Wohnvorteil wenn beide Eigentum haben

  • Hallo Forum,


    da ich bei meiner Suche im Internet nichts finden konnte stelle ich hier meine Frage:


    Ich bin seit mehreren Jahren geschieden und halte mich nach wie vor an die Grundlagen der Unterhaltsberechnung für meine Kinder, die zum Zeitpunkt der Trennung aufgestellt wurde.


    Ich habe nach der Trennung die gemeinsame Immobilie übernommen und bewohne diese nach wie vor. Seit ca. 2 Jahren hat meine Exfrau eine eigene Immobilie die sie bewohnt - nach meiner Auffassung müsste demnach der Wohnvorteil, den ich nach wie vor einrechne, entfallen.


    Die Grundlagen des Wohnvorteils sind mir bewusst - grob gesagt ist das ja ein Geldmäßiger Vorteil da ich durch Tilgung meiner Hypothek quasi etwas für mich kaufe.


    Da meine Exfrau nun gleichwertige Wohnverhältnisse hat müsste das doch auch für Sie gelten.


    Kurz gesagt:


    - Muss ich bei der Unterhaltsberechnung einen Wohnvorteil einrechnen obwohl meine Exfrau ebenfalls in ihrem Eigentum wohnt?

    • Hallo Jens
    • In Bezug auf Kindesunterhalt meint der Wohnvorteil, dass ein Unterhaltschuldner deshalb in einem finanziellen Vorteil ist, weil dieser in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus lebt oder aus anderen Gründen keine Miete zahlen muss.


    • es geht um den Unterhaltsschuldner


    edy


    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hey edy,


    Danke für die schnelle Antwort.


    Ich hatte den Wohnvorteil immer als Vorteil gegenüber den Wohnverhältnissen des Ex-Partners gesehen, nicht als direkten Punkt für den Kindesunterhalt.


    Somit ist der Wohnvorteil immer nur auf meine Wohnsituation bezogen und bleibt für den Kindesunterhalt relevant bis sich meine eigene Wohnsituation ändert - also ich z.B. Miete Zahle.


    Nochmal Danke für die Klärung


    Gruß Jens