Moinmoin,
Ich bin neugierig, ob mir jemand meine (Gewissens- aber natürlich auch Rechts-)Frage zum Unterhalt für Volljährige bei folgendem Sachverhalt verlässlich beantworten wird:
Sohn, Student, erhält BAföG in Höhe von 600,--€,
Eltern sind miteinander verheiratet und nicht getrenntlebend,
Einkommen des Vaters: 2.800,--€ mtl.,
Einkommen der Mutter: 0,00 €,
Vater bezieht das Kindergeld in Höhe von 184,--€ mtl..
Vater zahlt dem Sohn neben den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 64 € mtl. und den Semestergebühren (auf den Monat umgelegt 17,17 €) einen Unterhalt von 40,--€ mtl, insgesamt also 121,17 € mtl. Nun beschleicht mich, den Vater, der Verdacht, dass ich meinem Sohn insgesamt einen Betrag in Höhe des Kindergeldes von 184,--€ mtl. zahlen muss, obwohl der angemessene Unterhalt in Höhe von insgesamt 640,--€ sichergestellt ist.
Kleinerjustav
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Hallo Kleinerjustav,
Dem Student stehen 640€ mtl.zu.
Davon werden angerechnet:
Bafög und Kindergeld.
Höhere Unterhaltszahlungen sind natürlich ausdrücklich erlaubt.Hat er eine eigene Wohnung?
lg
edy -
Nicht böse sein: Eine Anwort auf meine Frage ist das nicht. Dennoch ist die Gegenfrage nach der eigenen Wohnung natürlich berechtigt. Also : Sohnemann wohnt außerhalb des Elternhauses zur Miete mit einem Mietzins von rund 250,--€ incl. Nebenkosten.
Weiß jemand mehr zu meinem Thema? -
Hallo Kleinerjustav,
Unterhaltsanspruch gegen die Eltern - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online
lg
edy -
Vielen Dank! Aber die allgemein gehaltenen Quellen habe ich schon redlich studiert. Ich bräuchte schon eine Spezialantwort auf meine Spezialfrage