmal realisieren, dass es keine amtliche Zauberfee gibt, die ihm seine unangenehme Arbeit abnimmt.


    Allerdings eine keine Korrektur: öffentlich-rechtlich (Bürgergeld) kann es im Augenblick sein, dass der Sohn kein Bürgergeld bekommt, eben weil er in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebt. Da hilft dann auch der nicht existierende familienrechtliche Anspruch wenig.


    Aber, die Eltern können sich ja umfassend informieren, welche Programme es lokal gibt, und zwar ganz ohne Sohn. Das wäre mein Einstieg.


    TK

  • Hallo Timekeeper und Tabula Rasa,


    Erstmal vielen Dank für eure Bemühungen... Ich hab das schon irgendwo realisiert wo das hinführt. Ich hatte schon viel zu dem Thema gelesen oder gegoogelt um eine brauchbare Lösung zu finden...

    Ich werde da mal aktiv werden und die Behörden allein abklappern und die Grenzen abtasten. Natürlich soweit wie rechtlich zulässig ist.

    Und auch was meine Frau zulässt... Ist nun mal kein einfaches Thema bei uns...

  • Letzteres hab ich mir schon so gedacht. Ganz wichtig ist, dass man nur eine Aktion startet, die man auch durchhält. Und vielleicht auch wartet, bis man mit der Ehefrau an einem Strang zieht. Natürlich jetzt sofort schlau machen, was es so alles gibt. Und dann kann man auch etwas konkreter planen.


    TK