Hallo Forum,
da ich bei meiner Suche im Internet nichts finden konnte stelle ich hier meine Frage:
Ich bin seit mehreren Jahren geschieden und halte mich nach wie vor an die Grundlagen der Unterhaltsberechnung für meine Kinder, die zum Zeitpunkt der Trennung aufgestellt wurde.
Ich habe nach der Trennung die gemeinsame Immobilie übernommen und bewohne diese nach wie vor. Seit ca. 2 Jahren hat meine Exfrau eine eigene Immobilie die sie bewohnt - nach meiner Auffassung müsste demnach der Wohnvorteil, den ich nach wie vor einrechne, entfallen.
Die Grundlagen des Wohnvorteils sind mir bewusst - grob gesagt ist das ja ein Geldmäßiger Vorteil da ich durch Tilgung meiner Hypothek quasi etwas für mich kaufe.
Da meine Exfrau nun gleichwertige Wohnverhältnisse hat müsste das doch auch für Sie gelten.
Kurz gesagt:
- Muss ich bei der Unterhaltsberechnung einen Wohnvorteil einrechnen obwohl meine Exfrau ebenfalls in ihrem Eigentum wohnt?