Unterhalt für volljährige Kinder mindestens in Höhe des Kindergeldes?

  • Moinmoin,
    Ich bin neugierig, ob mir jemand meine (Gewissens- aber natürlich auch Rechts-)Frage zum Unterhalt für Volljährige bei folgendem Sachverhalt verlässlich beantworten wird:
    Sohn, Student, erhält BAföG in Höhe von 600,--€,
    Eltern sind miteinander verheiratet und nicht getrenntlebend,
    Einkommen des Vaters: 2.800,--€ mtl.,
    Einkommen der Mutter: 0,00 €,
    Vater bezieht das Kindergeld in Höhe von 184,--€ mtl..
    Vater zahlt dem Sohn neben den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 64 € mtl. und den Semestergebühren (auf den Monat umgelegt 17,17 €) einen Unterhalt von 40,--€ mtl, insgesamt also 121,17 € mtl. Nun beschleicht mich, den Vater, der Verdacht, dass ich meinem Sohn insgesamt einen Betrag in Höhe des Kindergeldes von 184,--€ mtl. zahlen muss, obwohl der angemessene Unterhalt in Höhe von insgesamt 640,--€ sichergestellt ist.
    Kleinerjustav

  • Hallo Kleinerjustav,


    Dem Student stehen 640€ mtl.zu.


    Davon werden angerechnet:
    Bafög und Kindergeld.
    Höhere Unterhaltszahlungen sind natürlich ausdrücklich erlaubt.


    Hat er eine eigene Wohnung?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Nicht böse sein: Eine Anwort auf meine Frage ist das nicht. Dennoch ist die Gegenfrage nach der eigenen Wohnung natürlich berechtigt. Also : Sohnemann wohnt außerhalb des Elternhauses zur Miete mit einem Mietzins von rund 250,--€ incl. Nebenkosten.
    Weiß jemand mehr zu meinem Thema?

  • Vielen Dank! Aber die allgemein gehaltenen Quellen habe ich schon redlich studiert. Ich bräuchte schon eine Spezialantwort auf meine Spezialfrage